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Die Inflation geht weiter zurück. Es wird jedoch nach wie vor erwartet, dass sie zu lange zu hoch bleiben wird. Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 Prozent zu sorgen. Um den Fortschritt in Richtung dieses Ziels zu verstärken, hat der EZB-Rat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben.
Die heutige Zinserhöhung spiegelt die Beurteilung der Inflationsaussichten durch den EZB-Rat vor dem Hintergrund der verfügbaren Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission wider.
Den von Fachleuten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom September zufolge dürfte die durchschnittliche Inflation 2023 bei 5,6 Prozent, 2024 bei 3,2 Prozent und 2025 bei 2,1 Prozent liegen. Dies stellt für 2023 und 2024 eine Korrektur nach oben und für 2025 eine Korrektur nach unten dar. Die Aufwärtskorrektur für 2023 und 2024 spiegelt in erster Linie ein höheres Niveau der Energiepreise wider. Der zugrunde liegende Preisdruck bleibt hoch, obgleich bei den meisten Indikatoren eine Abschwächung eingesetzt hat.
Die Fachleute der EZB haben die projizierte Entwicklung der durchschnittlichen Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel geringfügig nach unten korrigiert: auf 5,1 Prozent für 2023, 2,9 Prozent für 2024 und 2,2 Prozent für 2025. Die bisherigen Zinserhöhungen des EZB-Rats zeigen weiterhin eine starke Wirkung. Die Finanzierungsbedingungen haben sich weiter verschärft und dämpfen zunehmend die Nachfrage. Dies ist ein wichtiger Faktor bei der Rückführung der Inflation zum Zielwert.
Aufgrund der zunehmenden Auswirkungen dieser geldpolitischen Straffung auf die Binnennachfrage und der Abschwächung des internationalen Handels haben die Fachleute der EZB ihre Projektionen zum Wirtschaftswachstum erheblich gesenkt. Sie erwarten für die Wirtschaft des Euroraums nun ein Wachstum von 0,7 Prozent für 2023, 1,0 Prozent für 2024 und 1,5 Prozent für 2025.
Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist der EZB-Rat der Auffassung, dass die EZB-Leitzinsen ein Niveau erreicht haben, das – wenn es lange genug aufrechterhalten wird – einen erheblichen Beitrag zu einer zeitnahen Rückkehr der Inflation auf den Zielwert leisten wird.
Die zukünftigen Beschlüsse des EZB-Rats werden dafür sorgen, dass die EZB-Leitzinsen so lange wie erforderlich auf ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen. Die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats werden vor allem auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren.
EZB-Leitzinsen
Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 20. September 2023 auf 4,50 Prozent, 4,75 Prozent beziehungsweise 4,00 Prozent erhöht.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.
Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.
Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.
Refinanzierungsgeschäfte
Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte und ihre laufende Rückzahlung zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.
Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass die Inflation mittelfristig zu seinem Zielwert von 2 Prozent zurückkehrt, und um die reibungslose Funktionsfähigkeit der geldpolitischen Transmission aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus steht das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) zur Verfügung, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.