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Die US-Börsenaufsicht hat aktuell eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt, weil dieser mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig beworben hat. Was betroffene Anleger nun wissen müssen.
Ein Beitrag von Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dass sich vermeintlich nachhaltige Produkte besonders gut verkaufen lassen, wissen auch Vermögensverwalter wie die DWS. Wenn Finanzprodukte deshalb allerdings umweltfreundlicher beworben werden, als sie eigentlich sind, ist das Irreführung. Folgerichtig muss die DWS nun eine Millionenstrafe in den USA zahlen, während auch in Deutschland Ermittlungen wegen Greenwashing gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bank laufen.
Konkret hat die DWS mehrere Fonds als zu nachhaltig beworben. Beispielsweise gab das Unternehmen an, im Rahmen des DWS Invest ESG Climate Tech Fonds zu null Prozent in Kohle zu investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen tatsächlich bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert, diesen Fonds künftig nicht mehr derart zu bewerben.
Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert haben, sollten die aktuellen Entwicklungen nun genau beobachten und mögliche Rechtsansprüche prüfen. Grundsätzlich besteht nämlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern. Dadurch könnte der DWS sogar ein noch größerer finanzieller Schaden entstehen als durch die Strafzahlung der US-Börsenaufsicht.