Private Krankenversicherungstarife für jeden Geldbeutel

Die DFSI Deutsches Finanz-Service Institut GmbH hat Private Krankenversicherungen auf drei Tarifniveaus untersucht. Beim Grundschutz kam die AXA auf Platz 1, beim Standardniveau schnitt die Debeka am besten ab, beim Premiumschutz lagen AXA und Inter punktgleich vorn. Immer nur das Beste, wer hätte das nicht gerne. Wenn da bloß die Sache mit dem Geld nicht wäre. Ist doch das Beste meist besonders teuer. Und so kommt es, dass Kunden auf günstigere Produkte ausweichen — auch bei der Privaten Krankenversicherung. Denn die Versicherer bieten neben dem Premium-Schutz zum Premiumpreis auch günstigere Tarife mit mehr oder minder abgespeckten Leistungen. Die DFSI Deutsches Finanz-Service Institut GmbH hat deshalb für die Untersuchung Privater Krankenvollversicherungstarife drei generelle Leistungsniveaus – Grundschutz, Standardschutz und Premium – definiert. Entsprechend dieser Niveaus wurden Tarife der Privaten  Krankenversicherer klassifiziert, ihr jeweiliger Leistungsumfang exakt bestimmt und bewertet. Und natürlich floss auch der Preis in die Gesamtnote ein. Thomas Lemke, Geschäftsführer der DFSI Finanz-Service GmbH fragt rhetorisch:

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Was nutzt es einem potenziellen Neukunden, wenn er weiß, ein Privater Krankenversicherer bietet den besten Premiumschutz, doch er kann sich diesen Top-Schutz nicht leisten?
Er betont daher, dass mit der DSFI-Klassifizierung  jeder die Möglichkeit habe, nach dem besten Tarif zu suchen, der zum eigenen Portemonnaie passe. Bei dem Test blieben jedoch die seit einigen Jahren in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gesetzlich vorgeschriebenen Basis- und Standardtarife, die sich an den Regelungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientieren, unberücksichtigt. DFSI-Geschäftsführer Lemke begründet dies damit, dass bei diesen der Leistungsumfang nicht – wie in der PKV sonst üblich – über die gesamte Vertragsdauer festgeschrieben ist:

Werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen gekürzt, gelten diese Kürzungen auch bei den entsprechenden PKV-Tarifen.

Die Leistungsniveaus

Schon der Grundschutz bietet mehr als die Basistarife – etwa die freie Krankenhauswahl. Zudem hat die DFSI hier die Mindestvorgabe gemacht, dass beim ambulanten Arztbesuch auch Leistungen, die teurer sind als nach der Gebührenordnung für Ärzte vorgesehen, komplett erstattet werden. Der jährliche Selbstbehalt darf höchstens 500 Euro betragen. Und der Tarif muss bei Zahnbehandlungen mindestens 80 Prozent der Kosten erstatten, bei Zahnersatz mindestens 60 Prozent. Lemke erläutert:

Wir bewegen uns hier im Bereich günstiger Tarife für Einsteiger oder PKV-Versicherte mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen.
Beim Standardschutz sehen die DFSI-Kriterien schon ein deutlich höheres Leistungsniveau vor: Zwar liegt der erlaubte Selbstbehalt wie beim Grundschutz zwischen 100 und maximal 500 Euro im Jahr, jedoch muss der Versicherer bei Klinikaufenthalten des Versicherten mindestens die Kosten für ein Zwei-Bett-Zimmer zahlen. Bei Zahnbehandlungen müssen mindestens 90 Prozent der Kosten übernommen werden und beim Zahnersatz 75 Prozent. Wie beim Grundschutz leistet der Standardschutz beim ambulanten Arztbesuch über die Regelhöchstsätze der  Gebührenordnung hinaus; zudem müssen Tarife auch den Besuch beim Heilpraktiker zahlen, um als Standardschutz klassifiziert zu werden. Auch wer direkt zum Facharzt geht, muss alle Kosten erstattet bekommen. Beim Premiumschutz könne die Private Krankenversicherung ihre Stärken voll ausspielen: Die besten Ärzte und Zahnärzte, die besten Kliniken und Krankenhäuser – all das lasse sich hier absichern. Zu entsprechenden Preisen verstehe sich, erläutert DFSI-Geschäftsführer Lemke. Das  Leistungsniveau, das mindestens erreicht sein muss, im Detail: Der Selbstbehalt darf höchstens 350 Euro im Jahr betragen, bei  Krankhausaufenthalten werden die Kosten für Einbettzimmer übernommen. Bei Zahnbehandlungen zahlt der Versicherer mindestens 90 Prozent der Kosten, bei Zahnersatz 80 Prozent. Es werden zudem auch alle Honorare erstattet, die teurer sind als nach den Höchstsätzen der Gebührenordnungen erlaubt, – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sowie bei Zahnbehandlungen. Natürlich werden wie beim Standardschutz auch Facharzthonorare bei Direktkonsultation in voller Höhe übernommen. Grundsätzlich gelte bei allen Leistungsniveaus: Immer das Kleingedruckte lesen, also die Versicherungsbedingungen, damit es im Krankheitsfall keine bösen Überraschungen gebe, rät DFSI-Geschäftsführer Lemke. Auf allen Leistungsniveaus gebe es in den Bedingungswerken der einzelnen Tarife deutliche Unterschiede – und natürlich auch bei der Beitragshöhe.

Die Testmethodik:

In der aktuellen DFSI-Studie zu Vollkostentarifen der Privaten Krankenversicherer wurden sowohl Leistungsumfang als auch Prämienhöhe analysiert. Bei den Tarifbedingungen (AVB) wurden insgesamt 13 Teilbereiche von A wie Auslandsschutz bis Z wie Zahnleistungen akribisch durchleuchtet und bewertet. Dabei brachten wichtigere Teilbereiche – etwa Auslandschutz, Ambulante und stationäre Behandlung oder auch Heilmittel mehr Punkte als weniger wichtige Leistungen wie etwa Kuren. Die Prämienhöhe wurde anhand von Musterkunden bei den  Versicherern abgefragt und dann in Relation zum jeweils günstigsten Anbieter bewertet. Zudem floß die Substanzkraft der jeweiligen Unternehmen in die Untersuchung mit ein. Während Leistungsumfang und Prämienhöhe das Gesamtergebnis zu je 40 Prozent bestimmten, floss die Substanzkraft mit 20 Prozent in die Endnote ein.

Die Ergebnisse:

Beim Grundschutz hat die Axa Krankenversicherung mit der Gesamtnote 1,3 als einziger Anbieter „Sehr Gut“ abgeschnitten. Mit Note 1,5 hat der Krankenversicherer Hanse Merkur ein „Sehr Gut“ ganz knapp verpasst. Im Standardbereich kam die Debeka mit der Note 1,3 auf Platz 1, dahinter platzierte sich die R+V Krankenversicherung mit einer ebenfalls sehr guten 1,4. Bei den Premium-Tarifen erzielten die Krankenversicherer AXA und Inter jeweils die Gesamtnote 1,3. Knapp dahinter die Debeka mit 1,4. Mehr Informationen zu den Ergebnissen der Studie finden Sie hier. Bild: © oatawa – stock.adobe.com

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