Wer ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung kauft, musste bereits ab Mitte Dezember nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Maklerprovision auf den Käufer abwälzen.
Der Immobilienkäufer muss seinen Anteil an der Provision auch erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine eigene Zahlung nachgewiesen hat. Beauftragen beide Vertragsseiten einvernehmlich einen Makler, werden die Kosten für diesen nach dem neuen Gesetzesbeschluss automatisch geteilt. Jeder zahlt somit die Hälfte.
Neu ist auch, dass ein Maklervertrag schriftlich vereinbart werden muss, zum Beispiel per E-Mail. Mündliche Absprachen reichen nun nicht mehr aus. Ziel des neuen Gesetzes ist es, private Immobilienkäufer von Kaufnebenkosten zu entlasten und die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern.
Wohnungsbauprämie mit mehr Möglichkeiten
Es gilt jetzt eine verbesserte Wohnungsbauprämie: Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen werden ab 2021 deutlich erhöht, damit mehr Menschen von den staatlichen Prämien profitieren können. Der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag steigt für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr, bei Paaren erhöht sich dieser von 1.024 auf 1.400 Euro.
Dieser Sparbetrag wird ab 2021 mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gefördert (aktuell: 8,8 Prozent). Auch die Einkommensgrenzen verschieben sich nach oben: Alleinstehende haben dann bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro das Recht auf den Zuschuss, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 70.000 (aktuell: 25.600 beziehungsweise 51.200 Euro).
Baukindergeld ist verlängert
Die Frist für das Baukindergeld gilt jetzt bis zum 31. März 2021. Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten hat oder der frühestmögliche Baubeginn seines - nach dem jeweiligen Landesbaurecht - nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag stellen.
Bisher war dies nur bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau/Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Zehn Jahre lang wird dann ein Baukindergeld von 1.200 Euro gezahlt, wenn die Kriterien erfüllt werden.