Überteuerter Kapitalmarkt-Zugang für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland ist der Zugang zum Kapitalmarkt deutlich teurer und damit deutlich schwieriger geworden. Davor warnt der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU).

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Grund dafür ist eine neue Gebührenverordnung in Deutschland, die FinDaGebV (Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung), die am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Sie löst unter anderem die alte Wertpapierprospektgebührenverordnung ab und regelt alle Kosten für Wertpapierprospekte und Wertpapierinformationsblätter neu. Mit fatalem Ergebnis: Die Gebühren für Mittelständler haben sich durch die Verordnung teilweise fast verzwölffacht. Was hier geplant wurde, sei ein gesetzlicher Schildbürgerstreich, meint Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU, und fügt hinzu:

Wenn die Politik es ernst meint und den Kapitalmarkt für Mittelständler attraktiver machen will, sollte die Verordnung sehr kurzfristig überarbeitet werden.

Eigentlich sollte die Gebührenstruktur nach dem Willen des Gesetzgebers aktualisiert und vereinfacht werden und dadurch die Kosten letztlich möglichst auch gesenkt werden. Nur: Im Ergebnis ist genau das Gegenteil passiert, die Gebühren sind insbesondere für Mittelständler exponentiell gestiegen. Für die Billigung für das vereinfachte Prospektformat für KMU, den EU-Wachstumsprospekt, wurden die Gebühren fast vervierfacht, von 4.875 Euro auf 16.915 Euro.

Noch heftiger trifft es die Gestattung so genannter WIB, Wertpapierinformationsblätter. Bisher lag die Gebühr für die Gestattung eines dreiseitigen WIB bei 500 Euro (für Wertpapiere mit Volumen bis zu 8 Mio. Euro). Dieser Betrag wird nunmehr auf 5.923 Euro angehoben. Das ist fast eine Verzwölffachung. Für die Mittelständler ist das besonders dramatisch, denn das WIB wird insbesondere von kleinen Unternehmen genutzt, die sich über den Kapitalmarkt mittels kleinerer öffentlicher Angebote finanzieren wollen.

Gesenkt wurden die Kosten insbesondere bei der Hinterlegung der endgültigen Angebotsbedingungen emittierter Wertpapiere, was insbesondere den Millionen von strukturierten Produkten zugutekommt, die von den Banken emittiert werden. Hier beträgt die Gebühr nicht mehr 1,55 Euro, sondern nur noch 0,05 Euro (pro hinterlegte endgültige Bedingungen im jeweils laufenden Quartal).

Aus Sicht des Interessenverbandes liegt der Grund für diese unverständliche Kostenexplosion darin, dass der Gesetzgeber auf veraltete Zahlen als Basis undifferenziert zurückgegriffen hat. Die Gebühren der FinDAGebV sollten sich eigentlich nach dem Arbeitsaufwand der Finanzaufsicht (BaFin) für die Prüfung richten. Der dafür zugrunde gelegte Zeitaufwand wurde anhand von Fallzahlen der Jahre 2016 bis 2018 ermittelt. Anscheinend sei dabei aber weder nach dem Prospektformat noch nach der Art des Wertpapiers (Equity oder Debt) unterschieden worden, so Wegerich. Dabei seien Aktienprospekte deutlich umfangreicher als Anleiheprospekte.

Hinzu kommt: Das vereinfachte Prospektformat für KMU wurde erst Mitte 2019 eingeführt, der EU-Wiederaufbauprospekt erst im Jahr 2021. All diese Informationen wurden bei Verabschiedung der FinDaGebV jedoch anscheinend nicht berücksichtigt.

„Es ist geradezu paradox auf europäischer Ebene die Marktteilnehmer zu konsultieren, um einen vereinfachten Kapitalmarktzugang für KMU zu ermöglichen und fast zeitgleich in Deutschland die Gebühren für KMU auf Basis alter Zahlen um ein Vielfaches anzuheben. Hier besteht akuter Handlungsbedarf“, klagt Wegerich.

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