PHV: Deliktunfähige Kinder nicht mitversichert

In jedem zehnten Privathaftpflicht-Tarif sind Kinder unter sieben Jahren nicht mitversichert. Das zeigt eine Verivox-Auswertung von über 400 Familien-Tarifen bei 44 Versicherern. Dabei ist umfassender Versicherungsschutz praktisch ohne Mehrkosten zu haben. Günstige Tarife, die deliktunfähige Kinder einschließen, sind im Schnitt nur einen Euro teurer als Angebote ohne diese Zusatzklausel. Große Unterschiede gibt es jedoch bei der Höhe der Versicherungssumme.

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39 der 405 von Verivox Versicherungsvergleich GmbH untersuchten Haftpflichtversicherungstarife decken keine Schäden ab, die von Kindern unter 7 Jahren verursacht werden. Der Grund: Bis zu dieser Altersgrenze gelten Kleinkinder rechtlich als deliktunfähig. Das bedeutet, dass sie selbst und auch ihre Eltern im Schadenfall nicht haften, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren, wenn Kinder einen Schaden nicht absichtlich verursachen.

Wo niemand haftet, muss auch eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Doch im Familien- oder Freundeskreis kann es Beziehungen empfindlich belasten, wenn Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben sollen.

Kinder mitversichern – für nur einen Euro extra

Anders als noch vor einigen Jahren ist die „Kleinkinderklausel“ mittlerweile Branchenstandard. In 90 Prozent der ausgewerteten Tarife sind Schäden, die von Kleinkindern verursacht werden, abgesichert. Wie die Analyse zeigt, liegen die Mehrkosten praktisch bei null: Die zehn günstigsten Tarife, die Kinder unter sieben Jahren mitversichern, kosten im Schnitt nur 1 Euro mehr als die zehn günstigsten Angebote ohne den Zusatzschutz.

Für 2,70 Euro mehr sind Schäden in Millionenhöhe abgesichert

Neben dem Kleinkinder-Schutz und einer günstigen Jahresprämie sollten Familien bei der Tarifwahl auch auf die Höhe der Versicherungssumme achten, rät Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Wie die Verivox-Auswertung zeigt, decken manche Tarife Schäden durch deliktunfähige Kinder nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro oder weniger ab. Im Ernstfall kann das zu wenig sein. Insbesondere wenn bei einem Unfall Personen verletzt werden, erreicht der finanzielle Schaden mitunter Millionenhöhe.

Tarife mit Deckungssummen in Millionenhöhe sind weder selten noch sind sie automatisch teurer. Bereits unter den zehn günstigsten Haftpflicht-Policen in der Verivox-Auswertung finden sich zwei Angebote, in denen durch deliktunfähige Kinder verursachte Personenschäden bis 10 beziehungsweise 25 Millionen Euro abgesichert sind. Das günstigere der beiden Angebot schlägt mit 35,70 Euro Jahresbeitrag zu Buche und kostet damit nur 2,70 mehr als das günstigste Angebot in der gesamten Auswertung.

Methodik

Die Berechnung der Beiträge erfolgte für eine Berliner Familie mit Kind. Ausgewertet wurden insgesamt 405 Privathaftpflichttarife von 44 Versicherern, die bei Verivox verglichen werden können.

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