BU-Angebot mit zahlreichen qualitativen Optimierungen

Die Swiss Life AG hat im Rahmen des aktuellen Tarif-Updates für die Berufsunfähigkeitsversicherung über 800 Berufe preislich deutlich günstiger gestaltet. Besonders für akademische Berufe, Studierende und Berufe aus der Human- und Zahnmedizin sowie gewerbliche und handwerkliche Berufe gibt es deutliche Vergünstigungen. Auch viele Berufe aus den Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und ChemieRente profitieren davon.

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Im Rahmen des BU-Updates hat die Swiss Life AG weitere Optimierungen vorgenommen und das Qualitätslevel angehoben. Dazu zählen Erweiterungen bei der Nachversicherungsgarantie (NVG), eine verbesserte Verlängerungsgarantie und der nachträgliche Einschluss der care-Option sowie die AU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung im Rahmen der NVG. Zukünftig können die Wiedereingliederungs- und die Umschulungshilfe mehrfach in Anspruch genommen werden.

Prämien deutlich gesenkt

Mit dem Tarif-Update wurden die Prämien vieler Berufe deutlich über zehn Prozent gesenkt, indem die bisherige Berufsklassen-Struktur teilweise neu geordnet wurde. Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland, erklärt dazu, dass mit der attraktiveren Prämiengestaltung bei insgesamt über 800 Berufen und einer weiterhin gewohnt hohen Produkt- und Servicequalität ein deutliches Zeichen im Wettbewerb gesetzt wird.

„Gerade in Zeiten der Inflation ist es wichtig, die notwendige Absicherung der Arbeitskraft nicht zu vernachlässigen. Mit unserem Produkt-Update leisten wir einen unmittelbaren Beitrag zur finanziellen Selbstbestimmung und Sicherheit unserer Kundschaft“, erklärt Holzer.

Von dem aktuellen Tarif-Update profitieren insbesondere die akademischen Berufe aus den Bereichen Wirtschaftsingenieurswesen, Informatik sowie Diplom-Betriebswirte. Aber auch für viele handwerkliche Berufe und solche mit einem hohen Anteil an körperlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei Mitarbeitenden in der Produktion, der Pflege oder im Lager, werden die Tarife günstiger.

„Mit diesem Schritt wird Swiss Life ihrer Position als eine der ältesten BU-Anbieterinnen am deutschen Versicherungsmarkt gerecht und unterstreicht zudem die federführende Position als Konsortialführerin in den Branchenlösungen, die allein für über 17 Millionen Erwerbstätige und deren Familienangehörige direkt Angebote unterbreiten“, betont Holzer.

Der Anspruch von Swiss Life war und ist, den existenziell wichtigen Schutz vor den finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit für noch mehr Menschen in unterschiedlichen Berufen und Branchen bezahlbarer und dadurch überhaupt erst möglich zu machen. So zählen zu den relevanten Berufen aus den Branchenlösungen MetallRente und ChemieRente, die von attraktiveren Konditionen profitieren, zum Beispiel:

  • Mechatroniker/-innen
  • Maschinenbauingenieure/-ingenieurinnen
  • IT-Berater/-innen
  • Flugzeugmechaniker/-innen
  • Controller/-innen
  • Chemiker/-innen
  • Projektmanager/-innen
  • Industriemeister/-innen
  • Angestellte von Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Studierende deutlich bessergestellt

    Auch Studierende profitieren von den aktuellen Beitragsanpassungen. Hier unterscheidet Swiss Life bei der Prämienhöhe und der maximal versicherbaren BU-Rentenhöhe nicht mehr zwischen Master- und Bachelor-Studierenden. Diese Optimierung führt bei vielen Bachelor-Studierenden zu einer Beitragsreduktion von knapp 30 Prozent.

    Je nach Studiengang ist außerdem bereits bei Vertragsabschluss und ohne wirtschaftliche Risikoprüfung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 Euro beziehungsweise sogar bis 2.000 Euro absicherbar.

    Übrigens spielen auch in der Zielgruppe der Studierenden die Branchenlösungen eine elementare Rolle. Da bei viele Studiengängen der Berufsweg mit hoher Wahrscheinlichkeit in bestimmte Branchen führt, wird der Zugang zur MetallRente, KlinikRente und ChemieRente bereits zu diesem Zeitpunkt gewährt.

    Mediziner*innen und medizinisches Fachpersonal profitieren besonders

    Günstigere Beiträge gelten insbesondere für Berufe der Human- und Zahnmedizin sowie viele Berufe im Gesundheitswesen. Darunter sind auch Chef- und Oberärzt*innen, Fachärzt*innen, Assistenzärzt*innen, (zahn-)medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern sowie Krankenpfleger*innen. „Damit sprechen wir eine große Anzahl an Berufen an, die sich über das Versorgungswerk KlinikRente absichern können“, sagt Holzer.

    Lag der Beitrag für eine BU-Absicherung für eine Assistenzärztin zuvor beispielsweise bei knapp 38 Euro, sinkt der Beitrag nun deutlich auf rund 33 Euro (Modellrechnung Assistenzärztin, Eintrittsalter 30, Endalter 65, 12.000 Euro BU-Jahresrente, Nichtraucherin).

    Erweiterte Nachversicherungsgarantie für Ärzteschaft bis auf 60.000 Euro BU-Jahresrente

    Eine Besonderheit und speziell auf die Anforderungen von Human- und Zahnmediziner*innen zugeschnitten ist die erweiterte Nachversicherungsgarantie. Damit kann eine BU-Jahresrente innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig bis auf 60.000 Euro erhöht werden, wenn mindestens eines der folgenden fünf Ereignisse zutrifft:

    • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation
    • erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen freiberuflichen Vollzeittätigkeit
    • Erhöhung des jährlichen Bruttogehalts um mindestens zehn Prozent
    • nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern Aufnahme eines berufsbezogenen Darlehens
    • Beispielsweise kann eine junge HNO-Fachärztin, die nach der Anstellung in einer Fachklinik eine eigene Praxis eröffnet, ihre bisherige BU-Jahresrente von beispielsweise 30.000 Euro auf maximal 60.000 Euro erhöhen, wenn bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden kann.

      Nachträglicher Einschluss care-Option und AU-Rente mit NVG

      Ein weiterer ausschlaggebender Vorteil ist das Angebot, eine Arbeitsunfähigkeits-Option (AU) sowie die Swiss Life care-Option ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich mit einzuschließen, sobald bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie auch der Versicherungsschutz erhöht wird. Die AU-Rente dient als Überbrückung, mit der man bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beziehen kann, und zwar unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt beziehungsweise beantragt wird.

      Die care-Option von Swiss Life ermöglicht eine lebenslange Rente, solange Pflegebedürftigkeit besteht, wenn man beim Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig ist. „Damit bieten wir einen konkreten Mehrwert, da man in jungen Jahren beim Abschluss der BU diese Optionen aus finanziellen Gründen oftmals noch nicht nutzen möchte“, erklärt Holzer. Nach einigen Jahren im Job kann für einen Zusatzbeitrag von rund fünf Euro der Leistungsumfang deutlich ausgebaut werden – und das ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.

      Weitere Optimierungen und Neuerungen

      In den allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden viele Regelungen weiter optimiert und erneuert. So ist die Verlängerungsgarantie nun stets bis Vertragsende nutzbar, sofern der Vertrag mindestens bis zum Endalter 60 geschlossen wurde. Dies gilt übrigens auch für bereits bestehende Verträge mit dieser Garantie.

      Die Wiedereingliederungs- beziehungsweise Umschulungshilfe ist sogar mehrfach im Vertragsleben abrufbar – ebenfalls auch für Bestandspolicen, die diese Hilfen bereits kennen. Auch die Umorganisationshilfe wird weiter verbessert. Ab sofort wird sie nur noch in den ersten sechs Monaten, nicht wie früher in den ersten zwölf Monaten, nach erfolgreicher Umorganisation mit einer erneut einsetzenden BU-Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit aus den gleichen medizinischen Gründen verrechnet – natürlich auch für bereits existierende Kontrakte mit Umorganisationshilfe.


      Welche Leistung wird im Fall der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt?

      Ein Kommentar von Alexander Schrehardt, AssekuranZoom GbR

      Die Möglichkeit der Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird zwischenzeitlich von allen führenden Lebensversicherern angeboten. Allerdings sollten Vermittler*innen vor der voreiligen Vereinbarung einer Gelben-Schein-Regelung die Definition einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit, die Leistungsvoraussetzungen und vor allem auch die Art der Leistungszahlung im Versicherungsfall kritisch hinterfragen.

      In den AVB der verschiedenen Anbieter wird der Begriff der Arbeitsunfähigkeit teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt. So kann eine leistungspflichtige Arbeitsunfähigkeit in den AVB an die sozialrechtliche (§ 2 Abs. 1 AU-Richtlinie) oder die zivilrechtliche Definition im Sinne der Krankentagegeldversicherung (§ 1 Abs. 3 MB/KT 2009 i. d. F. 1.2022) angelehnt werden.

      Die gewählte Definition einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit entscheidet dabei über einen fortlaufenden Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers auch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach § 74 SGB V, der allerdings auch ausweislich in den AVB vom Versicherer erklärt werden kann.

      Alternativ kann der Versicherer allerdings auch auf eine konkrete Definition verzichten und einen Leistungsanspruch auf einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit mit einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG abstellen. Von entscheidender Bedeutung ist auch die Art der Leistungszahlung im Versicherungsfall.

      So sollte in den AVB für den Fall einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit eine eigenständige Tarifleistung, zum Beispiel mit der Zahlung einer Rente wegen Arbeitsunfähigkeit in Höhe der zuletzt vereinbarten BU-Rente, ausgewiesen werden. Sofern die AVB für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine temporäre Auszahlung der versicherten BU-Rente vorsehen, kann dies für Kunden mit einer Krankentagegeldversicherung nach einem Urteil des OLG Hamm vom 10.2.2016 (20 U 204/15) die Beendigung der Krankentagegeldversicherung und einen eventuellen Rückforderungsanspruch des privaten Krankenversicherers zur Folge haben.

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