Rentenpaket II - eine Belastung für die jüngere Generation

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht kritische Punkte im beschlossenen Rentenpaket II. “Die Festschreibung des Rentenniveaus bis 2039 und die Fixierung auf 48 Prozent bedeuten Belastungen für die jüngere Generation. „Sozialversicherungsabgaben und Steuern werden dadurch in den kommenden Jahren steigen. Um den Renteneintritt der „Babyboomer“ abzufangen, kommt das Generationenkapital zu spät“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Zwar sei die stärkere Kapitaldeckung künftiger Rentenansprüche grundsätzlich sinnvoll, ob das Generationenkapital dazu geeignet sei, müsse sich jedoch erst erweisen. In der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge erwerben die Menschen individuelle Ansprüche. Beim Generationenkapital hingegen handelt es sich um einen überschaubaren schuldenfinanzierten Finanzzuschuss in den großen Topf der gesetzlichen Rentenversicherung.

Umso dringender ist aus GDV-Sicht nun die schnelle, gezielte Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. „Die betriebliche und die private Altersvorsorge sind wichtig für ein lebenslang gesichertes Einkommen bei steigender Lebenserwartung”, sagt Asmussen.

Reform der privaten Altersvorsorge längst überfällig

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Rentenpaket II ist nun der Weg frei für anstehende Reformen der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. Die geförderte private Altersvorsorge hat unverändert einen hohen Stellenwert. Sie lohnt sich mit der Zulagenförderung insbesondere für Alleinerziehende, Familien mit Kindern und für Menschen mit geringen Einkommen. „Das System ist aber in die Jahre gekommen und zu kompliziert. Es muss einfacher und attraktiver werden, eine Reform ist überfällig.“

Für eine Reform hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe im vergangenen Jahr Denkanstöße geliefert. „Es ist gut, dass die private Altersvorsorge auch künftig freiwillig und privat bleiben soll”, sagt Asmussen. Richtig sei auch, mehr Renditechancen zu nutzen. „Aber der Wert lebenslanger Renten wird in der Diskussion unterschätzt. Die lebenslange, monatliche Rente muss der Kern der Altersvorsorge bleiben. Das Ersparte darf nicht mit Erreichen eines bestimmten Geburtstages aufgebraucht sein”, betont Asmussen.

Pragmatische Lösungen für die betriebliche Altersversorgung

Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetztes soll noch im Frühsommer folgen. „Ziel muss sein, dass mehr Menschen eine betriebliche Rente abschließen“, sagt Asmussen. „Um das zu erreichen, muss die betriebliche Altersversorgung auch jenseits von Sozialpartnermodellen gestärkt werden.“ Außerdem müssen Menschen mit geringem Einkommen besser gefördert werden. „Auch pragmatische Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen, die seltener betriebliche Altersvorsorge anbieten, sind für eine verbesserte Verbreitung wichtig”, so Asmussen“

Vor diesem Hintergrund befürwortet der GDV, dass Betriebe ihre Beschäftigten künftig auch ohne Tarifvertrag automatisch in die Betriebsrente einbeziehen dürfen sollen. Bei diesen sogenannten Opt-out-Modellen können Arbeitgeber ihre Beschäftigten automatisch in die Betriebsrente einbeziehen, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen.

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