Wer an Krebs erkrankt, braucht vor allem Zeit zum Gesundwerden. Genau hier setzt das neue – kostenfreie – Feature der ALTE LEIPZIGER an. Ein vereinfachter Nachweis genügt, und Ihr Kunde kann sich ganz auf seine Genesung konzentrieren. Um die finanzielle Hilfe kümmert sich die ALTE LEIPZIGER.
Einfach Zeit zum Gesundwerden
Konzern
Krebs ist ein hoch emotionales Thema, das in jeder Beratung schwierig anzusprechen ist. Das neue BU-Highlight der ALTE LEIPZIGER greift dieses sensible Thema auf und bietet Betroffenen sofortige Hilfe. Ein Feature, das es so bei keinem anderen Versicherer gibt.
Benötigt Ihr Kunde eine Chemo- beziehungsweise Strahlentherapie oder muss nach einer Operation lebenslang Medikamente einnehmen, erhält er 15 Monate lang eine Sofort-Rente.
Vereinfachter Nachweis
Mit Sicherheit ist es für die Betroffenen hilfreich und entlastend, wenn in dieser schweren Zeit kein BU-Antrag gestellt werden muss. Die Sofort-Rente kann mit einem vereinfachten Nachweis innerhalb von 6 Monaten nach der Diagnose beantragt werden. Das Besondere: Die ALTE LEIPZIGER erbringt die Leistungen, die für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart sind, für einen garantierten Zeitraum von 15 Monaten. Das heißt: Auch wenn sich die Gesundheit Ihres Kunden in dieser Zeit verbessert, zahlen wir bis zum Ende der 15 Monate. Nur bei Ablauf der Versicherung enden die Leistungen vorher. Durch die neue Sofort-Rente kann sich Ihr Kunde voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren
Schnelle Leistungsprüfung
Uns liegt eines besonders am Herzen: Ihr Kunde soll die beantragte Sofort-Hilfe schnellstmöglich erhalten. Deswegen geben wir ihm folgendes Versprechen: Unsere Leistungsprüfung erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Kostenfreier Baustein
Die neue Soforthilfe bei Krebs ist seit dem 01. Januar 2019 in die ausgezeichnete BU-Absicherung der ALTE LEIPZIGER integriert. Ohne Mehrbeitrag!
Neu: Risikoprüfung online
Mit „e-Votum“ schenken wir auch Ihnen mehr Zeit. Ab sofort können Sie die Risikoprüfung für Ihre Kunden EINFACH online durchführen und bekommen SCHNELL und VERBINDLICH ein Ergebnis.
Weitere TOP BU-Neuerungen (ab Beginn 01.2019):
- Nachversicherungsereignis „Berufsaufnahme“ mit erhöhten Grenzen
- Erweiterung des Verzichts auf die Umorganisationsprüfung
- Differenziertere BG-Einstufung bei Schülern und weitere Berufsgruppen-Verbesserungen (ab 01. Dezember)
- Wiederinkraftsetzung nach Beitragsstopp bei unserem Tarif BV10
- Erweiterung des Begriffs Pflegebedürftigkeit um den im Sozialgesetzbuch definierten Begriff
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