Photo credit: depositphotos.com
Gute Nachrichten für privatversicherte Patienten sowie für Krankenhäuser und Chefärzte: Nach Einführung der neuen speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) in diesem Jahr haben der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bekräftigt, dass auch hier wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus erbracht werden können.