Verpflichtende Kennzeichnung von Kundenbewertungen

Finanzdienstleister, die ungeprüfte Kundenbewertungen nutzen, müssen diese künftig als ungeprüft kennzeichnen. Dies sieht eine Neuregelung des Wettbewerbsrechts vor, die zum 28. Mai des Jahres in Kraft tritt.

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hand gives five stars rating as product feedback with smart phonehand gives five stars rating as product feedback with smart phoneIvan Kruk – stock.adobe.com

Kundenbewertungen haben in den vergangenen Jahren einen hohen Stellenwert für Finanzkunden und ihre Kaufentscheidung eingenommen. Die Verwendung ungeprüfter Bewertungen erhält nun einen spürbaren Dämpfer. Mustafa Behan, Gründer und Geschäftsführer von WhoFinance, dem führenden Portal für Finanzberatung:

Kunden vertrauen auf Bewertungen mittlerweile mehr als auf eine persönliche Empfehlung.

Und das sollten Sie seines Erachtens auch tun können. Er unterstreicht: Finanzdienstleister, die ihre Kunden ernst nehmen, sollten nicht mit ungeprüften Bewertungen arbeiten.

Die im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegte Neuordnung führt dazu, dass ungeprüfte Bewertungen an Glaubwürdigkeit verlieren. Im Gegenzug werden geprüfte Kundenbewertungen noch wertvoller. WhoFinance begrüßt die Neuregelung. Mustafa Behan, erklärt, dass diese neue Regeln zu mehr Transparenz und Fairness beitragen und einen echten Beitrag zum Verbraucherschutz leisten. Ebenso profitieren Anbieter, die mit Kundenbewertungen ehrlich umgehen.

Auf einige Anbieter kommt nun viel Arbeit zu, nicht zuletzt, weil die Kennzeichnungspflicht auch rückwirkend gilt, also für alle Bewertungen, die in der Vergangenheit bereits eingeholt und veröffentlicht wurden. Dr. Axel von Walter, Partner der führenden Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen und Experte im Wettbewerbsrecht erklärt, dass bei Verletzung der Kennzeichenpflicht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche drohen, die von Verbraucherschutzverbänden oder Mitbewerbern schnell gerichtlich durchgesetzt werden können. Es gebe keine Übergangsfrist, betont der Experte.

Finanzdienstleister sollten diese Gesetzesänderung zum Anlass nehmen, um sich grundsätzlich mit Kundenbewertungen zu befassen, rät Mustafa Behan. Der Aufwand lohne sich, denn mit geprüften Kundenbewertungen lasse sich nachweisbar Wert schaffen: sowohl für die Kunden als auch für die Anbieter.

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