7 Tipps rund um die Reiseversicherungen

Ob vor oder während der Reise: Die richtige Reiseversicherung hilft, den finanziellen Schaden zu begrenzen. Doch was sollte vor dem Abschluss von Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung oder Reisegepäckversicherung beachtet werden?

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Sonnenliegen-207510110-FO-m-mphotoSonnenliegen-207510110-FO-m-mphotom.mphoto / fotolia.com

7 Tipps rund um die Reiseversicherungen

Jahresverträge oder Verträge für eine einzelne Reise

Mit einer Jahresversicherung sind alle Reisen pro Jahr versichert – auch der spontane Kurztrip ins benachbarte Ausland. Verreist man mehrmals im Jahr, ist ein Jahresvertrag oft praktischer und günstiger als jede Reise separat zu versichern.

Sinnvolles Paket wählen

Man sollte genau prüfen, welches Paket man benötigt, damit man sich hinterher nicht ärgert. Eine Reise-Haftpflicht- oder eine Reise-Unfallversicherung sind nur in wenigen Fällen hilfreich, der Auslandskrankenschutz hingegen ist elementar.

Reiseabbruch mitversichern

Bei einer Reiserücktrittsversicherung sollte im Paket eine Reiseabbruchversicherung mit dabei sein. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Reiseantritt, die Reiseabbruchversicherung ab Reiseantritt, zum Beispiel beim Einchecken am Flughafen.

Tarife mit Selbstbeteiligung

Im Preis unterscheiden sich die Versicherungen stark, weil es Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung gibt. Die Höhe der Reisesumme und die individuellen Wünsche sollten bei der Entscheidung für den passenden Tarif beachtet werden.

Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“

Aufgrund dieser Klausel sollten gerade Menschen, die eine schwere Vorerkrankung oder chronische Beschwerden haben, Reisepläne vorab immer mit dem behandelnden Arzt absprechen. Schwer sind Erkrankungen nur dann, wenn der Arzt eine Reiseuntauglichkeit bescheinigt – Die Erkrankung muss jedoch nicht nur schwer, sondern auch unerwartet sein, wie ein erstmals auftretender Herzinfarkt.

Stornierung und Information

Wenn der Versicherungsfall eintritt, muss umgehend beim Reiseveranstalter storniert werden. Danach muss die ausgefüllte Schadenmeldung mit allen Unterlagen beim Versicherer eingereicht werden. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung.

Die Versicherung hilft

Wer während der Urlaubsreise erkrankt oder einen Unfall hat, sollte sich umgehend bei seiner Versicherung melden. Der Hotel-Concierge ist hier meist nicht die beste Wahl. Durch die Versicherung wird nicht nur die passende, seriöse ärztliche Betreuung organisiert, sondern auch bei sprachlichen Problemen geholfen und im schlimmsten Fall ein Krankenrücktransport organisiert.

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