Missbrauch von Kundendaten – fristlose Kündigung ist rechtens

Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies urteilte das Arbeitsgericht Siegburg.

USB-Sticks-101614908-FO-Stockfotos-MGUSB-Sticks-101614908-FO-Stockfotos-MGStockfotos-MG – fotolia.com

Ein Mitarbeiter bestellte vom Rechner eines Spielcasinos aus Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder einer Kundin seines Arbeitgebers. Dafür griff er zwecks Zahlung per Lastschrift auf zuvor von einem verschlüsselten Rechner der Kundin auf einen privaten Memory-Stick heruntergeladene Namen, Anschriften und Bankverbindungsdaten von Kunden der Kundin zurückgriff.

Im Rahmen der Bestellung ließ der Kläger dem Vorstand dieser Kundin die Anmerkung zukommen, dass sie aufgrund der Bestellung sehen könnten, wie einfach Datenmissbrauch sei, was bei ihnen zu Kopfschmerzen führen müsste, wobei die bestellten Kopfschmerztabletten durchaus helfen könnten.

Den Arbeitgeber hatte er zuvor nicht über bestehende Sicherheitslücken bei der Kundin informiert. Daraufhin erhielt der Mitarbeiter eine fristlose Kündigung, gegen die er Kündigungsschutzklage erhob.

Das Arbeitsgericht Siegburg urteilte, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, weil der Kläger durch sein Vorgehen gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eklatant verstoßen hat. Sensible Kundendaten sind zu schützen. Der Kläger hat seinen Datenzugriff missbraucht und eine Sicherheitslücke beim Kunden ausgenutzt.

Die Kunden dürfen der Beklagten und deren Mitarbeiter Schutz und keinesfalls Missbrauch von etwaigen Sicherheitslücken erwarten. Auch für das Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken dürfen Kundendaten nicht missbraucht werden. Der Kläger hat somit massiv das Vertrauen der Kundin in die Beklagte und deren Mitarbeiter gestört und damit die Kundenbeziehung massiv gefährdet. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Urteil vom 15. Januar 2020 (Arbeitsgericht Siegburg – Az. 3 Ca 1793/19)

LESEN SIE AUCH

Mehr zum Thema

Der Bundesgerichtshof hat die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt neu bewertet. Damit wird die Anwendung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz genauer eingeordnet.succo / pixabayDer Bundesgerichtshof hat die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt neu bewertet. Damit wird die Anwendung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz genauer eingeordnet.succo / pixabay
Urteile

BGH-Urteil: Neue Klarstellungen beim Elternunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt neu bewertet. Damit wird die Anwendung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz genauer eingeordnet.

Ein Wildunfall ohne ausreichende Beweise kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt.BernhardFalkinger / pixabayEin Wildunfall ohne ausreichende Beweise kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt.BernhardFalkinger / pixabay
Urteile

Zweifel an Wildunfall: Gericht verweigert Versicherungsleistung

Ein Wildunfall ohne ausreichende Beweise kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt. Schadenexpertin Margareta Bösl (uniVersa) gibt wertvolle Tipps, wie sich Versicherungsnehmer nach einem Wildunfall richtig verhalten.

Haus-Richterhammer-180431486-DP-AndreyPopovHaus-Richterhammer-180431486-DP-AndreyPopovHaus-Richterhammer-180431486-DP-AndreyPopov
Urteile

Finanzgericht Köln weist Klage zur neuen Grundsteuerbewertung ab

Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts nach dem Bundesmodell. Entschieden wurde, die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden, die Revision zum Bundesfinanzhof wurde aber zugelassen.

24_09_Schlüsseldiebstahl_Einbruch.jpg24_09_Schlüsseldiebstahl_Einbruch.jpgLBS24_09_Schlüsseldiebstahl_Einbruch.jpgLBS
Urteile

Schlüssel war weg: Versicherter blieb auf Einbruchsschaden sitzen

Ein Versicherungsnehmer hatte Wohnungs- und Tresorschlüssel von außen sichtbar im Auto in einer Aktentasche liegen lassen - mit Dokumenten, die seine Anschrift erkennen ließen. Nach einem Einbruch forderte er von seiner Hausratversicherung Schadenersatz und berief sich auf die "erweiterte Schlüsselklausel".

industrial machinery is working on sunsetindustrial machinery is working on sunsetindustrial machinery is working on sunset
Urteile

Betreten verboten: Auch Sorgen der Nachbarn berechtigen nicht zur Grenzüberschreitung

Der Schutz des Eigentums wird im deutschen Recht großgeschrieben. Dazu gehört es auch, dass man das Grundstück des Nachbarn nur unter ganz bestimmten, sehr seltenen Umständen ungefragt betreten darf. Die Sorge, dass Bauarbeiten die Wurzeln der eigenen Pflanzen schädigen könnten, reicht dazu nach nicht aus.

industrial backhoe excavator moving earth on construction siteindustrial backhoe excavator moving earth on construction siteindustrial backhoe excavator moving earth on construction site
Urteile

Tiefergelegte Garage: Veränderte Geländeoberfläche wird zum neuen Maßstab

Für den Bau einer Grenzgarage zum Nachbargrundstück hin gelten bestimmte Vorschriften bezüglich der Wandhöhe. Doch welche Vorgaben gelten, wenn dieser Neubau „tiefergelegt“ wird?