Bundesregierung schränkt Provisionsdeckel ein

Young couple meeting with relator in cafeYoung couple meeting with relator in cafefizkes – stock.adobe.com

Der BVK begrüßt die klarstellende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Provisionen beim Abschluss von Restschuld- und Risikolebensversicherungen und Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ (BT-Drucksache 20/5082 vom 02.01.2023). Die Parlamentarier möchten damit von der Bundesregierung wissen, inwieweit bei Risikolebensversicherungen ein Provisionsdeckel wie bei Restschuldversicherungen greifen könnte.

Im Vorfeld der Befragung kritisierte der BVK eine weite Auslegung des Provisionsdeckels auf Risikolebensversicherungen. Die Bundesregierung teile in ihrer Antwort die Rechtsauffassung des BVK, dass allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss einer Risikolebensversicherung und der Gewährung eines Darlehens nicht ausreiche, um Versicherungsunternehmen oder Darlehensgeber zu berechtigen, Provisionen nach § 50a VAG zu deckeln, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Er erklärt:

Damit kommen all diejenigen Unternehmen in Erklärungsnot, die meinen, Provisionen bei der Vermittlung von Risikolebensversicherungen kürzen zu müssen, wenn diese allein zeitnah zur Gewährung eines Darlehens abgeschlossen wurden.

Die Bundesregierung stellt zudem in ihrer Antwort klar, dass nur dann ein Provisionsdeckel (nach § 50a VAG) greift, wenn eine Risikolebensversicherung auch tatsächlich auf die Erfüllung der Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gerichtet ist und daher einzig als Restschuldversicherung ein Darlehen absichern soll, also den Ausfall von laufenden Tilgungs- und Zinszahlungen durch den Kreditnehmer.

Auf eine Risikolebensversicherung, welche gerade nicht die konkrete Ablösung des Darlehens- oder sonstigen Geldbetrages oder die Bedienung der laufenden Tilgungs- und Zinszahlungen, sondern lediglich eine Auszahlung der Versicherungssumme an die Berechtigten vorsieht, ist daher ein Provisionsdeckel nach § 50a VAG nicht anwendbar.

Der BVK begrüßt weiterhin, dass die Bundesregierung davon absieht, weitere bürokratische Auflagen zum Thema Nachhaltigkeit einzuführen, zum Beispiel im Rahmen der Erstinformation.

Wichtig ist es aus Sicht des BVK, praxisgerechte Lösungen zu finden, um das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche weiter voranzubringen. Schließlich sieht der BVK in der Beratung zur Nachhaltigkeit neue Vertriebschancen für Vermittler.

LESEN SIE AUCH

AktenordnerAktenordnerrdnzl – stock.adobe.com
Finanzen

Provisionsbegrenzung ad acta legen

Der Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung wurde erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der BVK begrüßt dieses Signal der BaFin, von ihren Plänen zur Einführung von Provisionsrichtwerten beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzurücken.

Europa-Geld-522977445-AS-New-AfricaEuropa-Geld-522977445-AS-New-AfricaNew Africa – stock.adobe.com
Assekuranz

Resolute Positionierung zu EU-Provisionsverbot!

Der BVK sieht in den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zentrale Punkte seiner Kritik am EU-Provisionsverbot bestätigt und fordert die Ampel auf, diese Position auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin deutlich zu vertreten.

Gruppen-gegenueber-416627634-AS-spyrakotGruppen-gegenueber-416627634-AS-spyrakotspyrakot – stock.adobe.com
Finanzen

Gegenpositionierung zu Provisionsverbotsplänen!

Der BVK begrüßt die aktuelle Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, mit der die Position der Ampel zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden soll und fordert eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung.

impatient businessman waiting to grab euro for corporate theftimpatient businessman waiting to grab euro for corporate theftSTUDIO GRAND WEB – stock.adobe.com
Marketing & Vertrieb

Vergütung sollte nicht durch Verbote gesteuert werden

Sowohl Provisions- als auch Honorarberatung haben ihre Daseinsberechtigung. Bei einer transparenten Beratung und einem gleichberechtigten Nebeneinander regelt letztlich der freie Markt, welche Vergütungsform gewählt wird und das zum Vorteil aller am Prozess Beteiligten.

businessman removing his hand a mouse trap with bank notebusinessman removing his hand a mouse trap with bank noteSTUDIO GRAND WEB – stock.adobe.com
Finanzen

BaFin läuft sehenden Auges in Kompetenzüberschreitung

Die Äußerungen von Exekutivdirektor Dr. Frank Grund auf der BaFin-Jahrespressekonferenz in Bonn zum Thema Provisionen in der Lebensversicherung kommen nicht überraschend.
Businessman on black arrowsBusinessman on black arrowspeshkova – stock.adobe.com
Finanzen

BVK sieht BaFin-Pläne zu Provisionsrichtwerten kritisch

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist überrascht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut Medienberichten sogenannte Provisionsrichtwerte bei Lebensversicherungen im zweiten Halbjahr einführen will.