Vermögensschutz angesichts drohender Steuerhöhungen

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Im Bundeshaushalt klafft ein milliardenschweres Loch. Um diese Lücke zu schließen, kann es zu erheblichen Steuererhöhungen kommen. Diese potenziellen Risiken im Vermögensschutz sollten frühzeitig beachtet werden, um ihnen rechtzeitig entgegenzuwirken.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Ende November die Finanzlücke im Haushalt für kommendes Jahr auf 17 Milliarden Euro beziffert. Derzeit wird über eine weitere Aussetzung der Schuldenbremse diskutiert, wobei der Öffentliche Gesamthaushalt Deutschlands (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) ohnehin bereits mit 2.417 Milliarden Euro verschuldet ist.

„Fakt ist: Die Bundesregierung steht vor einem riesigen Finanzierungsloch, das irgendwie geschlossen werden muss. Dass der Staat sich die dringend benötigte Mittel für weitere Ausgaben und den Schuldenabbau nur vor den Bürgern holen kann, versteht sich dabei von selbst. Das kann in Form einmaligen Vermögensabgaben geschehen oder in Form von dauerhaften Steuererhöhungen“, sagt der Krefelder Finanzexperte Rolf Klein. Er hat die Marke „Rolf Klein Insight – Finanzielle Bildung, Aufklärung und Lösungen“ geschaffen und steht dafür, für seine Mandanten finanzielle Freiheit und Sicherheit durch mehr Bildung, Wissen und Verständnis über die Kapitalmärkte und wirtschaftlichen Zusammenhänge zu erreichen.

Einmalabgaben eher unwahrscheinlich

Rolf Klein sieht die Gefahr einer einmaligen Abgabe auf privates Vermögen wie Immobilien, Wertpapiere oder Bankvermögen als recht gering an. „Dass beispielsweise der gesetzliche Lastenausgleich, der auf einem Gesetz aus dem Jahr 1952 beruht, 2024 Hausbesitzer zu Sonderabgaben verpflichten soll, um die Staatskasse aufzufüllen, ist nicht mehr als ein Gerücht. Aber das Potenzial für Steuererhöhungen ist ungleich größer. Das ist der kürzeste Weg für den Staat, die Einnahmen anzukurbeln, und das eben dauerhaft. Denn es existieren viele Steuerarten, an denen der Staat schrauben kann“, betont Rolf Klein.

Er sieht vor allem die Kapitalertragsteuer und die Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer das Potenzial für Erhöhungen. Die Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer ist in Deutschland eine Steuererhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer und wird auf Kapitalerträge erhoben. Bislang beträgt die Kapitalertragsteuer pauschal 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird auf alle Kapitalerträge über 1000 Euro fällig.

„Diese pauschale Besteuerung könnte abgeschafft und durch den persönlichen Steuersatz zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ersetzt werden. Dann wären bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Zudem könnte der Sparerpauschbetrag abgeschafft oder reduziert werden, sodass die Kapitalerträge unter Umständen bereits ab dem ersten Euro zu versteuern wären. Das würde Renditen aus der Kapitalanlage massiv schmälern und zum Beispiel die Ruhestandsversorgung aus Kapitalerträgen gefährden“, warnt der Expert.

Belastung für Nachkommen

Auch die gesetzlichen Freibeträge bei der Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer könnten verringert oder gar abgeschafft und/oder Steuersätze erhöht werden. Das Risiko: Beides würde zu hohen Belastungen für die Nachkommen führen und vielleicht auch dazu, dass Schenkungen und Erbschaften ausgeschlagen würden, weil die Liquidität zur Bezahlung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer nicht ausreicht.

Rolf Klein weist selbstverständlich darauf hin, dass dies bislang nur Gedankenspiele seien, für die es noch keine echten Hinweise gebe. Dennoch sollte man so schnell wie möglich handeln, denn neue Steuergesetze sind schon oft rückwirkend in Kraft gesetzt worden. Möglichkeiten bestehen vor allem in Form von Lösungen mit Auslandsbezug, durch die der steuerlich getriebene Vermögensschutz unterstützt werden kann.

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