Bundesländer müssen endlich ihrer Pflicht nachkommen!

Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.

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Bett in Krankenzimmer in Krankenhaus bei NachtBett in Krankenzimmer in Krankenhaus bei NachtRobert Kneschke – stock.adobe.com

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sieben Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken aber seit Jahren nur etwa die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind.

Investitionsmittel der Länder finanzieren unter anderem Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. Dass die Defizite bei der Investitionsförderung weiterhin ausgeblendet werden, ist nicht nachvollziehbar. Das seit Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Krankenhäuser im Bereich der Investitionskostenfinanzierung setzt sich damit fort.

GKV-Spitzenverband, PKV und DKG fordern die Länder nachdrücklich auf, ihre Verantwortung zur Investitionsförderung vollumfänglich zu übernehmen. Besonders Klimawandel und Heizwende werden den Investitionsbedarf der Krankenhäuser spürbar steigern. Kühlsysteme für Krankenzimmer werden genauso unverzichtbar wie der Austausch zahlreicher völlig veralteter Heizkessel und die klimagerechte Gebäudemodernisierung.

Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2023 soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.

Investitionsbewertungsrelationen

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar.

Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bislang wenden nur die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung

Krankenhäuser werden in Deutschland über zwei Säulen finanziert. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV) tragen die laufenden Kosten, wie zum Beispiel die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Krankenhauspersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen in tatsächlicher Höhe zu finanzieren. Dieser Pflicht kommen sie seit mehr als 30 Jahren nicht mehr nach.

Wie sich die Investitionen der Länder entwickelt haben, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er-Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von 4 Prozent.

Den aktuellen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)

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