Deutsche wissen wenig über gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Das 9-Euro-Ticket, keine Homeoffice-Pflicht mehr und stetig steigende Temperaturen: Der Sommer ist in vollem Gange und viele Arbeitnehmer*innen sind wieder mehr unterwegs – egal ob auf Reisen oder beim Pendeln ins Büro.

Accident with an electric scooter. A man fell from a scooter on a city street.Accident with an electric scooter. A man fell from a scooter on a city street.Studio Romantic – stock.adobe.com

Im Rahmen einer repräsentativen Studie in Zusammenarbeit mit YouGov hat der digitale Versicherungsmanager CLARK deshalb bei den Menschen in Deutschland nachgefragt, wie gut sie über den Versicherungsschutz auf ihrem Arbeitsweg oder im Homeoffice Bescheid wissen.

Deutsche kaum informiert über Versicherungsschutz während des Arbeitsweges

Mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto: Die Menschen in Deutschland kommen auf verschiedenste Arten ins Büro. Wie genau es bei Nutzung der jeweiligen Fortbewegungsmitteln auf dem Weg zur Arbeit mit dem Versicherungsschutz aussieht, wissen allerdings nur wenige von ihnen. Immerhin vier von zehn Deutschen (39 Prozent) wissen sicher, wie es um ihren Versicherungsschutz auf dem Weg ins Büro oder vom Arbeitsplatz zurück mit dem Auto aussieht. Bei Bus, Bahn und Fahrrad nimmt der Informationsstand weiter ab: Nur jede*r Dritte (je 34 Prozent) weiß, wie sie oder er auf dem Arbeitsweg zum Büro mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad versichert ist. Wie es um den Versicherungsschutz im Homeoffice aussieht, können wiederum nur 17 Prozent der Befragten mit Sicherheit sagen.

Aufklärungsbedarf zu Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen und im Homeoffice

Aber auch bei anderen Aktivitäten, die mit der Arbeit zu tun haben, ist der Versicherungsschutz nicht unerheblich, sollte es doch einmal zu einem Unfall oder einer Verletzung kommen. Trotzdem weiß nur jede*r vierte Befragte (27 Prozent), wie es um den Versicherungsschutz beim Erledigen von Besorgungen für ihren Arbeitgeber aussieht. Fast ebenso wenige Befragte (26 Prozent) können sicher sagen, wie sie auf Geschäftsreisen versichert sind, oder wie es bei Veranstaltungen von ihrem Arbeitgeber (zum Beispiel Feiern, Arbeitsessen, Events) aussieht (24 Prozent). Aber auch um den Versicherungsstatus bei Verletzungen in der Mittagspause im Büro (23 Prozent) oder im Homeoffice (11 Prozent) herrscht Verwirrung.

So steht es um den Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg wirklich

Generell greife die gesetzliche Unfallversicherung, wenn man im Büro oder auf dem Weg dorthin einen Unfall habe, so CLARK-Versicherungsexperte und Vorstandsmitglied Dr. Marco Adelt. Allerdings gelte das nur für den Fall, dass Arbeitnehmer*innen den direktesten beziehungsweise kürzesten Weg zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrem Wohnort wählen.

Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf das komplette Arbeitsumfeld. Sie gilt also auch für den Fall, dass Arbeitnehmer*innen auf Geschäftsreisen oder beim Erledigen von Besorgungen für den Arbeitgeber einen Unfall haben. Im Rahmen der Versicherung werden beispielsweise Behandlungskosten übernommen, sowie eine mögliche Rente – diese hängt von dem bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung ab.

Seit Sommer 2021 höherer Versicherungsschutz im Homeoffice

Vor einem Jahr habe der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch die Definition von Arbeitsunfällen auch auf das Homeoffice erweitert, erklärt Dr. Adelt. Das bedeute, dass Arbeitnehmer*innen auch beim Arbeiten zu Hause den gleichen Versicherungsschutz genießen wie im Büro – so sei beispielsweise auch der Weg in die Küche in der eigenen Wohnung versichert, wenn zu der Zeit von zu Hause aus gearbeitet werde.

Auch der Weg in die Mittagspause – egal ob im Büro oder zu Hause – untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt aber nicht für den Fall, dass die oder der Arbeitnehmer*in etwas Privates erledigt. Allerdings: Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten des Restaurant, der Kantine, oder der Küche – die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert. Dieses Risiko kann jedoch über eine private Unfallversicherung entsprechend abgesichert werden. Abschließend erklärt Adel, dass es in diesem Bereich allerdings viele Unterschiede bezüglich der Gestaltung eines passenden Tarifs oder der Leistungen gibt. Man sollte man sich hier also unabhängig beraten lassen. Ein Beitrag im Original der CLARK über News aktuell.

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