Wie können sich Studierende krankenversichern?

Ohne Krankenversicherung darf in Deutschland nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studiert werden. Doch welche Möglichkeiten haben Studenten? Können sie sich bei den Eltern mitversichern? Dürfen sie nebenbei jobben?

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Experten von ARAG beantworten diese und weitere häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Studenten.

Versicherung über die Eltern

Da viele Studierende bei den Eltern familienversichert sind, müssen sie keinen Beitrag für ihre Krankenversicherung zahlen. Allerdings gilt dies nur bis zum 25. Lebensjahr, danach müssen sie sich selbst versichern.

Durch den freiwilligen Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen anerkannten Freiwilligendienst verschiebt sich die Altersgrenze um maximal 12 Monate.

 Wer familienversichert ist, ist kein eigenständiges Mitglied in der Krankenkasse und kann daher nicht die Kasse wechseln. Wenn der besserverdienende Elternteil oder gar beide Elternteile privat krankenversichert sind, ist eine Familienversicherung für Studierende in der Regel nicht möglich.

Arbeiten ist erlaubt

Wer in der Familienversicherung ist, darf hinzuverdienen, aber nur begrenzt: Das monatliche Einkommen darf 455 Euro nicht übersteigen. Dazu zählen auch andere Einkommen wie z. B. Waisenrenten oder Mieteinnahmen.

Falls Studierende selbst krankenversichert sind, dürfen sie in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ansonsten riskieren sie nach Angaben der Experten von ARAG ihren Studentenstatus, da das Studium nicht mehr im Vordergrund steht.

Ist die Beschäftigung von vornherein auf maximal zwei Monate befristet oder auf die Semesterferien begrenzt, gilt diese Stundenbegrenzung nicht. Die Höhe des Verdienstes spielt in beiden Fällen keine Rolle.

Gesetzliche studentische Krankenversicherung

Ist eine Familienversicherung nicht möglich oder spätestens mit dem 25. Geburtstag, können sich Studierende bei einer gesetzlichen studentischen Krankenkasse versichern.

Der Beitrag ist bei allen Krankenkassen einheitlich, das monatliche Einkommen spielt keine Rolle. Er beträgt monatlich 76,04 Euro und 22,69 Euro für die Pflegeversicherung. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen höheren Beitrag in die Pflegeversicherung, nämlich 24,55 Euro. Dazu kommt dann noch der je nach gewählter Kasse individuelle Zusatzbeitrag.

Von den niedrigen Beiträgen profitieren Studierende seit Anfang 2020 unabhängig von der Anzahl der absolvierten Semester bis zum 30. Geburtstag. Zuvor war nach 14 Semestern Schluss mit der günstigen studentischen Krankenversicherung.

Wer das 14. Semester bereits überschritten hat, aber noch keine 30 Jahre alt ist, sollte sich daher mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen; er kann dann unter Umständen wieder vom günstigeren Tarif der studentischen Krankenversicherung profitieren.

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