Kostenpflichtige Kostenvoranschläge im Handwerk: sinnvoll oder abschreckend?

Jeder Handwerker kennt das Szenario: Bevor Fliesenleger, Maler oder Elektriker beauftragt werden, Reparaturen oder Sanierungen vorzunehmen, wollen Interessenten Kostenvoranschläge, um die erwartbaren Kosten abschätzen zu können. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist jedoch zeitaufwändig und fordert den Einsatz wertvoller personeller Ressourcen.

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Fliesenleger bei der Arbeit, Haus umbau oder renovierungFliesenleger bei der Arbeit, Haus umbau oder renovierungkarepa – stock.adobe.com

Ist es deshalb sinnvoll, einen Kostenvoranschlag kostenpflichtig zu gestalten? Ist dies rechtens und können an anderer Stelle Kosten bei der Erstellung gespart werden?

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag bezeichnet eine unverbindliche, grobe Schätzung über entstehende Kosten für Arbeitszeit und Materialien, bevor klassische Handwerkerarbeiten beauftragt werden. Kostenvoranschläge betreffen jede Branche, wie zum Beispiel Tischler, Garten- und Landschaftsbau oder auch Dachdecker. Er dient als Orientierungshilfe vor der Auftragsvergabe, ist nicht preisbindend und soll im besten Fall zur Auftragsvergabe führen. Ziel der Interessenten ist es dabei, einen Überblick über entstehende Kosten zu erhalten, kommt es beispielsweise zu einer Reparatur des Dachs, einer Ausbesserung des Bodens oder aber zu einer Neugestaltung des Badezimmers.

Was beinhaltet ein Kostenvoranschlag?

Wird ein Kostenvoranschlag aufgesetzt, wenn beispielsweise die Türen im Haus erneuert werden sollen oder der Bau einer Terrasse ansteht, sollte dieser folgende Inhalte umfassen:

  • Art und Umfang der Arbeit
  • Benötigter Zeitaufwand
  • Fahrtkosten, Spesen, Lieferkosten
  • Benötigtes Material und Materialkosten
  • Arbeitskosten (Verdienst der Arbeitskräfte)
  • Zeitlicher Rahmen für die Aufgaben
  • Endpreis
  • Zu empfehlen ist außerdem, einen Gültigkeitszeitraum festzulegen, um sich gegen steigende Preise abzusichern, Engpässe in der Lieferkette zu berücksichtigen oder auch saisonale Unterschiede einzuplanen. Zudem sollten, um sicherzugehen, dass der Kostenvoranschlag nicht als Teil des Angebots oder als Vertrag gewertet wird, Interessenten darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei um kein Angebot im vertragsrechtlichen Sinn handelt.

    Wie unterscheidet er sich von einem Angebot?

    Rechtlich gesehen gibt es Unterschiede zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag, beide geben zwar einen Überblick über die bei einer Handwerkerleistung entstehenden Kosten, jedoch sind diese bei einem Kostenvoranschlag im Gegensatz zum Angebot nicht preisbindend. Eine Überschreitung der Kosten ist also möglich, falls zum Beispiel höhere Materialkosten oder ein größerer Umfang der Reparaturen auftreten und dadurch mehr Arbeitsleistungen entstehen. Jedoch bewegen sich diese möglichen Mehrkosten in einem gewissen Rahmen, denn nur 10 bis maximal 20 Prozent an Mehrkosten sind erlaubt. Das BGB sieht vor, dass Unternehmen den Auftraggeber über wesentliche Überschreitungen der veranschlagten Kosten informieren müssen, kommt es zur Beauftragung.

    In Ausnahmefällen kann der Kostenvoranschlag auch als verbindlich erklärt werden, indem der Anbieter eine Festpreisvereinbarung erstellt. Damit ist der angegebene Preis verbindlich und kann nicht mehr angehoben werden, selbst wenn Mehraufwand entsteht. Wichtig ist dabei die vorherige Absprache mit dem Kunden, die die Verbindlichkeit festlegt.

    Ein Angebot zeigt dagegen immer die rechtsverbindliche Summe an. Das heißt, die Handwerker sind an den Preis gebunden, der im Angebot angegeben wurde. Nachträgliche Kosten können nicht geltend gemacht werden. Ziel des Angebots ist ein Vertragsabschluss. Aber auch ein Angebot kann ungebunden sein, wenn gewisse Formulierungen verwendet werden. Solche sogenannten Freizeichnungsklauseln sind beispielsweise:

    • Unverbindlich
    • Solange der Vorrat reicht
    • Preise freibleiben
    • Welche Herausforderungen haben Unternehmen bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags?

      Viele Kunden holen sich Kostenvoranschläge bei unterschiedlichen Dienstleistern ein, wenn sie beispielsweise Dachausbesserungen am Haus vornehmen lassen müssen oder eine neue Heizung einbauen lassen wollen. Erst danach entscheiden sie sich für den Handwerksbetrieb mit den besten Konditionen, also zum Beispiel den günstigsten Preisen oder der am schnellsten geplanten Fertigstellung. Die übrigen Dienstleister haben einige Zeit in die Erstellung der Kostenvoranschläge mit umfangreicher Planung und aufwändiger Kalkulation investiert, kriegen dafür aber nichts zurück, wenn sie nicht beauftragt werden.

      Viele Handwerksbetriebe entscheiden deshalb, sich die Arbeitszeit der Kostenvoranschlags-Erstellung vom Interessenten bezahlen zu lassen. So wird einerseits keine unbezahlte Vorleistung erbracht, andererseits kann so ebenfalls die Interessentenbindung gestärkt werden: Werden einmal die Erstellungskosten bezahlt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch der Auftrag erteilt wird. Gleichzeitig können so auch Anfragen ohne echtes Interesse vermieden werden.

      Ist ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag rechtens?

      Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag laut BGB §632 Abs. 3 „im Zweifel nicht zu vergüten“. Wenn sich dafür entschieden wird, den Kostenvoranschlag kostenpflichtig zu gestalten, muss der Interessent darüber in Kenntnis gesetzt werden. Nur dann besteht ein Zahlungsanspruch. Dabei reicht es nicht, diese Information in den AGBs zu vermerken, stattdessen muss ein Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags als Rechtsgrundlage aufgesetzt werden. Dies erfolgt oft mündlich, aber es empfiehlt sich, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags ebenfalls schriftlich zu fixieren.

      Eine Ausnahme gibt es dabei für gewisse Branchen, wie im Kfz-Bereich. Hier muss nicht extra auf die Kostenpflichtigkeit des Kostenvoranschlags hingewiesen werden, da dieser üblicherweise mit Kosten verbunden ist. Der Vergütungsanspruch gilt hier also auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Kundenfreundlicher ist es trotzdem, die Interessenten durch eine schriftliche Vereinbarung oder einen gut sichtbaren Aushang in der Werkstatt über die anfallende Vergütung bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags in Kenntnis zu setzen. Darin kann beispielsweise auch geregelt werden, dass die bereits gezahlten Kosten bei Auftragserteilung verrechnet werden. Dies stärkt zusätzlich die Kundenbindung.

      Welche Vor- und Nachteile kostenpflichtiger Preisauskünfte gibt es?

      Bevor sich Handwerksbetriebe entscheiden, sich Kostenvoranschläge zukünftig vergüten zu lassen, sollten sie sorgsam die Vor- und Nachteile abwägen. Positiv zu erwähnen ist natürlich, dass der Zeitaufwand für die Erstellung bezahlt wird, sodass sich der Aufwand auch lohnt. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit eines Vertragsabschlusses mit dem Kunden, da bereits Geld investiert wurde. Gleichzeitig liegt so der Fokus auf tatsächlich interessierten Kunden, denen man sogar entgegenkommt, wenn die Kosten bei Auftragserteilung mit der Leistung verrechnet werden.

      Müssen sich Handwerksunternehmen entscheiden, ob sie einen Kostenvoranschlag kostenfrei anbieten oder nicht, empfiehlt sich eine Konkurrenzanalyse. Sind kostenpflichtige Kostenvoranschläge in ihrer Branche oder in ihrem lokalen Umfeld üblich, fallen die Nachteile weniger ins Gewicht, als wenn nur ein Betrieb als einziger Kostenvoranschläge kostenpflichtig gestaltet. Werden bei der Konkurrenz dagegen kostenlose Kostenvoranschläge erstellt, können Interessenten abgeschreckt werden und der Betrieb mit kostenpflichtigen Kostenvoranschlägen ist im Nachteil. Außerdem sind gratis Angebote immer ein attraktives Marketing für die eigene Firma, was im Falle einer kostenpflichtigen Preisauskunft entfällt.

      Mit effizienten Prozessen Kostenvoranschläge schneller erstellen

      Wie eben bereits erwähnt, sind kostenpflichtige Kostenvoranschläge nicht nur vorteilhaft, deshalb sollten sich Handwerkerfirmen auch andere Alternativen überlegen, wie sie der unbezahlten Arbeitszeit bei der Erstellung entgegenwirken können. Eine Möglichkeit ist, Kostenvoranschläge schneller anzufertigen, indem interne Prozesse optimiert werden. Handwerker-Softwares bieten beispielsweise die Möglichkeit, Angebote und Kostenvoranschläge automatisiert zu erstellen und so entscheidende Zeit zu sparen. Diese kann dann für das Hauptgeschäft eingesetzt werden und fehlt an keiner Stelle.

      Mittels einer Software für die Handwerkerbranche können Kosten für Leistungen und Materialeinsatz berechnet, Lieferanten abgebildet, Auf- und Abschläge individuell kalkuliert und so ein Kostenvoranschlag schnell und bedarfsgerecht erstellt werden. Auch Nachkalkulationen können darüber flexibel vorgenommen werden. Wird der Auftrag erteilt, bietet eine Handwerker-Software außerdem die Möglichkeit, nachfolgende Angebote zu erstellen, Aufträge zu schreiben sowie Rechnungen anzufertigen. Dies sorgt für eine individuelle und schnelle Kalkulation von Handwerksleistungen und damit für eine effizientere Arbeitsweise.

      Fazit

      Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche grobe Schätzung der erwartbaren Kosten für eine Handwerkerleistung, der im Gegensatz zum Angebot jedoch nicht preisbindend ist. Oft ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags jedoch mit einer umfangreichen Planung und aufwändigen Kalkulation verbunden, um alle anfallenden Kosten für Materialien, Lieferungen, Arbeitszeit sowie den zeitlichen Rahmen korrekt abschätzen zu können. Deshalb entscheiden sich viele Betriebe, den Kostenvoranschlag kostenpflichtig zu gestalten, was jedoch Nachteile mit sich bringen kann, wie zum Beispiel die Abschreckung von Interessenten.

      Stattdessen sollte auch über Alternativen nachgedacht werden, die die Erstellung eines Kostenvoranschlags vereinfachen. Eine Software für Handwerker ist eine Möglichkeit, Zeit zu sparen und automatisierte Kalkulationen effizient zu erstellen. So haben Handwerksbetriebe nur geringe Aufwände in der Erstellung, während ihre Kunden vom Service eines kostenfreien Kostenvoranschlags profitieren.

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