Ab sofort liegt der Öffentlichkeit der Entwurf der geplanten dritten DIN-Norm für die Finanzberatung, der DIN 77223 über die standardisierte Risikoprofilierung von Privatanlegern vor. Bis zum 29. Dezember können Verbände, Unternehmen, Experten und Praktiker dazu Stellung nehmen.
Paar-Beratung-83238846-AS-contrastwerkstattcontrastwerkstatt – stock.adobe.com (2) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Dr. Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates im Arbeitsausschuss "Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt"
Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der den Norm-Entwurf seit 2019 erarbeitet hat, setzt sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammen.
Ziel des im Konsens verabschiedeten Norm-Entwurfs ist eine standardisierte, stringente und damit für die Anwender erleichterte Erarbeitung des Risikoprofils von Privatanlegern.
Systematische Erfassung von Vorkenntnissen, Risikotragfähigkeit und Risikobereitschaft
Der in der Norm beschriebene, auch modular einsetzbare Prozess beschreibt die systematische Erfassung der Kenntnisse und Erfahrungen, der Risikotragfähigkeit sowie der generellen und -mithilfe einer sogenannten Wertentwicklungsmatrix –zweckbezogenen Risikobereitschaft von Anlegern. Dr. Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates in dem Arbeitsausschuss erklärt:
Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens andererseits. Etwaige Diskrepanzen zwischen beidem werden dabei aufgedeckt und ermöglichen es, darauf zu reagieren.
Im Ergebnis bietet die DIN 77223 Anlegern Schutz gegen manipulative, interessengesteuerte Risikoprofilierungen. Dr. Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG hebt hervor:
Dr. Klaus Möller, Vorstand des Zertifizierers, DEFINO Institut für Finanznorm AG
Der Ausschuss hatte den Mut, sich auf Regeln für die Risikoklassifizierung von Immobilien zu verständigen. Das ist ein wirklich großer Wurf.
Denn immerhin ist mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt.
Diese Risikoklassifizierung von Immobilien ist mithin nach Auffassung des Ausschusses für eine umfassende Feststellung der Risikostruktur des vorhandenen Vermögens und den Abgleich mit der Risikobereitschaft unabdingbar.
Das Dokument kann über das DIN Norm-Entwurfs-Portal eingesehen und kommentiert werden.
Bilder: (1) © contrastwerkstatt – stock.adobe.com (2) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (3) © DEFINO Institut für Finanznorm AG