Hochwasserkatastrophe: Was ist zu tun, bis der Schaden begutachtet wird?

Nachdem Tiefdruckgebiet „Bernd“ in zahlreichen Regionen Deutschlands enorme Starkregenfälle verursacht hat, sind viele BundesbürgerInnen von Schäden durch Überschwemmung, Überflutung und/oder Rückstau betroffen. 

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Das Versicherungsunternehmen AXA zeigt auf, welche Erstmaßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, um entstandene Schäden schnellstmöglich einzudämmen und die Regulierung durch den Versicherer zu unterstützen. Versicherungsvermittler*innen können diese Übersicht auch als Kurzinformation betroffenen Haushalten und Eigentümern zur Verfügung stellen.

Schäden am Wohngebäude und/oder Hausrat

  • Bringen Sie sich nicht in Gefahr! Bitte niemals den Strom anstellen, wenn das Haus unter Wasser stand. Hier muss zuerst ein Elektriker den Sicherungskasten überprüfen, sonst besteht akute Brandgefahr!
  • Ihre Dokumentation ist eine große Hilfestellung! Fotos vom überschwemmten Grundstück/Haus und von beschädigten Gegenständen sind grundsätzlich sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung.
  • Heben Sie nichts auf, was den Schaden verstärken oder Ihre Gesundheit gefährden kann! Stark verunreinigte und durchnässte Gegenstände sowie Innenausstattungen können nach entsprechender Fotodokumentation umgehend entsorgt werden.

Schäden am Pkw/Fahrzeug

  • Bringen Sie sich nicht in Gefahr! Auf keinen Fall sollte nach einer Überschwemmung die Zündung betätigt und das Fahrzeug gestartet werden.
  • Wenn Sie Ihr Auto an Betroffene verleihen möchten, die nicht im Kfz-Versicherungsvertrag zum vereinbarten Nutzerkreis gehören, unterstützt AXA diese Hilfsbereitschaft.   Bis zum 31.08.2021 gilt: Wenn ein bei AXA versichertes Fahrzeug im Rahmen der Hilfestellung in den betroffenen Gebieten an Personen verliehen wird, die nicht zu den vertraglich vereinbarten Nutzern gehören, hat dies keine Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge.

Vorbeugung von möglichen Folgeschäden durch Feuchtigkeit

  • Das oberste Gebot bei Feuchtigkeit in Räumen lautet: Trocknen, trocknen, trocknen! Sehen Sie davon ab, auf eigene Faust Gebrauch von chemischen Produkten oder Verfahren zu machen.
  • Auch ohne ein Trocknungsgerät kann einer Schimmelbildung durch Feuchtigkeit entgegengewirkt werden. Das Aufstellen eines Ventilators in der Tür oder im Kellerfenster wirkt unterstützend beim Lüften.
  • Generell kann warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. So kann auch der Heizlüfter unterstützend eingesetzt werden.
  • Bei schwüler Hitze sollte mehr geheizt als gelüftet werden, da es gerade bei kalten Kellerwänden sonst zu Kondensation kommen kann.
  • Die ideale Zeit zum Lüften ist die Nacht, sofern die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Bei Nebel sollte daher aufs Lüften verzichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Informationen um mögliche zusätzliche Hilfestellungen und Erstmaßnahmen, die bei einem durch Hochwasser entstandenen Schaden unterstützen, eine professionelle Schadenbehebung aber nicht ersetzen können. Um die notwendige professionelle Hilfe im Schadensfall zu bekommen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer auf.

AXA hat kurzfristig eine kostenfreie Hotline zur Schadenmeldung der Hochwasserschäden eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 29 20 350 erreichen Hochwasseropfer rund um die Uhr Schadenfachleute von AXA, die den Schaden aufnehmen und rasch die notwendigen Schritte einleiten.

Aufgrund der aktuellen Situation steht eine Vielzahl von Ansprechpartner*innen zur Verfügung, die schnellstmöglich und unbürokratisch unterstützen. Dennoch kann es aufgrund der zahlreichen Schadenmeldungen aktuell zu Wartezeiten kommen.

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