Die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsprodukte seit 30 Jahren ist beschlossen. Dieser vervierfacht sich ab dem 01.01.2025 von bislang 0,25 auf dann 1 Prozent. Das gilt für alle Lebensversicherungsprodukte und für die Kalkulation von Berufsunfähigkeitsversicherungen.