Die degenia hat mit den neuen Unfalltarifen premium und optimum T18 Leistungen und Beiträge komplett neu den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer angepasst.
Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) fordert, dass Unfallversicherungen neue Zusatzleistungen wie etwa Sofort- oder Übergangsleistungen enthalten sollten.
Auch sollte der Unfallbegriff laut ifa um Infektionskrankheiten, psychische Unfallfolgen oder Eigenbewegung erweitert werden.
Die neuen Unfalltarife premium und optimum T18 der degenia bilden die von der ifa geforderten neuen Leistungen nahezu alle ab. Die Tarife wurden exklusiv in Zusammenarbeit mit der Waldenburger Versicherung AG entwickelt. Die Leistungen und Beiträge wurden komplett neu gestaltet.
Unfallbegriff erweitert
Beipsielsweise wurden die Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen, wie einfacher Fraktur in Höhe von 200 Euro oder Oberschenkelhalsbruch in Höhe von 1.000 Euro, integriert. Auch Übergangsleistungen sind optional mit versicherbar.
Ebenso wurden die geforderten Erweiterungen des Unfallbegriffes umgesetzt. So sind Infektionen im Allgemeinen und im Besonderen durch Tier- oder Insektenbisse mitversichert.
Das Gleiche gilt für Unfälle aufgrund Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen oder psychischen Unfallfolgen. Sogar psychische und nervöse Störungen sind in beiden Tariflinien enthalten.
Umfangreiche Leistungserweiterungen
Nun sind auch Sonnenbrände und -stiche oder Unfälle durch Kitesurfen mitversichert.
Kosten für einen Blindenhund, Unfälle durch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Beiträge bis 36 Monate frei gestellt werden.
Außerdem werden Assistance-Leistungen beitragsfrei mitversichert.
Vorstand Halime Koppius dazu:
Halime Koppius, Vorstand, degenia Versicherungsdienst AG „Unsere Unfallversicherung ist für das Jahr 2019 bestens gerüstet. Dies sieht man deutlich an den Verkaufszahlen zum Vorjahresvergleich: Bis jetzt wurden in diesem Jahr bereits doppelt so viele degenia Unfallversicherungsverträge vermittelt als im letzten Jahr.“
Nur drei Gesundheitsfragen
Dabei kommen die T18-Tarife mit drei Gesundheitsfragen aus: Erstens nach ernsthaften Krankheiten oder Erkrankungen wie AIDS (HIV), Alzheimer, Bandscheibenvorfall, Diabetes, Krebs, Multiple Sklerose etc.
Zweitens, ob bei einer der zu versichernden Personen ein Pflegegrad 3 oder höher im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt.
Drittens, ob eine der zu versichernden Personen innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer Alkohol- oder Rauschgiftsucht behandelt wurde oder eine derartige Sucht bekannt ist.
Keine Vertragsumstellung ab dem 68. Lebensjahr
Mit der Leistungsfortführung ab dem 68. Lebensjahr ohne Beitragserhöhung ist mit den neuen Unfalltarifen T18 auch im Alter für Unfallschutz gesorgt. Der Vertrag bleibt vollumfänglich erhalten.
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