Von den nach UN-Schätzungen aktuell rund 3 Millionen Kriegsflüchtlingen sind laut Bundespolizei mindestens 160.000 Menschen inzwischen in Deutschland angekommen. Die tatsächliche Zahl der eingereisten Flüchtlinge dürfte weitaus höher liegen, weil es keine Einreisekontrollen gibt und sich viele noch nicht bei den Behörden gemeldet haben.
Erste Geflüchtete sind bereits bei Verwandten, im Freundeskreis oder bei Bekannten in Deutschland untergekommen. Da Städte und Gemeinden oft überfordert sind, in so kurzer Zeit so viele Unterkünfte bereitzustellen, bieten tausende Bürgerinnen und Bürger den Schutzsuchenden aus der Ukraine jetzt Wohnraum an. DEVK-Chef Gottfried Rüßmann dazu:
Das Engagement im ganzen Land ist überwältigend und auch wir wollen unseren Beitrag leisten.
Schutz fürs neue Zuhause
Ab sofort gelten bei der DEVK in vielen Sparten Deckungserweiterungen, die Geflüchtete kostenlos in den Schutz der Gastfamilien mit einbeziehen. Wer privat eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus für Geflüchtete zur Verfügung stellt, muss nichts an der bestehenden Wohngebäudeversicherung ändern. Das mitgenommene Hab und Gut von Flüchtlingen, die nun zum Haushalt von DEVK-Kundinnen und Kunden gehören, ist im Rahmen des bestehenden Hausratvertrags automatisch abgesichert. Besteht eine private Haftpflichtversicherung, werden die neuen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner den im Haushalt lebenden Familienangehörigen gleichgestellt. Der kostenlose Versicherungsschutz gilt sogar dann, wenn ein DEVK-Kunde nur eine Single-Haftpflichtpolice abgeschlossen hat. Rechtsschutz-Versicherte, die Flüchtlinge zu Hause aufnehmen, können für ihre neuen Haushaltsmitglieder auch die kostenlose telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Alle diese Deckungserweiterungen gelten zunächst befristet bis 31. Dezember 2022.
Ukrainische Autos sind haftpflichtversichert
Etwas früher endet voraussichtlich der branchenweite Versicherungsschutz für ukrainische Pkw ohne die sogenannte „Grüne Karte“. Bei einem Unfall übernehmen die deutschen Versicherer vorerst bis zum 31. Mai die Kosten für Schäden, die von ukrainischen Fahrzeugen verursacht werden, die keine für Deutschland gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Passiert hierzulande ein Unfall, sollten Betroffene die Schäden an das „Deutsche Büro Grüne Karte“ melden. Von hier aus werden die Kosten beglichen und auf alle Mitgliedsversicherer wie die DEVK umgelegt.