Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (OLG) in München eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg eingereicht. Im vergangenen Jahr hat diese mehr als 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt.
Diese waren ursprünglich eher niedrig verzinst, aus heutiger Sicht bieten sie aber aufgrund der Prämien eine attraktive Rendite.
Zudem hat die Sparkasse Nürnberg vielen Prämiensparern aus Sicht der Verbraucherschützer jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Das Gericht soll nun klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. Und es hat darüber zu entscheiden, ob die Kündigung von vielen Verträgen rechtmäßig war.
Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, dazu:
„Wir wollen erreichen, dass Sparern endlich die zustehenden Zinsen ausgezahlt werden. Nach unseren Berechnungen belaufen sich die Ansprüche auf durchschnittlich 4.200 Euro pro Vertrag. Insgesamt ist das ein Schaden in Millionenhöhe zulasten der Verbraucher.“
Zudem werde den Verbrauchern durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen. Nach Auffassung von vzbv und Verbraucherzentrale Bayern erfolgten viele Kündigungen zu Unrecht und sind damit unwirksam.
Sebastian Reiling, Rechtsreferent beim vzbv, sagt:
„Mit unserer Klage können sich Verbraucher nun gegen zweifelhafte Kündigungen und Zinsberechnungen der Sparkasse zur Wehr setzen. Eine Beteiligung ist für die Sparer kostenlos und unkompliziert möglich.“
So können Verbraucher an der Musterfeststellungsklage teilnehmen
Grundsätzlich können sich alle Kunden der Sparkasse Nürnberg beteiligen, die dort einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Allerdings muss der Vertrag bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen.
Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg hat die Verbraucherzentrale ein Infotelefon eingerichtet. Von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr informieren Rechtslotsen unter (0911) 99 39 90 27 zum Ortstarif, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen.
Alle weiteren Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse oder unter www.musterfeststellungsklagen.de zu finden.
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