Die BaFin erhöht den Druck auf Anbieter nachhaltiger Fonds. Bezeichnung und Vermarktung dürften nicht irreführend sein. Das Institut für Vermögensaufbau (IVA) rät zum Einsatz des Best-in-Class-Ansatzes, um die Vorgaben zu erfüllen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will gegen die steigende Gefahr von Greenwashing bei Geldanlagen vorgehen. Laut einem Richtlinien-Entwurf müssen Fonds, die als nachhaltig beworben werden, künftig mindestens 75 Prozent ihrer Anlagen nachhaltig investieren. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen.
Auftrieb für ESG-konformes Investieren
Hinzu kommen Höchstgrenzen in bestimmten Branchen. Laut BaFin enthält der Entwurf Vorgaben, „wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben“. Alternativ zur 75 Prozent-Regel können Anbieter die BaFin-Regeln durch das Verfolgen einer nachhaltigen Anlagestrategie oder das Abbilden eines nachhaltigen Indexes erfüllen.
Für Dr. Dirk Rathjen, Vorstand des Instituts für Vermögensaufbau (IVA) aus München, ist das Letztere ein sinnvolles Vorgehen:
Die EU macht mit ihrer Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und der Taxonomie-Verordnung allen Beteiligten Dampf, um ESG-konformes Investieren wirklich voranzubringen. Das wird in den kommenden Jahren allerdings eine Holperstrecke, bis alle Regelungen irgendwann fertig gestellt sind.
Insbesondere sei die Taxonomie noch lange nicht vollständig. Erst circa vier Prozent des weltweiten Aktienmarktes ließen sich nach der Taxonomie bewerten, zu wenig für gut diversifizierte Portfolios. Mangels Definitionen fehle auch die jeweilige Datenbasis für die Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien, denn die Unternehmen wüssten noch nicht, welche Daten sie genau liefern müssten, damit diese Vorschriften der EU wirklich umsetzbar seien.
Zweischneidige Nachhaltigkeitsansprüche der BaFin
Die geplante BaFin-Richtlinie ergänzt die bereits bestehenden europäischen Vorgaben um Anforderungen an die Anlagebedingungen von Fonds und bezieht sich auf die europäischen Vorgaben, betont Dr. Dirk Rathjen. Die im Entwurf enthaltenen Regelungen führten zu weitreichenden Herausforderungen für Fondsgesellschaften und Fondsmanager. Wer ab nun die Ansprüche der BaFin im Sinne der Nachhaltigkeit erfüllen wolle, müsse sehr genau hinschauen.
Dr. Dirk Rathjen sagt:
Die 75 Prozent-Regel kann zurzeit leider kaum jemand einhalten, da aufgrund der bestehenden Datenbasis zur ESG-Bewertung nur etwa vier Prozent der Werte eingestuft werden können. Die anderen 96 Prozent – darunter über 90 Prozent der nachhaltigsten Unternehmen – sind einstweilen ausgeschlossen. Aber eben nicht, weil sie nicht nachhaltig wären, sondern weil die Taxonomie noch nicht fertig ist und die nötigen Daten dadurch noch nicht vorliegen können.
Das bedeutet: Wer die 75 Prozent-Regel einhalten wolle, schließe den größten Teil der nachhaltigen Unternehmen aus. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Und für die Anleger bedeute diese Einschränkung wesentlich höheres Anlagerisiko und gleichzeitig schlechtere Renditeerwartungen.
Best-in-Class-Strategie als nachhaltige Lösung
Daher sei die sinnvollere Variante, sich in den nächsten Jahren an die anderen beiden Möglichkeiten: für passive Fonds und ETFs die Abbildung eines nachhaltigen Index, für aktiv gemanagte Fonds das Verfolgen einer ‚nachhaltigen Anlagestrategie‘, zum Beispiel einer Best-in-Class-Strategie. Hiermit eröffne die BaFin Fondsgesellschaften und Fondsberatern die Möglichkeit, schon in den nächsten Jahren so anzulegen, dass es für die Umwelt tatsächlich etwas bringe, betont der IVA-Vorstand.
Best-in-Class bedeutet, dass man aus jeder Branche die vorbildlichen Unternehmen auswählt, insbesondere in den Sektoren, die die Umwelt stark belasten. Denn dort können die Unternehmen auch besonders viel Verbesserung bewirken. Es geht also darum, den Unternehmen Anreize zu geben, Geld zu investieren, um die Umwelt zu schonen.
Best-in-Class-Investment bedeutet, dass Aktien vorbildlicher Unternehmen verstärkt nachgefragt werden, was zu Kursgewinnen führt. Aktien von wenig nachhaltigen Unternehmen werden verkauft – selbst wenn die Gewinne hoch sind. Dadurch sinken ihre Aktienkurse. Dies bewegt Konzernvorstände und Aktionäre, die Unternehmen auf Nachhaltigkeitskurs zu bringen. Denn die Gehälter von Konzernvorständen und Fondsmanagern hängen an den Kursgewinnen der Aktien.
Dr. Dirk Rathjen betont: Dieser Ansatz geht anfangs gegen die Intuition umweltbewusster Anleger, ist aber ein Vielfaches effektiver als nur Ausschlüsse
Notwendigkeit externer Nachhaltigkeitskontrollen
Das Problem bei Fonds ist indes, dass einige Fondsanbieter behaupten, nachhaltig zu arbeiten, es dann aber gar nicht tun. Daher bedarf es externer Kontrollen. Das Institut für Vermögensaufbau führt solche Kontrollen durch. Es erhält dabei vom Anbieter des Portfolios mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal den aktuellen Bestand des Portfolios.
Anhand dieses Bestandes wird ein differenziertes Nachhaltigkeitsprofil des Portfolios bestimmt, das in einem Zertifikat als eigenes Kapitel auszugsweise dargestellt wird. Da es verschiedene Meinungen gibt, was genau nachhaltig ist, werden die Portfoliotitel mit den konsolidierten Einschätzungen mehrerer renommierter ESG-Rating-Agenturen bewertet.
Auf diese Weise könnten die Anleger Vertrauen haben, dass ihr nachhaltiges Portfolio auch wirklich nachhaltig sei, sagt Dr. Dirk Rathjen.
Bilder:(1) © ra2 studio – fotolia.com (2) © Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG