Wer bei einem öffentlichen Firmenlauf einen Unfall erleidet, hat keinen gesetzlichen Unfallschutz. Zu diesem Urteil kam das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Eine 45-jährige Frau hatte gemeinsam mit weiteren Kollegen am Berliner Firmenlauf als Inlineskaterin teilgenommen. Wie in vielen Städten üblich, war der jährlich stattfindende Firmenlauf öffentlich und auch für andere Unternehmen ausgeschrieben. Auf dem nassen Untergrund stürzte die Klägerin und brach sich das rechte Handgelenk.
Die gesetzliche Unfallkasse lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen und für den Schaden aufzukommen. Zu Recht, urteilte der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az. L 3 U 66/21). Ein Firmenlauf stellt weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar.
„Solche Abgrenzungsschwierigkeiten sind in der Praxis keine Seltenheit“, weiß Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zudem in der Regel keinen Versicherungsschutz bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt. „Gerade hier ereignen sich jedoch statistisch gesehen rund zwei Drittel aller Unfälle“, so Bösl. Eine weltweite 24-Stunden-Deckung bietet nur die private Unfallversicherung. Mit ihr kann man sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen wirkungsvoll schützen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.
Nachweis eines Unfalls in der privaten Unfallversicherung
Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung werden nur ausgezahlt, wenn der Nachweis eines Unfalls erbracht wurde. Das LG Wiesbaden hatte zu beurteilen, wann trotz eines Schädigungsereignis ein Unfall nicht nachgewiesen wird.
Kommt das Recht auf Homeoffice? – Was Arbeitgeber jetzt beachten sollten
Sturz beim Beseitigen von Herbstlaub kein Arbeitsunfall
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betriebliche Altersversorgung während der Coronakrise ausgesetzt - zu Recht?
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Zuge der Coronakrise unterliegt einer Prüfung nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.