BaFin ordnet Moratorium über die Silicon Valley Bank an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. März 2023 gegenüber der Silicon Valley Bank Germany Branch aufgrund der bestehenden Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen (Moratorium).

Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Silicon Valley Bank Germany Branch hat keine systemische Relevanz. Das Institut ist eine Zweigstelle der Silicon Valley Bank mit Sitz in Santa Clara, California, USA. Am 10. März 2023 hat die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) ihre Maßnahmen zum Schutz der Einleger gegenüber der Silicon Valley Bank in Santa Clara veröffentlicht (https://www.fdic.gov/news/press-releases/2023/pr23016.html).

Das Moratorium gegenüber der Silicon Valley Bank Germany Branch musste angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die Maßnahmen gelten solange, bis die weitere Entwicklung für die auf die FDIC übertragenen Geschäfte der Silicon Valley Bank in Santa Clara geklärt ist.

Die Notlage der Silicon Valley Bank Germany Branch stellt keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in Frankfurt am Main ansässigen Instituts belief sich gemäß aufgestelltem Jahresabschluss zum 31.12.2022 auf 789,2 Millionen Euro.

Die Silicon Valley Bank Germany Branch ist seit dem 30. Mai 2018 in Deutschland ansässig und betreibt in Deutschland das Kreditgeschäft. Die Silicon Valley Bank Germany Branch betreibt in Deutschland kein Einlagengeschäft. Aus dem Moratorium ergeben sich somit keine Konsequenzen für die Einlagensicherung in Deutschland.

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