Ab Oktober 2020 können Zahnärzte neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Mit diesen soll das Potential der Telemedizin künftig noch stärker genutzt werden.
Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.
Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie eines Technikzuschlages in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) vor.
Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, dazu:
„Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument. Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien wären in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen zu sehen. Ebenso sind Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger – besonders in Zeiten der andauernden Pandemie. Flankierende Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen schaffen für Praxen und Versicherte zudem die nötige Sicherheit, was die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten angeht.“
Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses können Videosprechstunden mit Patientinnen und Patienten sowie Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal künftig bei Versicherten abgerechnet werden, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten.
Damit sind auch für Versicherte, bei denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages erbracht werden, diese Leistungen ab Oktober Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Telekonsilien hingegen sind dann bezogen auf alle Versicherten abrechenbar.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, dazu:
„Ab Oktober kann für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung der Erstkontakt zum Zahnarzt per Video erfolgen. Eine große Hilfe, denn für diese Personengruppen bedeutet ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun kann die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden. Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt. Beratende Videofallkonferenzen entlasten zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal. Gut ist, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt sind. … .“
Festgelegte Standards für die Sicherheit
KZBV und GKV-Spitzenverband haben in einer Vereinbarung Einzelheiten hinsichtlich Qualität und Sicherheit sowie Anforderungen an die technische Umsetzung von Videosprechstunden und die apparative Ausstattung festgelegt. Dadurch unterliegen Videosprechstunden und Videofallkonferenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung definierten Standards.
Daneben sind auch Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Voraussetzungen an Videodienstanbieter geschaffen worden. Die Anbieter haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit – soweit sie die vorgegebenen Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen – Videodienstleistungen in die vertragszahnärztliche Versorgung zu bringen.
Im Hinblick auf die Kosten, die Praxen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines zertifizierten Videodienstleisters entstehen, ist ein pauschaler Technikzuschlag vorgesehen, der im Zusammenhang mit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien abgerechnet werden kann.
Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht, welche Unternehmen Videodienstleistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anbieten, kann auf der Website der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Privat krankenversichern – ja schon, aber …
AXA: Cyberversicherung ByteProtect über CyberDirekt abschließbar
Pflegebedürftigkeit: Zwei Drittel der Deutschen fühlen sich nicht vorbereitet
Wie Branded Content Marken helfen kann, Vertrauen aufzubauen und Kunden zu binden
Insbesondere im Finanzsektor steht Sponsored Content vielfach noch am Anfang. Dabei bietet Branded Content viel Potential und kann helfen, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Wie das gelingen kann.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz

Besuchen Sie uns auf der VIFIT in Leipzig!
Am 29. April 2025 startet die diesjährige Veranstaltungsreihe VIFIT (Vision for Insurance, Finance & IT) im Hyperion Hotel Leipzig, Sachsenseite 7, 04103 Leipzig. Seit über zehn Jahren gilt VIFIT als zentrale Plattform für neue Impulse, fachlichen Austausch und gezieltes Networking in der Versicherungs-, Finanz- und IT-Branche. Mit Stationen in Leipzig, Frankfurt am Main und Stuttgart weitet die VIFIT2025 ihr Einzugsgebiet erstmals auf den Südwesten Deutschlands aus.
Abgesichert im Ernstfall - Die optimale Rechtsschutzversicherung passgenau wählen
Wer bereits mit juristischen Auseinandersetzungen Bekanntschaft gemacht hat, weiß um deren kostspielige Konsequenzen. Vor allem die häufig unterschätzten Kosten für Anwälte, Gerichtstermine oder Gutachten stellen Beteiligte nicht selten vor finanzielle Hürden.
Frühzeitig vorsorgen: Warum sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler lohnt
Abiturienten stehen vor einer stressigen Prüfungsphase – doch auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte frühzeitig bedacht werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kann langfristige Vorteile bieten.
Zurich und vfm starten Kooperation für die Ausschließlichkeit
Zurich und vfm haben eine neue Zusammenarbeit gestartet, um die Ausschließlichkeitsorganisation weiterzuentwickeln. Auf einer Veranstaltung in Pegnitz wurden die Weichen für die künftige Zusammenarbeit gestellt.