DEVK erweitert Schutz für Balkonkraftwerke

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Wenn die Sonne brennt, freuen sich alle, die eine Photovoltaikanlage besitzen. Sie liefert bei strahlend blauem Himmel von morgens bis abends günstigen Ökostrom. Seit einigen Jahren gibt es auch kleine Modelle, die sich für Balkone von Mietwohnungen oder auch Einfamilienhäusern eignen. Laut Statista waren im vergangenen Jahr schon über 300.000 Mini-Solaranlagen bundesweit in Betrieb – Tendenz steigend.

Mittlerweile gibt es sie in Baumärkten zu kaufen, online und sogar beim Discounter. Der Bundestag hat Ende April neue gesetzliche Regeln verabschiedet, die die Stromerzeugung auf dem Balkon noch einfacher und besser machen sollen. Erstmals sind Steckersolargeräte im Gesetz als eigene Kategorie aufgeführt.

Weniger Bürokratie

Bisher waren nur Geräte mit bis zu 600 Watt Leistung erlaubt. Dabei wandelt ein Wechselrichter den produzierten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom um. Jetzt darf noch mehr Sonne unbürokratisch genutzt werden. So lange der Wechselrichter nicht mehr als 800 Watt einspeist, ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig. Besitzerinnen und Besitzer müssen nur über ein schlichtes Onlineformular die Bundesnetzagentur informieren, die dann wiederum dem Netzbetreiber Bescheid gibt. Wer handwerklich geschickt ist, kann seine Mini-PV-Anlage selbst installieren und sogleich in Betrieb nehmen.

Bis 800 Watt im Hausrat versichert

Die DEVK Versicherungen haben ihre Bedingungen schon angepasst und die maximale Leistung des Wechselrichters ebenfalls von 600 auf 800 Watt erhöht. Automatisch über die Hausratpolice mitversichert sind alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Module dürfen aktuell nicht mehr als 2.000 Watt Leistung haben. Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert die DEVK sie als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Die Versicherung zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Im neuen Hausrat-Tarif versichert die DEVK außerdem den Diebstahl von Balkonkraftwerken von bis zu 1.500 Euro.

Auch an den Haftpflichtschutz denken

Darüber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Sie kommt zum Beispiel für Schäden auf, wenn das Balkonkraftwerk im Sturm abreißt und das Terrassendach vom Nachbarn beschädigt. Wer ein Eigenheim mit einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach besitzt, kann diese über die Wohngebäudeversicherung absichern. Hier muss ein Fachbetrieb die Installation vornehmen.

Anfragen belegen den Trend

„Uns erreichen aktuell viele Anfragen zum Versicherungsschutz und den neuen Vorgaben bei Balkonkraftwerken. Das zeigt uns, wie relevant das Thema ist.“, sagt Melanie Ruthmann. Sie ist bei der DEVK für die Produktentwicklung von Sachversicherungen zuständig. Ein leistungsstarkes Balkonkraftwerk mit 800 Watt kann rund 840 Kilowattstunden im Jahr erzeugen. Der Strom wird im eigenen Haushalt sofort verbraucht und reduziert die Stromrechnung. Die DEVK unterstützt den Trend zur Solarenergie und hat den Schutz für Balkonkraftwerke erweitert. Der Sommer kann kommen.

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