Kontovergleichswebseite gescheitert

Die Vergleichswebseite für Girokonten von Check24 war aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentrale NRW mangelhaft und unzureichend.

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Nach nur fünf Monaten nimmt das Unternehmen Check24 seine Kontovergleichswebseite vom Netz. Hintergrund sind Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentrale NRW. Nach deren Auffassung genügte die Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Vergleichswebseite.

„Das ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Das Angebot von Check24 war nicht geeignet, für Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick über geeignete Kontoangebote am Markt zu finden. Die Webseite sei zwar vom TÜV Saarland zertifiziert, aber dennoch mangelhaft und unzureichend. Sie erfüllte schlicht nicht die europarechtlichen Anforderungen“, so Müller.

Lückenhaftes Angebot

Der vzbv hatte im November 2020 im Nachgang zu einer Abmahnung Klage gegen Check24 eingereicht. Der vzbv hatte von Beginn an kritisiert, dass der Kontovergleich aus Verbrauchersicht unzureichend war und den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach.

Das belegt eine aktuelle Auswertung der Marktbeobachtung des vzbv. Unter anderem war das Angebot nur schwer auffindbar. Es wurden von insgesamt 1.717 Kreditinstituten in Deutschland nur 567 aufgelistet.

In der Regel wurde pro Anbieter nur ein Kontomodell vorgestellt, nicht aber das vollständige Angebot der Kreditinstitute. Zudem funktionierten die Suchfilter nicht korrekt. So wurden in vier von fünf überprüften Postleitzahlbereichen in Hamburg, Leipzig, München und Berlin Kontoangebote zentraler Sparkassen und Volksbanken nicht angezeigt.

Zudem ist der Untersuchung zufolge die Seite zu nah an anderen kommerziellen Angeboten von Check24 angelehnt. Klaus Müller dazu:

„Die Vergleichswebseite sollte nach dem Willen des Gesetzgebers Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, das passende Konto für den eigenen Bedarf zu finden. Wenn aber nur ein geringer Anteil aller Angebote am Markt gelistet wird, ist eine solche Seite schlichtweg unbrauchbar. Es muss sichergestellt sein, dass Anbieter einer solchen Vergleichswebseite objektiv sind und diese nicht ihrem eigenen Vorteil dienen.“

vzbv fordert zügige Neuvergabe an unabhängigen Träger

Eine Beauftragung von Check24 mit der Umsetzung einer Vergleichswebseite durch das Bundesfinanzministerium folgte einer EU-Richtlinie von 2018 und gemäß des Zahlungskontengesetzes. „Deutschland war viel zu spät dran. Nun sind wir bereits zwei Jahre in Verzug. Von Beginn an haben wir vor einer privaten interessengesteuerten Lösung gewarnt.

Die Leidtragenden sind nun die Verbraucher. Das ist beschämend“, so Müller. Denn die meisten EU-Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie längst umgesetzt und auf öffentlich-rechtliche Träger gesetzt.

Der vzbv fordert eine zügige Neuvergabe an einen unabhängigen Träger.

„Es geht hier um den Überblick der Verbraucher auf einem sehr differenzierten Markt. Es ist ärgerlich, wenn Verbraucher draufzahlen, weil sich günstige und passende Angebote nur schwer finden lassen. Unabhängige Träger wie die Bafin oder die Stiftung Warentest wären besser geeignet, Verbrauchern hier ein gutes brauchbares Angebot zu machen“.

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