Neues Jahr, alter Stress? Wenn es um das Thema Pflege geht, steht schon lange die Forderung nach einer besseren Versorgung und mehr Entlastung im Raum. 2024 treten nun einige neue Regelungen in Kraft, die Pflegebedürftige zu Hause und in Pflegeheimen unterstützen sollen. Auch auf pflegende Angehörige wird dabei eingegangen.
Markus Küffel, Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, gibt einen Überblick über die Neuerungen
Eines der zentralen Elemente der Pflegereform ist die Erhöhung des Pflegegeldes, das ab Januar 2024 um fünf Prozent steigt. Pflegebedürftigen dient dies als Unterstützung für die häusliche Pflege. Das Pflegegeld kann flexibel eingesetzt werden, sei es für die Entlohnung pflegender Angehöriger oder für die sogenannte 24-Stunden-Pflege.
Parallel dazu erfolgt eine fünfprozentige Steigerung der Pflegesachleistungen. Diese kommen Pflegebedürftigen zugute, die auf ambulante Pflegedienste angewiesen sind. Etwa vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut. Darum ist eine gute Versorgung in den eigenen vier Wänden so wichtig und noch mehr Unterstützung notwendig.
Stationäre Pflege
Die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim stellen oft eine finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien dar. Die Pflegereform adressiert dieses Problem durch eine Erhöhung der Leistungszuschläge.
Im ersten Jahr der Unterbringung steigen sie um zehn Prozent, in den darauffolgenden Jahren um jeweils fünf Prozent. Damit möchte die Pflegekasse unter anderem die Pflege- und Ausbildungskosten in Heimen unterstützen und die Qualität der stationären Pflege sicherstellen.
Entlastung der Familie
Tritt unerwartet ein Pflegefall ein, sind meist die Angehörigen gefordert. Berufstätigen steht in dieser Situation zu, ihrem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage lang fernzubleiben und währenddessen Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten. Ab 2024 gilt: Statt wie bislang nur einmalig pro Pflegebedürftigen können Betroffene darauf jährlich zurückgreifen.
Damit erhalten Familien größere finanzielle Sicherheit und mehr Kapazitäten, um sich im Notfall um ihre Liebsten zu kümmern. Doch auch pflegende Angehörige können selbst einmal auf Unterstützung angewiesen sein. Darum wird zudem die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Reha-Einrichtungen vereinfacht.
Die Pflegekasse übernimmt ab 2024 die Kosten für die Pflege des Angehörigen in derselben Einrichtung oder in einer zugelassenen ambulanten oder vollstationären Pflegeeinrichtung. Daneben wird der Anspruch auf Verhinderungspflege für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 oder 5 von sechs auf acht Wochen verlängert, ganz ohne eine sechsmonatige Vorpflegezeit.
Was sich noch ändert
Ob Rechnungen, Anträge oder Bescheide – im Pflegedschungel den Überblick zu behalten, kann sich als durchaus schwierig erweisen. Ab Januar 2024 können sich Betroffene nun detaillierte Informationen über abgerechnete Kosten und verbrauchte Leistungen von ambulanten Pflegediensten bei der Pflegekasse einholen.
Für alle professionellen Pflegekräfte von Bedeutung: Laut einer Empfehlung der Pflegekommission soll der Mindestlohn für Fachkräfte im Mai 2024 von 18,25 Euro auf 19,50 Euro steigen. Für die kommenden Jahre sind grundsätzlich noch weitere, bereits jetzt dringende Erhöhungen der Pflegeleistungen geplant. Erst Mitte 2025 werden pflegenden Angehörigen mit dem Entlastungsbudget weitere Zusprüche bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemacht.
Pflegegeld
Pflegegrad | Bisherige Höhe | Höhe ab 01.01.2024 |
1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
2 | 316 Euro | 332 Euro |
3 | 545 Euro | 573 Euro |
4 | 728 Euro | 765 Euro |
5 | 901 Euro | 947 Euro |
Pflegesachleistungen
Pflegegrad | Bisherige Höhe | Höhe ab 01.01.2024 |
1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
2 | 724 Euro | 761 Euro |
3 | 1363 Euro | 1432 Euro |
4 | 1693 Euro | 1778 Euro |
5 | 2095 Euro | 2200 Euro |
Leistungszuschläge
Verweildauer im Pflegeheim | Bisherige Höhe | Höhe ab 01.01.2024 |
0 bis 12 Monate | 5 Prozent | 15 Prozent |
13 bis 24 Monate | 25 Prozent | 30 Prozent |
25 bis 36 Monate | 45 Prozent | 50 Prozent |
über 36 Monate | 70 Prozent | 75 Prozent |
Zum Autor
Das Hamburger Unternehmen Pflege zu Hause Küffel GmbH bietet professionelle Vermittlungen von
osteuropäischen Pflegekräften für die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Dabei werden Pflegebedürftige im
häuslichen Umfeld betreut, um ihnen auf diesem Weg ein Leben zu Hause zu ermöglichen. 2017 wurde der Familienbetrieb von der Stiftung Warentest als beste Vermittlungsagentur für osteuropäische Betreuungskräfte ausgezeichnet.
Pflege zu Hause Küffel bietet deutschlandweit mit mehreren Standorten ein ganzheitliches Betreuungskonzept, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten. Im besonderen Fokus stehen dabei die enge Zusammenarbeit mit Familien und Pflegekräften und die regelmäßige Evaluation der Betreuung. Neben der Vermittlung von Betreuungspersonal steht Pflege zu Hause Küffel betroffenen Familien engmaschig begleitend und beratend zur Seite.