EU-Kommission kippt (vorerst) Provisionsverbot

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Dem AfW liegt ein erster Entwurf des vieldiskutierten Vorschlags der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie vor, mit dem auch ein eventuelles Provisionsverbot im Gespräch war. Hier werden die wichtigsten Punkte vorgestellt.

Ein vollständiges Provisionsverbot ist nicht Teil des Vorschlags. Allerdings wird es drei Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften eine Überprüfung geben. Die EU-Kommission hat kein vollständiges Verbot vorgeschlagen, da dies erhebliche und plötzliche Auswirkungen auf die bestehenden Vertriebssysteme hätte, deren Folgen schwer abzuschätzen sind.

Ein teilweises Verbot von Anreizen für reine Ausführungsprodukte, bei denen keine Beratung stattfindet, soll kommen. Und es wird einen überarbeiteten "Best Interest"-Test für Finanzberater geben, um sie dazu zu bringen, alternative und billigere Produkte anzubieten. Auch die beruflichen Anforderungen an die Berater sollen verschärft werden.

Die EU-Aufsichtsbehörden sollen das Mandat erhalten, "Preis-Leistungs-Benchmarks" als Maßstäbe für Kosten und Leistung zu schaffen. "Eine Abweichung von der jeweiligen Benchmark sollte die Vermutung aufkommen lassen, dass die Kosten und Gebühren zu hoch sind und das Produkt kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet", heißt es in dem Dokument.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um einen Entwurf handelt, was bedeutet, dass das Dokument vor seiner offiziellen Vorlage noch geändert werden könnte."

Grundsätzlich begrüße der Verband im Interesse der von ihm vertretenen unabhängigen Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler sowie Versicherungsmaklerinnen und -makler und ihrer Kunden selbstverständlich die Entscheidung der Kommission, auf ein vollständiges Provisionsverbot zu verzichten, erklärt Wirth.

Der finale Vorschlag wird laut der vorläufigen Tagesordnung der EU-Kommission für den 24. Mai 2023 erwartet.

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