Handelsvertreter: Rückforderung von Provisionen

Nach der Beendigung eines Handelsvertretervertrages kommt es häufig zu Streit über die Provisionen, die der Unternehmer von dem Handelsvertreter zurückfordert.

Newton's cradle on dark background. Physics law of energy conserNewton's cradle on dark background. Physics law of energy conserNew Africa – stock.adobe.com

Mit Genehmigung der Kanzlei Wirth–Rechtsanwälte wird hier der von der Kanzlei erstellte Leitfaden für die Belange eines Handelsvertretervertrages vollständig im Rahmen einer Beitragsserie veröffentlicht. Dies ist der achte Teil.

Hintergrund dieser Streitigkeiten um Provisionen sind vor allen Dingen gezahlte Provisionsvorschüsse für vermittelte Versicherungen, die nun ganz oder nur teilweise zurückgefordert werden. Dies mündet für den Handelsvertreter häufig in ein Dilemma:

Er hat keine Kundendaten und zu den meisten oder vielen Kunden auch keinen Kontakt mehr. Er erfährt im Zweifel nicht einmal, dass von ihm vermittelte Verträge storniert oder so geändert wurden, dass geleistete Provisionsvorschüsse an den Versicherer ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. Obwohl er also auf die Kunden keinen Einfluss nehmen und auch die Hintergründe etwaiger Stornierungen nicht mehr aufklären kann, soll er für die Rückzahlung der eigentlich von ihm verdienten Provisionen verantwortlich sein.

Aus diesem Grund verlangt das Gesetz, dass der Unternehmer geeignete Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen muss, wenn er erkennt, dass ein Versicherungsvertrag beendet oder ungünstig angepasst (beispielsweise Beitragsfreistellung) werden soll oder wurde. Mit diesen sogenannten Stornoabwehrmaßnahmen soll er versuchen, den betroffenen Versicherungsvertrag zu retten.

Welche Maßnahmen er dafür ergreift, liegt im Ermessen des Unternehmers. Sie müssen aber nach Art und Umfang ausreichen, um den Kunden ernsthaft und nachdrücklich zur Vertragstreue anzuhalten. Der Maßstab für sein Ermessen ist das, was vernünftigerweise der Handelsvertreter getan hätte. Erkennt er beispielsweise, dass Versicherungsbeiträge offen sind und die Kündigung des Vertrages droht, so reicht eine Mahnung nicht aus. Vielmehr ist er dann gehalten, in einem Gespräch auf die oben genannte Vertragstreue hinzuweisen und nach Möglichkeit Lösungen zu finden. Ein textbausteinmäßiges Standardschreiben, in dem der Kunde auf die Nachteile der Vertragsbeendigung hingewiesen wird, reicht in aller Regel nicht aus.

Der Unternehmer kann diese Stornonachbearbeitung auch dem Handelsvertreter überlassen, muss ihm dann aber entsprechende Stornogefahrmitteilungen zusenden. Nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages werden solche Mitteilungen aber oft nicht mehr versendet, da der Unternehmer häufig verhindern möchte, dass der ausgeschiedene Handelsvertreter so in Kontakt zu seinen ehemaligen Kunden kommt.

Unternimmt der Unternehmer keine oder keine ausreichenden Stornoabwehrmaßnahmen, dann kann er die gezahlten Provisionsvorschüsse vom Handelsvertreter nicht zurückverlangen.

Es gibt allerdings Ausnahmen:

So ist es anerkannt, dass bei Kleinstprovisionen (circa 50 Euro) oder offensichtlich aussichtslosen Fällen keine Nachbearbeitung erfolgen muss. Offensichtlich aussichtslos ist beispielsweise die Beendigung einer privaten Krankenversicherung, weil wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Sollte der Unternehmer also Provisionsvorschüsse zurückverlangen, so müssen immer genau die Hintergründe angeschaut werden. Insbesondere muss genau geprüft werden, ob ausreichende Stornoabwehrmaßnahmen ergriffen wurden. Das muss der Unternehmer darlegen und im Zweifel vor Gericht auch beweisen. Kann er diesen Beweis nicht führen, kann er auch die Provisionsvorschüsse nicht zurückverlangen.

Sollten auf der Provisionsabrechnung Stornoeinbehalte vermerkt sein oder aber der Handelsvertreter direkt zur Zahlung wegen angeblicher Stornierungen aufgefordert werden, ohne dass er von dem Storno und daraus folgenden Stornoabwehrmaßnahmen Kenntnis hat, empfiehlt sich ein schriftlicher Widerspruch. Eine Mustervorlage des Widerspruchs finden Sie hier.

Zusammenfassung

Spätestens wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, sollte der Handelsvertreter darüber nachdenken, ob für aktuelle und zurückliegende Provisionsabrechnungen ein Buchauszug verlangt werden soll. Die Rückforderung von Provisionsvorschüssen sollte nicht einfach akzeptiert werden. Es sollte im Detail geprüft werden, ob diese Provisionsvorschüsse berechtigt zurückverlangt werden können, insbesondere, ob Stornoabwehrmaßnahmen ergriffen wurden. Im Zweifel sollte immer ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden.

Lesen Sie auch:

Im ersten Teil dieser Serie erfahren Sie allgemein Wissenswertes zur Beendigung eines Handelsvertretervertrages. Lesen Sie im zweiten Teil Wichtiges zur ordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages und im dritten Informatives zur außerordentlichen Kündigung.

Welcher Kündigungsformen der Handelsvertretervertrag bedarf, wird im vierten Teil der Serie erläutert. Der fünfte Teil behandelt die Pflichten des Handelsvertreters während der Kündigungsfrist. Die Rechte und Pflichten nach Beendigung des Handelsvertretervertrages stellt der sechste Teil heraus.

Über das gesetzlich verbriefte Recht auf eine Auskunft über alle provisionspflichtigen Geschäfte informiert Teil sieben.

LESEN SIE AUCH

Law, notary, attorney background themeLaw, notary, attorney background themeProxima Studio – stock.adobe.comLaw, notary, attorney background themeProxima Studio – stock.adobe.com

Beendigung eines Handelsvertretervertrages

Ein einem Leitfaden informiert die Kanzlei Wirth–Rechtsanwälte umfassend und detailliert über relevante Belange des Handelsvertreters und gibt wichtige Informationen sowie Tipps über erlaubte und verbotene Aktivitäten. Das erste Kapitel dieser Beitragsserie widmet sich der Beendigung des Handelsvertretervertrages im Allgemeinen.

uomo stupito davanti al monitor del notebookuomo stupito davanti al monitor del notebookGianlucaCiroTancredi – stock.adobe.comuomo stupito davanti al monitor del notebookGianlucaCiroTancredi – stock.adobe.com

Sonderproblematik: AVAD-Meldungen über Vermittler

Es kommt immer wieder vor, dass Vermittlern, die einen Vertrieb oder eine Ausschließlichkeitsorganisation verlassen wollen, schon vorab mit einem negativen Eintrag bei der AVAD gedroht wird oder sogar unrichtige Einträge veranlasst werden. Wie Handelsvertreter damit umgehen können.

KalkulationKalkulationstockpics – stock.adobe.comKalkulationstockpics – stock.adobe.com

Handelsvertreter: Recht auf Buchauszug

Das Gesetz gibt Handelsvertretern das Recht, von Unternehmern eine Auskunft über alle provisionspflichtigen Geschäfte zu erhalten. Dieser ‚Buchauszug‘ versetzt den Handelsvertreter in die Lage, unter Vergleich mit den Unterlagen, die Provisionsabrechnungen des Unternehmers zu prüfen.

Woman's Hands Inserting Letter In MailboxWoman's Hands Inserting Letter In MailboxAndrey Popov – stock.adobe.comWoman's Hands Inserting Letter In MailboxAndrey Popov – stock.adobe.com

Kündigungsformen des Handelsvertretervertrages

Wie bei einem Arbeitsverhältnis wird die Kündigung erst mit Zugang wirksam. Sie ist grundsätzlich formlos möglich, es sei denn, im Handelsvertretervertrag wurde eine andere Form vereinbart. Steht ein Aufhebungsvertrag im Raum, bedarf es erhöhter Aufmerksamkeit.

Close-up magnifying glass place on wooden table and search to edClose-up magnifying glass place on wooden table and search to edThitiwat.Day – stock.adobe.comClose-up magnifying glass place on wooden table and search to edThitiwat.Day – stock.adobe.com

Handelsvertretervertrag: Rechte und Pflichten nach Beendigung

Ist der Vertrag beendet, kann der Handelsvertreter frei tätig werden. Ihm ist es erlaubt, in direkten Wettbewerb zu dem ehemaligen Unternehmen zu treten und er darf unter anderem als Versicherungsmakler tätig werden. Insbesondere darf er Kunden des Unternehmens abwerben.

Happy young businessman talking on cell phone and using laptopHappy young businessman talking on cell phone and using laptopDrobot Dean – stock.adobe.comHappy young businessman talking on cell phone and using laptopDrobot Dean – stock.adobe.com

Handelsvertreter: Pflichten während der Kündigungsfrist

Bei einer ordentlichen Kündigung besteht der Handelsvertretervertrag mitunter noch mehrere Monate, zum Teil sogar Jahre fort. Insbesondere ist der Handelsvertreter bis zur Beendigung des Vertrages an die Ausschließlichkeit gebunden. Es besteht also ein striktes Wettbewerbsverbot.

Mehr zum Thema

Close up confused man having problem with phone, receive bad newsClose up confused man having problem with phone, receive bad newsfizkes – stock.adobe.comClose up confused man having problem with phone, receive bad newsfizkes – stock.adobe.com

Rückholanrufe ohne Kundeneinwilligung sind wettbewerbswidrig

Das Landgericht Hannover entschied, dass Anrufe und Mails an ehemalige Kunden, mit dem Ziel, diese zurückzugewinnen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Auch ein wettbewerbswidriges Verhalten des den Kunden neu betreuenden Maklers ändert daran nichts.

german lawyer with a robe and a bookgerman lawyer with a robe and a bookcameris – stock.adobe.comgerman lawyer with a robe and a bookcameris – stock.adobe.com

Keine Haftung des Versicherungsmaklers für fehlende Risikolebensversicherung

Das Oberlandesgericht Dresden stärkt die Rechte von Versicherungsmakler(innen) und hat entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten. Der Fall betraf eine Klägerin, die ihren Versicherungsmakler verklagte, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte einen Schadensersatz von 500.000 Euro.

Business problemBusiness problemstokkete – stock.adobe.comBusiness problemstokkete – stock.adobe.com

Großinsolvenzen steigen um mehr als ein Drittel, Schäden sind nahezu verdoppelt

Die Insolvenzen in Deutschland steigen an und der Trend dürfte sich durch die Rezession im Jahresverlauf fortsetzen. Bis Ende 2024 rechnet Allianz Trade für die Bundesrepublik mit einer Zunahme der Pleiten um 21 Prozent. Damit dürften die Fallzahlen Ende des Jahres etwa 15 Prozent über dem Niveau von 2019 und damit vor der Pandemie liegen. Erst in 2025 wird ein Abflachen der Zahlen erwartet.

Einbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertEinbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertChristian Delbert – stock.adobe.comEinbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertChristian Delbert – stock.adobe.com

BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Einbruchdiebstählen

Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem Urteil die Rechte der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen.

Pharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Pharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Halfpoint – stock.adobe.comPharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Halfpoint – stock.adobe.com

Die Zukunft ist digital: moderne Arztpraxen absichern

Die Fakten für einen modernen Praxisbetrieb und das unternehmerische Risiko unterscheiden sich nicht sehr von anderen hochtechnisierten (Dienstleistungs)unternehmen, die auch sensible Kundendaten verarbeiten und verwalten. Versicherungsmaklerbüros sollten diesen Status quo in ihrer Kundenberatung berücksichtigen.

Wolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungWolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungSHB Allgemeine Versicherung VVaGWolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungSHB Allgemeine Versicherung VVaG

Elementar wichtig: Prävention in der Wohngebäudeversicherung

Die SHB-Versicherung hatte schon beim Relaunch ihrer Wohngebäudeversicherung ankündigt, Schadenprävention noch stärker zu unterstützen. Vorstand Wolfgang Rieke erklärt dazu, dass der Versicherer aus Königswinter dafür mit dem Heidelberger Start-up Enzo kooperiert.