Diese Pflichten treffen Versicherungsmakler

Ein Risiko versichern zu lassen, ist manchmal ganz schön kompliziert. Viele sind unsicher, welchen Versicherungsschutz sie benötigen oder sind überfordert von dem breiten Angebot an Versicherungsgesellschaften. Da kann ein Versicherungsmakler helfen. Welche Aufgaben er für Sie übernimmt und welche Pflichten ihn treffen, erfahren Sie hier.

(PDF)
Auge-durch-Schluesselloch-249911404-AS-peshkovAuge-durch-Schluesselloch-249911404-AS-peshkovpeshkov – stock.adobe.com

Definition und Aufgaben des Versicherungsmaklers

Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsverträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Gemäß § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ist der Versicherungsmakler ein Kaufmann und hat gemäß § 93 I HGB die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.

Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden (in der Regel Versicherungsnehmer), wobei seine Aufgaben in der Beratung sowie der Beschaffung, Ausgestaltung und Abwicklung des Versicherungsschutzes liegen.

Der Versicherungsvertreter ist hingegen dauerhaft damit beauftragt, für einen Versicherer Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern abzuschließen.

Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter ist der Versicherungsmakler nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern wird unabhängig tätig. Dennoch wird er – im Fall des Vertragsschlusses – von der Versicherungsgesellschaft vergütet.

Es besteht ein sogenanntes "Doppelverpflichtungsverhältnis", denn der Versicherungsmakler verpflichtet sich auch dazu, die Interessen des Versicherers gewissermaßen zu wahren. Der Vermittlungsvertrag kommt indes nur zwischen Versicherungsnehmer und Makler zustande. Somit ist die Verpflichtung gegenüber dem Versicherer rechtlich gesehen schwächer ausgeprägt.

Pflichten des Versicherungsmaklers vor Vertragsschluss

Auch wenn noch kein Vertrag zustande gekommen ist, treffen den Versicherungsmakler unter Umständen Pflichten. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsteht durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nämlich ein sog. vertragsähnliches Verhältnis zwischen den Parteien, das Sorgfaltspflichten begründet.

Verletzt der Versicherungsmakler seine Sorgfaltspflicht, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Eine solche Sorgfaltspflichtverletzung liegt beispielsweise vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Vertragsverhandlungen auf den Abschluss des Vermittlungsvertrags und den Versicherungsschutz vertrauen durfte und der Versicherungsmakler die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht.

Ein Schaden könnte dem Versicherungsnehmer dann durch die verzögerte Absage entstanden sein, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalls das Risiko nicht versichert ist. Diesen Schaden hätte der Versicherungsmakler zu ersetzen, wenn er ihn in zurechenbarer Weise verursacht hat.

Allgemeine Pflichten

Sowohl gegenüber dem Versicherungsnehmer als auch gegenüber dem Versicherer ist der Makler zur Interessenwahrnehmung verpflichtet. In erster Linie hat er aufgrund seiner Stellung als Sachwalter des Versicherungsnehmers dessen Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Interessenwahrnehmungspflicht gegenüber dem Versicherer ist geringer ausgeprägt.

Dazu gehört, dass er dem Kunden angemessene Angebote vorschlägt und vor erkennbaren Risiken warnt. Außerdem fällt unter seine allgemeine Beratungspflicht, dass er den Kunden darüber aufklärt, welche Risiken er abdecken sollte, wie er die effektivste Risikoabdeckung erreicht, bei welchem Versicherer diese Abdeckung möglich ist – und mit welchen Kosten diese verbunden ist.

„Der Kunde ist König!“ Das gilt auch im Maklergeschäft. Der Versicherungsnehmer hat ein Weisungsrecht. Die Wünsche des Kunden müssen vom Versicherungsmakler angemessen berücksichtigt werden. Dabei gilt, dass der Makler von interessenwidrigen Weisungen seines Kunden, die auf fehlender Sachkenntnis beruhen, zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen darf.

Gegenüber dem Versicherer trifft den Makler im Übrigen eine Mitteilungspflicht. Das bedeutet, dass er alle Umstände, die für den Risikoträger im Hinblick auf den Abschluss oder die Fortführung eines Versicherungsvertrages relevant sind, mitteilen muss. Außerdem trifft ihn eine Schweige- bzw. Vertrauenspflicht gegenüber dem Versicherungsunternehmen.

Pflichten nach Vertragsschluss

In Vorbereitung auf den Versicherungsvertrag ist der Makler zur Tätigkeit verpflichtet. Er muss unverzüglich das Versicherungsbedürfnis des Kunden befriedigen. Zudem ist er verpflichtet, dem Kunden alle erforderlichen Informationen zu geben.

Auf Verlangen des Versicherungsnehmers muss er darüber hinaus über den Stand des Geschäfts Auskunft erteilen. Rechenschaft nach Ausführung des Auftrages muss er ebenfalls nur auf Verlangen ablegen.

Die §§ 675, 667 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmen, dass der Geschäftsbesorger (Versicherungsmakler), was er in Ausübung der Geschäftsbesorgung erhält, an den Versicherungsnehmer herausgeben muss. Natürlich muss er auch alle erforderlichen Unterlagen, wie z. B. die Versicherungspolice, an den Kunden weiterleiten.

Grundsätzlich gilt auch eine Schweigepflicht, jedoch nur so weit, wie die Vertraulichkeiten nicht relevant für die Einholung von Versicherungsangeboten sind.

Der Makler ist außerdem verpflichtet, einen geeigneten Versicherer auszuwählen. Dazu gehört, dass er konkrete Angebote einholt, die er gewissenhaft prüft und vergleicht. Dies betrifft sowohl die Auswahl des Versicherers als auch den Inhalt des Versicherungsverhältnisses. Der ausgewählte Versicherer muss liquide sein und eine entsprechende Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb haben.

Im Übrigen hat der Versicherungsmakler dafür Sorge zu tragen, dass der Versicherungsschutz umfassend ist. Er ist der Garant des Versicherungsschutzes!

Quelle: Maj Pascale Weber, anwalt.de

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Anzugtraeger-Paar-Unterschrift-174274476-DP-alebloshkaAnzugtraeger-Paar-Unterschrift-174274476-DP-alebloshkaAnzugtraeger-Paar-Unterschrift-174274476-DP-alebloshka
Assekuranz

Deutsche wollen neutrale Bewertung von Versicherungsverträgen

Eine objektive Bewertung von Versicherungsangeboten – wie durch Verbraucherschutzkriterien – würde zwei von drei Deutschen die Auswahl und den Abschluss eines Versicherungsprodukts erleichtern. Doch wird dem Verbraucherwunsch noch häufig nicht entsprochen.

Anzugtraeger-Gespraech-Laptop-318002844-AS-polkadotAnzugtraeger-Gespraech-Laptop-318002844-AS-polkadotpolkadot – stock.adobe.comAnzugtraeger-Gespraech-Laptop-318002844-AS-polkadotpolkadot – stock.adobe.com
Assekuranz

Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler?

Versicherungsvertreter und -makler sind zwei Berufsgruppen im Bereich der Versicherungsbranche mit unterschiedlichen Arbeitsweisen und Verantwortlichkeiten. Der Hauptunterschied liegt darin, in wessen Auftrag gearbeitet wird: für den Kunden oder den Versicherer?

Silhouette of stressed businessman, question marksSilhouette of stressed businessman, question marksdenisismagilov – stock.adobe.comSilhouette of stressed businessman, question marksdenisismagilov – stock.adobe.com
Assekuranz

Versicherungskompetenz ist seit 2015 unverändert

Mehr als die Hälfte der Bundesbürger fehlt es an Versicherungskompetenz. Trotz zunehmender Medienvielfalt und Vergleichsportalen ist diese damit seit 2015 praktisch unverändert niedrig. 92 Prozent der Deutschen befinden die fachkompetente Beratung vor dem Versicherungsabschluss als essentiell.

Dominos-Anzugtraeger-50457169-AS-peshkovaDominos-Anzugtraeger-50457169-AS-peshkovapeshkova – stock.adobe.comDominos-Anzugtraeger-50457169-AS-peshkovapeshkova – stock.adobe.com
Assekuranz

Haftet der Maklerpool für Beratungsfehler des Maklers?

Nach einem Schadensfall stellte eine Versicherungsnehmerin eine erhebliche Unterversicherung fest und machte gegen den Maklerpool, mit dem der sie betreuende Makler kooperierte, Schadenersatzansprüche geltend. Eine Zusammenfassung des Urteils des OLG Nürnberg.

abandoned Boiler Factory - Lost Plaabandoned Boiler Factory - Lost PlaWirestock – stock.adobe.comabandoned Boiler Factory - Lost PlaWirestock – stock.adobe.com
Assekuranz

Vermittlerschwund setzt sich fort

Die Zahl der Versicherungsvermittler ist auf 192.789 gesunken, stellt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf der Grundlage der kürzlich veröffentlichten Datenbasis des Vermittlerregisters fest.
Desperate man submerged from work in his office. Papers and laptDesperate man submerged from work in his office. Papers and laptjovannig – stock.adobe.comDesperate man submerged from work in his office. Papers and laptjovannig – stock.adobe.com
Assekuranz

Versicherungscheck: Leistung vor Prämienhöhe!

Mit dem Start ins neue Jahr werden bei zahlreichen Versicherungen die Jahresprämien fällig. Das nehmen viele Verbraucher*innen zum Anlass, sich ihre Versicherungsordner vorzuknöpfen. Das erklärte Ziel: Geld sparen!

Mehr zum Thema

Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & RatingMORGEN & MORGENThorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & RatingMORGEN & MORGEN
Assekuranz

Lebensversicherung: Überschussbeteiligung 2025 steigt weiter – doch nicht in der Breite

Die Überschussbeteiligungen deutscher Lebensversicherer steigen weiter, wenn auch weniger stark als im Vorjahr. Eine Analyse von MORGEN & MORGEN zeigt, dass fast alle Versicherer mindestens zwei Prozent bieten, während jeder fünfte Anbieter drei Prozent oder mehr gewährt. Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating, bewertet die Entwicklung als kundenfreundlich, betont aber auch die individuelle Strategie der Versicherer.

ACWells / pixabayACWells / pixabay
Assekuranz

Lebensversicherung führt Beschwerde-Statistik an

Der Versicherungsombudsmann e. V. hat seinen Tätigkeitsbericht zur Streitbeilegung vorgelegt. Insgesamt 21.548 Beschwerden wurden im Jahr 2024 bearbeitet. Dabei fällt auf: Beschwerden über Versicherungsvermittler sind mit 334 Fällen gering und zeigen kaum Veränderungen zu den Vorjahren.

Bei einer Wasserbüffel-Herde in Brandenburg wurde Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen.Anduka66 / pixabayBei einer Wasserbüffel-Herde in Brandenburg wurde Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen.Anduka66 / pixabay
Assekuranz

Maul- und Klauenseuche in Deutschland: Was Versicherungen wirklich abdecken

Maul- und Klauenseuche nach Jahrzehnten erneut in Deutschland: Der Ausbruch in Brandenburg zeigt, wie schnell Tierseuchen enorme wirtschaftliche Risiken für Landwirte mit sich bringen. Versicherungen helfen bei direkten Schäden, lassen Landwirte bei Einkommensverlusten durch Exportverbote jedoch oft allein.

Technisch sind automatisierte Binnenschiffe längst realisierbar, doch rechtliche Hürden bremsen ihren Einsatz - das soll sich ändern, fordern die Versicherer (Symbolbild).Couleur / pixabayTechnisch sind automatisierte Binnenschiffe längst realisierbar, doch rechtliche Hürden bremsen ihren Einsatz - das soll sich ändern, fordern die Versicherer (Symbolbild).Couleur / pixabay
Assekuranz

Versicherer fordern Rechtsrahmen für automatisierte Binnenschifffahrt

Automatisierte Binnenschiffe könnten schon heute einsatzbereit sein – doch es fehlt an klaren gesetzlichen Vorgaben. Der GDV fordert die Bundesregierung und internationale Flusskommissionen auf, Standards zu schaffen, um die Technologie voranzutreiben.

OleksandrPidvalnyi / pixabayOleksandrPidvalnyi / pixabay
Assekuranz

Berufsunfähigkeitsversicherung 2025: Neue Rahmenbedingungen stärken Stabilität

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt auch 2025 ein stabiler Schutz. Franke und Bornberg analysieren die Entwicklungen des Vorjahres und beleuchten die veränderten Rahmenbedingungen, darunter die Erhöhung des Höchstrechnungszinses und neue Produktanpassungen.

Dr. Olaf Schmitz, Vorstandsmitglied für die LebensversicherungFoto: VPVDr. Olaf Schmitz, Vorstandsmitglied für die LebensversicherungFoto: VPV
Assekuranz

VPV Versicherungen: Neuerungen zum Jahreswechsel durch Höchstrechnungszinsanhebung

Mit dem Jahreswechsel bringt die VPV Versicherungen (VPV) umfassende Anpassungen und Neuerungen in mehreren Produktbereichen.