DSGVO: Fünf Jahre Fortschritt und Herausforderungen

Dsgvo law with keyboard letters and laptopDsgvo law with keyboard letters and laptopJuliane Franke – stock.adobe.com

Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft und hat in den letzten fünf Jahren erhebliche Fortschritte im Datenschutz ermöglicht. Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen und Missverständnisse: Unternehmen sollten die Datenschutzregeln verstehen und anwenden, um das Vertrauen ihrer Kund*innen und Mitarbeitenden zu stärken. Gleichzeitig müssen Datenschutzregeln an die neuen Entwicklungen und Anwendungen, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, angepasst werden.

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Insgesamt ist es von größter Bedeutung, den Datenschutz als grundlegendes Recht zu respektieren und aktiv umzusetzen. Regelmäßige E-Learnings unterstützen Unternehmen dabei, ihren Mitarbeitenden den DSGVO-konformen Umgang mit sensiblen Daten auf leicht verständliche Art und spielerische Weise näherzubringen.

Vieles, was die DSGVO mit sich brachte, gab es schon im rein deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Allerdings war das BDSG weitgehend unbekannt – jedenfalls waren Datenschutzthemen vor dem 25. Mai 2018 eher selten bis gar nicht in den Medien zu finden.

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO haben sich Meldungen und Urteile zu Datenschutzvorfällen gehäuft, was auf ein gesteigertes Datenschutzniveau in Deutschland hinweist. Möglicher Grund: Unternehmen haben Angst vor Bußgeldern und Abmahnungen, was auch zu einer erhöhten Sensibilität und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beigetragen hat.

Das Internet ist der Lebensbereich, in dem wohl die meisten persönlichen Daten ausgetauscht werden: Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren als personenbezogene Daten. Es reicht bereits, eine Webseite zu öffnen, denn dabei wird die als personenbezogen eingestufte Netzwerkadresse (nebst weiteren Daten) übermittelt. Leider halten sich viele Website-Betreiber nicht an geltendes Recht und geben solche Daten ungefragt und ohne Rechtsgrundlage an Unternehmen wie Google oder Plattformen wie Facebook weiter.

Herausforderungen, Missverständnisse und Künstliche Intelligenz

Unternehmen verarbeiten oft viele Daten aus unterschiedlichen Quellen zu unterschiedlichen Zwecken. Und trotz der Erfolge der DSGVO gibt es immer noch Missverständnisse und Herausforderungen. Oftmals wird die DSGVO falsch verstanden, selbst von Unternehmen mit Ressourcen für fachkundiges Personal.

Mit dem Fortschreiten der Technologie und der zunehmenden Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) ergeben sich zudem neue Herausforderungen für den Datenschutz. KI-Systeme können große Mengen sensibler Daten verarbeiten und analysieren. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Datenschutz bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien gewährleistet wird.

Die DSGVO bietet bereits einen rechtlichen Rahmen für den Datenschutz bei KI-Anwendungen. Allerdings müssen weitere Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen werden, um den besonderen Anforderungen von KI gerecht zu werden. Dies umfasst Themen wie Transparenz, Erklärbarkeit und Kontrolle der Entscheidungen von KI-Systemen.

Dr.-Ing. Klaus Meffert (alias Dr. DSGVO, Geschäftsführer der IT Logic GmbH sowie Fachexperte für Datenschutz bei lawpilots) betont: „Wir müssen sicherstellen, dass der Fortschritt der KI-Technologie nicht auf Kosten des Datenschutzes und der Privatsphäre geht. Es ist von größter Bedeutung, dass KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden.”

Egal, ob im Marketing oder zur Vertragserfüllung: Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden auf dem aktuellen Stand halten, um rechtliche Risiken zu minimieren. E-Learnings schulen Mitarbeitende aller Ebenen, Ressorts und (öffentliche) Einrichtungen darin, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten – und erklären die komplizierten Paragrafen in verständlicher Sprache.

„Durch die Einhaltung von Datenschutzregeln können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, Kundinnen und Mitarbeitenden gewinnen, Wettbewerbsvorteile erlangen und ein besseres Image aufbauen”, so Dr. Mefferts Appell an Unternehmen.

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