Einen Kredit zu zweit aufzunehmen hat einige Vorteile, so können alle Kosten durch zwei geteilt werden, was die Chancen auf einen Kredit und die Konditionen für den Kredit verbessert. Alle Regeln sollten klar getroffen und schriftlich fixiert werden.
Wann kann ein zweiter Kreditnehmer von Vorteil sein?
Besonders bei höheren Kreditsummen, wie einer Baufinanzierung, ist die monatliche Belastung durch die Rückzahlung hoch. Muss diese Rate von nur einem Gehalt abgedeckt werden, kann das schwierig werden. Wer von einer Wohnung in ein eigenes Haus zieht, muss nicht nur die Raten zahlen, die schnell höher sind als die Miete, sondern hat oft auch höhere Nebenkosten, da das Haus oft größer ist.
Ein zweiter Kreditnehmer verbessert die Rechnung der Bank. Ein passendes Angebot lässt sich beispielsweise durch einen Vergleich für Kredite auf Finanzradar finden. Auch bei einem kleinen Darlehen ist ein zweiter Kreditnehmer wichtig, wenn das Einkommen des einzelnen Kreditnehmers zu niedrig ist.
Vorteile bei einem Kredit zu zweit
- Zwei Personen teilen sich alle Ausgaben.
- Durch das höhere Gesamteinkommen kann der Kredit schnell beglichen werden.
- Die zweite Person senkt das finanzielle Risiko und verbessert dadurch die Konditionen.
- Es kann eine teurere Immobilie gekauft werden.
- Mit zwei Einkommen ist eine höhere Rate möglich.
Alle Regelungen schriftlich fixieren
Auch, wenn man nicht gerne über Probleme nachdenkt, es kann zu Problemfällen kommen, wie einer Trennung oder einem Todesfall. Zuerst ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse schriftlich festzuhalten. Wer nicht im Grundbuch steht, hat keinen Eigentumsanteil an einer Immobilie.
Wenn ein Eigentümer von mindestens zwei Eigentümern stirbt, ist ein Vorverkaufsrecht für die anderen Eigentümer sinnvoll. Bei Eheleuten kann ein Testament erstellt werden, bei dem die Hälfte des Verstorbenen an den Überlebenden fällt. Soll am gemeinsamen Eigentum etwas umgebaut werden, dann sollte hier ebenfalls alles genau festgehalten werden.
Ein Kredit zu zweit lohnt, wenn…
- zwei Partner zusammen eine Immobilie erwerben möchten.
- die Verhältnisse des Eigentums genau geklärt sein sollen.
- genau geregelt werden soll, was im Todes- oder Trennungsfall geschehen soll.
- die Chancen auf eine Zusage erhöht werden soll.
- die Kondition besser ausfallen sollen.
- die Kreditsumme hoch ist.
- die Rückzahlung schneller erfolgen soll.
- beide Partner zusammen gut agieren.
- Wer zahlt wie viel von der Rate?
- Wer hat wie viel Eigenkapital zum Kauf beigesteuert?
- Gehört die Immobilie jedem Partner zur Hälfte oder sind die Verhältnisse anders?
- Was passiert, wenn die Partnerschaft oder Freundschaft in die Brüche geht?
Besondere Bedingungen bei einem Kredit zu zweit, zwischen Eheleuten
Haben Eheleute keinen Ehevertrag, dann befinden sie sich in einer Zugewinngemeinschaft. Kommt es zu einer Trennung, wird das Vermögen jedes Partners einzeln behandelt und es gibt einen Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich funktioniert so, dass Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde, zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.
Stehen beide Partner im Grundbuch, zählt die Immobilie zum gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Schaffen die Ehepartner es nicht, sich zu einigen, wird die Immobilie versteigert und das Geld wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Besteht zu diesem Zeitpunkt noch eine Schuld auf der Immobilie, wird der Verkaufserlös zuerst dafür genutzt, den Kredit abzulösen. Bleibt dabei ein Rest übrig, wird dieser Rest zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Stirbt ein Ehepartner und es besteht kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge.
Ein Kredit zu zweit bei unverheirateten Partnern, Freunden oder Familie
Die Vorteile bleiben bei einer Finanzierung von zwei Menschen immer gleich, egal wie die beiden Personen zueinanderstehen. Für unverheiratete Paar besteht die Möglichkeit, einen Partnervertrag abzuschließen. Auch wer kein Paar ist, sollte diese Punkte in einem Vertrag festhalten. Es geht um folgende Punkte:
Wie wird berechnet, wie hoch der Kredit sein kann?
Diese Berechnung ist nicht ganz einfach, man kann nicht einfach sagen, x Prozent vom Nettolohn. Jeder hat ganz individuelle Belastungen, die mit dem Nettolohn abgedeckt werden. Mancher hat neben dem Nettolohn noch andere Ausgaben.
Zuerst die Einnahmen berechnen:
Hierunter fallen alle regelmäßigen Einnahmen, wie der Nettolohn oder das Kindergeld. Besteht eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb, nimmt man die Geschäftsergebnisse der letzten Jahre und ermittelt einen Minimum-Gewinn. Es sollte auf keinen Fall mit Geld gerechnet werden, was vielleicht nicht verdient wird. Kommt hingegen mehr Geld in die Haushaltskasse als geplant, kann der Geldsegen zu einer Sondertilgung genutzt werden.
Dann die Ausgaben berechnen:
Hier gibt es Fixkosten und variable Kosten. Fixkosten sind beispielsweise die Miete oder später die Kreditabzahlung, Versicherungen, Telefon, Internet, Beiträge für Kindergarten und Schule oder Vereine.
Bei den variablen Kosten geht es um Punkte, wie Lebenshaltungskosten, unregelmäßige Ausgaben für Urlaube, Ausflüge, Kleidung, Tierarztkosten oder Reparaturen am Fahrzeug. Der hier verbliebene Restbetrag könnte als Abtragung für den Kredit dienen.
Allerdings sollte man diesen Betrag nicht komplett ausreizen, denn es kann immer etwas geschehen, mit dem man nicht gerechnet hat, wie ein Autounfall und es wird ein neues Fahrzeug benötigt. Es kommt zu einem Jobverlust oder geringeren Einnahmen aus anderen Gründen. Das Haustier wird krank. Am Haus tritt eine unerwartete Reparatur ein.