Quo vadis, Professor Lauterbach?

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Regelmäßig finden sich in den Medien Berichte über die Projekte des amtierenden Bundesgesundheitsministers zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Die Aussagen, die aus dem Bundesgesundheitsministerium an die Öffentlichkeit getragen werden, sorgen mittlerweile immer mehr für Verunsicherung.

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Nachdem immer wieder die Abschaffung der privaten Krankheitskostenvollversicherung und eine Versicherungspflicht für alle Bürger in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert wird, war vor Monaten von einer Anhebung der GKV-Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der für die gesetzliche Rentenversicherung gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu lesen.

Wenig später überraschte dann die Nachricht, dass die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung in 2024 nicht angehoben werden sollte, während nunmehr die Zahlen für eine von der BBG/GRV abweichende Anhebung der BBH/GKV auf dem Tisch liegen. Auch die vom Bundesgesundheitsminister geplante Krankenhausreform sorgt sowohl bei vielen Klinikträgern als auch bei Patienten für die größtmögliche Verunsicherung.


Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. meldete in seinem Beitrag vom 8. September 2023, dass die Beitragsbemessungsgrenze, die vorgibt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird, im Jahr 2024 auf 62.100 Euro steigen soll. Zum Vergleich: Der Wert lag im Jahr 2023 bei 59.850 Euro. Dies entspricht umgerechnet einem Monatseinkommen von 5.175 Euro – im Jahr 2023 waren es 4.987,50 Euro. Somit trifft es Besserverdiener mit höheren Sozialabgaben.


Behandlungstermin in vier Monaten

Betrachten wir die medizinische Versorgung einmal durch die Patientenbrille: Ein chronischer Personalmangel, gleichermaßen bei niedergelassenen Ärzten wie in den Kliniken, hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass Versicherte vor allem bei Fachärzten oftmals Monate auf einen Behandlungstermin warten müssen.

Die Überalterung der deutschen Bevölkerung wird auch im Gesundheitswesen in vollem Umfang nachgezeichnet. Betrachtet man einmal die Altersstruktur der Ärzte und Ärztinnen, so zeichnet sich ein erschreckendes Bild. Nach einer Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung betrug das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte in Deutschland im Jahr 2021 bereits 54,6 Jahre mit einer weiter steigenden Tendenz.

Hinzu kommt, dass bereits mehr als ein Fünftel der Vertragsärzte dabei das 60. Lebensjahr überschritten hat. Eine weitere Entwicklung mit Auswirkungen auf die ärztliche Versorgung ist die Tatsache, dass immer weniger jüngere Ärzte und Ärztinnen das Risiko einer Niederlassung tragen und die mit einer Tätigkeit in einer eigenen Praxis verbundene hohe Verantwortung übernehmen wollen.

Gleichzeitig wächst der Anteil von angestellten Medizinern im ambulanten Bereich an. Während im Jahr 2002 8.189 Ärzte in einem Anstellungsverhältnis bei einem ärztlichen Kollegen tätig waren, bezifferte sich die Zahl der angestellten Ärzte 20 Jahre später bereits auf 55.572. Eine Entwicklung, die zu einem erheblichen Teil auch den ständig steigenden Verwaltungsauflagen geschuldet ist.

In den letzten Jahren haben sich zunehmend mehr niedergelassene Ärzte gegen eine Kassenzulassung und für die Führung einer reinen Privatpraxis entschieden. In Erlangen, dem Heimatort des Autors, finden sich Fachärzte für Augenheilkunde, Urologie, Psychotherapie und anderer Fachrichtungen, die mittlerweile nur noch Privatpatienten annehmen.

Selbstverständlich können auch GKV-Versicherte diese Ärzte als Selbstzahler konsultieren. In diesem Fall empfiehlt es sich, bei der zuständigen Krankenkasse einmal bezüglich der Möglichkeit einer Kostenerstattung nach § 53 Abs. 4 SGB V nachzufragen. Sofern sich der Versicherte für eine Kostenerstattung entscheidet, würde die Krankenkasse im Behandlungsfall den von ihr zu tragenden Kostenanteil mit dem Versicherten abrechnen, der nun noch den Differenzbetrag zu der ärztlichen Rechnung tragen müsste.

Was ist der Versorgungswunsch?

Im Beratungsgespräch sollte mit dem Kunden im ersten Schritt immer dessen Erwartungshaltung bezüglich der medizinischen Versorgung hinterfragt werden. Die Zeiten, in denen Vermittler und Vermittlerinnen ihre Kunden mit dem Versprechen einer signifikanten Beitragsersparnis zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung motivierten, sind definitiv vorbei.

Heute sollte und muss in einem Land mit einer überalternden Bevölkerung die nachhaltige Qualität der medizinischen Versorgung sichergestellt werden. Mit Blick auf die Zunahme von Zivilisations- und psychischen Krankheiten empfiehlt es sich auch, das Tarifwerk eines privaten Krankenversicherers routinemäßig auf das Angebot eines Optionstarifs zu überprüfen.

Sinnvollerweise sollten diese Tarifmöglichkeiten bereits für Kinder geöffnet sein. Eine frühzeitige Weichenstellung mit einem Optionstarif sichert dem Kunden dann die Möglichkeit des Abschlusses von privaten Ergänzungstarifen und/oder den Wechsel in eine private Krankenvollkostenversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Natürlich muss der Versicherer nicht nur einen Options-, sondern auch qualifizierte Zieltarife für den späteren Ausbau beziehungsweise die Neuordnung des Versicherungsschutzes anbieten.

Das Tarifwerk der INTER Krankenversicherung

Das Tarifangebot des privaten Krankenversicherers aus Mannheim wird von vielen Vermittlern mit der Absicherung von Ärzten und Zahnärzten assoziiert. In der Tat bietet die INTER äußerst leistungsstarke Vollkosten- und Krankentagegeldtarife für diese Zielgruppen an. 1 Das Unternehmen kann aber auch mit seinem an Arbeitnehmer, Selbstständige und andere Freiberuflergruppen adressierten Angebot, mit weitreichenden Zusatztarifen sowie mit dem leistungsstarken Optionstarif INTER Opti punkten. 2

Für Nichtmediziner bietet die Tarifserie QualiMed 3 nicht nur die Möglichkeit einer privaten Krankenvollkostenversicherung mit drei unterschiedlichen Tarifstufen, sondern auch die Chance, während der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine höhere Tarifstufe zu wechseln. Die Tarifinstrumente für eine Absicherung des Krankheitskostenrisikos werden um ein Angebot für qualifizierte Krankentagegeldtarife, die sich mit ihrem Leistungsspektrum nicht nur auszeichnen, sondern auch zur Enthaftung des Vermittlers beitragen, ergänzt.

Auch die regelmäßige Diskussion über das Erfordernis von Behandlungsmaßnahmen und Medikamentenverordnungen am Quartalsende trägt nicht gerade dazu bei, Ärzte zu einer Niederlassung in eigener Praxis zu motivieren.

Mischkalkulation erforderlich

Die Kassenärztlichen Vereinigungen forderten im Vorfeld einer Krisensitzung am 18. August 2023 in Berlin eine verbesserte Wertschätzung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Auch die Ärzteschaft wurde und wird mit den explodierenden Energiekosten, dem inflationären Kaufkraftverlust und den gestiegenen Personalkosten konfrontiert. Zur Erinnerung: Die derzeit gültige Gebührenordnung für Ärzte stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1982. Im Jahr 1996 erfolgte lediglich eine Novellierung in Teilbereichen.

Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb Beamtenbundes und Tarifunion, erklärte deshalb im Juni dieses Jahres die private Krankenversicherung zum unverzichtbaren Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Was wäre mehr als wünschenswert, als wenn die Politik die hohe Bedeutung der privaten Krankenversicherung auch und insbesondere für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung endlich erkennen und anerkennen würde. Denn mit den Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten müssen in vielen Praxen im Rahmen einer Mischkalkulation die unzureichenden Leistungen für eine qualifizierte Behandlung von GKV-Versicherten subventioniert werden.

Anmerkungen:

1 Hinweis: Besprechung des Tarifs JA Best in der Ausgabe 5/2022 des expertenReport.
2 Hinweis: Besprechung des Tarifs INTER Opti in der Ausgabe 7/2022 des expertenReport.
3 Hinweis: Besprechung des Tarifs QualiMed in der Ausgabe 5/2023 des expertenReport.


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