EU-Kleinanlegerstrategie: Parlament gibt Startschuss für Verhandlungen im Trilog

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Das EU-Parlament hat am Dienstag auf seiner Plenarsitzung in Straßburg wichtige Beschlüsse getroffen, mit denen das Gesetzgebungsverfahren zur Retail Investment Strategy (RIS) beziehungsweise Kleinanlegerstrategie deutlich Fahrt aufnehmen wird.

Zum einen haben die Parlamentarier mehrheitlich entschieden, den Bericht des zuständigen ECON-Ausschusses für Wirtschaft und Währung zur Grundlage der Verhandlungen mit Kommission und Rat zu machen. Unter maßgeblicher Mitwirkung der Berichterstatterin, der französischen Europaabgeordneten Stéphanie Yon Courtin, verständigte sich der Ausschuss im März 2024 auf einen Text, der das von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness initiierte Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten durch Versicherungsmakler wohl vereiteln würde.

Ebenfalls mit deutlicher Mehrheit hat das Plenum den ECON-Ausschuss mandatiert, nunmehr in formelle Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission einzutreten („Trilog“).

Frank-Rottenbacher-2023-AfWFrank-Rottenbacher-2023-AfWAfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Der AfW begrüßt die Weichenstellungen des Europäischen Parlaments ausdrücklich. Frank Rottenbacher, AfW-Vorstand: „Mit der Entscheidung in Straßburg sind die europäischen Institutionen am Dienstag auf die Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens zu dem für unsere Branche so wichtigen Thema Kleinanlegerstrategie eingebogen. Wir wünschen den Verhandlungsteams der drei Institutionen gute Beratungen und den Willen zu einem Kompromiss. Dieser sollte möglichst nah an dem bleiben, was der ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments im März beschlossen hat“

Die von den deutschen EVP-Abgeordneten Markus Ferber und Ralf Seekatz initiierte Klarstellung im Ausschussbericht, die sich mit unabhängigen Vermittlern beschäftigt, ist ein entscheidender Faktor für eine ausgewogene Regulierung, die im Interesse der Verbraucher und Versicherungsmaklern zu positiven Ergebnissen führen kann. Im Wortlaut:

„Dieser Absatz hindert Versicherungsvermittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.“ (Quelle)

Der AfW wird auch den Trilog zwischen den EU-Institutionen mit konstruktivem Input begleiten und sich, wann immer nötig und möglich, für eine gute und schlüssige Regulierung einsetzen.

Kay Berg (Senior Advisor European Affairs), der den AfW in europäischen Themen berät, gibt einen kurzen Abriss über die Leitplanken der Verhandlungen zwischen den drei beteiligten Seiten:

„Parlament, Rat und Kommission müssen sich während des Trilogs auf einen gemeinsamen Text einigen, der für das Parlament und den Rat konsensfähig ist. Es steht zu hoffen, dass die Kommission ihrer Rolle als Vermittler gerecht werden und eine Einigung erleichtern wird.

Zwar wird das Europäische Parlament nach den Wahlen im Juni eine Weile brauchen, bis es sich konstituiert hat und auch die Ausschüsse besetzt und arbeitsfähig sein werden. Der nun begonnene Trilog muss dann aber nicht neu gestartet werden, sondern kann nahtlos an dem Punkt fortgesetzt werden, den die Verhandler noch im Frühling erreichen werden“.

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