Die Finanzierung steht. Das Grundstück ist gekauft, der Bauplan genehmigt und endlich kann es losgehen. Die Vorfreude auf den ersten Spatenstich ist meist enorm und deshalb dürfen private Bauherren nicht vergessen, dass sie für alles geradestehen, was auf ihrer Baustelle passiert.
Bauherren stehen für die Schäden in der Haftung, die in Verbindung mit dem Bauvorhaben entstehen. Deshalb muss die Baustelle nicht nur vor Ort sehr gut abgesichert sein, sondern auch mit einer speziellen Haftpflichtversicherung.
Der Abschluss der sogenannten „Bauherrenhaftpflichtversicherung“ sollte immer vor Baubeginn erfolgen, denn das Bauvorhaben startet bereits bei der Auftragserteilung an einen Architekten beziehungsweise den Planungen und Abstimmungen mit einem Bauunternehmen.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bezieht sich auf Baustellen, bei denen Planung, Bauleitung und -ausführung von Dritten übernommen werden sowie auf die Arbeiten, die in Eigenregie oder der gerne in Anspruch genommenen „Nachbarschaftshilfe“ erfolgen. Insofern ist im Vorfeld immer zu prüfen, in welchem Rahmen Schäden, die durch erbrachte Eigenleistungen oder auch nachbarschaftliche Unterstützung entstanden sind, auch im Versicherungsschutz enthalten sind.
Bauherren sollten darauf achten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Schäden der allgemeinen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Baugrundstück, das geplante Bauwerk sowie den berechtigten Einsatz von Nutz- und selbst fahrenden Baumaschinen, die nicht versicherungspflichtig sind, geleistet wird.
Die Berechnungsgrundlage der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist jeweils die Bau- und Deckungssumme. Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages beziehungsweise Baubeginns und endet mit der Fertigstellung des Bauvorhabens. Die maximale Laufzeit beträgt zwei Jahre.
Versichert sind die Schadenereignisse, die während der Vertragslaufzeit eintreten würden. Ein wichtiger Vorteil für Bauherren ist dabei auch die Prüfung möglicher Schadenersatzforderungen. Ist deren Höhe nicht berechtigt, können unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Auch Vermögensschäden, hier wird weder eine Sache noch eine Person unmittelbar geschädigt, können je nach Versicherungstarif im Deckungskonzept enthalten sein.
Eine detaillierte Prüfung der Leistungsübersicht in den einzelnen Versicherungstarifen ist deshalb für jeden Bauherren empfehlenswert. Gewisse Leistungen können auch ausgeschlossen sein, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt:
- Strafen und Bußgelder
- Vorsätzliche Schäden
- Schäden, die der Bauherr selbst erleidet
- Ansprüche einer verwandten Person, die zudem mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt
Nicht zu verwechseln: die Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung ersetzt Kosten, die entstehen, wenn ein Schadenort aufgeräumt und wieder in einen Zustand versetzt werden muss, der dem vor dem Eintritt des Schadens (technisch) gleichwertig ist. Ein Neu-, Aus- und Umbau kann mit einer Bauleistungsversicherung gegen folgende finanzielle Risiken abgesichert werden:
- Beschädigung und Zerstörung während der Bauzeit
- Diebstahl von Bauteilen, die jeweils mit dem Gebäude fest verbunden sind
- Glasbruch
- Schäden am Baugrund
- Schäden an Bodenmassen
- Schadensuchkosten
- Aufräumungskosten