Für viele ist der Besitz eines Pferdes nicht nur ein Hobby, sondern eine Leidenschaft. Doch mit der Freude am Reiten und der Pflege des Tieres kommt auch die Verantwortung, für das Wohlergehen und die Sicherheit zu sorgen. In diesem Zusammenhang gewinnt die Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung immer mehr an Bedeutung.
Doch was genau ist eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung und wie findet man die passende Versicherungslösung für sich und sein Tier? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Joachim Hart, Gründer von PEGASCHUTZ und Experte für Pferdeversicherungen, im folgenden Artikel.
Pferdehalterhaftpflicht: Wer braucht sie und warum?
Eine Haftpflichtversicherung für Pferdehalter ist zwar keine gesetzliche Pflicht, jedoch für Besitzer von Pferden äußerst wichtig. Gerade bei der Pferdehalterhaftpflicht ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass wir per Gesetz dazu verpflichtet sind, den Schaden, den mein Pferd einem Anderen zufügt, auch auszugleichen. Hier haftet man mit seinem gesamten und auch zukünftigen Vermögen. Die Stellungen des Eigentümers, Besitzers, Halters und Hüters sind daher sehr genau im BGB geregelt. Damit man am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt, ist es wichtig, seine Stellung zu kennen und sich entsprechend abzusichern.
Für die Haltung von Pferden zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken ist diese Versicherung meist nicht ausreichend; hier wäre eine Betriebshaftpflichtversicherung angebracht. Diese ist wichtig, um finanzielle Risiken, die durch das Pferd verursacht werden könnten - beispielsweise durch Unfälle oder Verletzungen - abzusichern.
Was gehört in eine gute Haftpflichtversicherung für Pferdehalter?
Eine umfassende Pferdehalterhaftpflichtversicherung sollte in der Lage sein, im Schadensfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht. Sie sollte berechtigte Ansprüche decken und vor unberechtigten Ansprüchen schützen, notfalls auch durch Rechtsvertretung. Schäden an gemieteten oder gepachteten Stallungen und deren Bestandteilen sollten mitversichert sein. Auch das Reiten ohne Sattel oder mit ungewöhnlicher Zäumung sollte gedeckt sein.. Nicht versicherbar sind Schäden durch normale Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung.
Versicherungsschutz besteht auch für Mietsachschäden an Pferdeanhängern und Reitausrüstung. Wird ein Schaden durch ein anderes Pferd verursacht, dessen Halter zahlungsunfähig oder nicht versichert ist, sollte die Versicherung auch in diesem Fall für den Ausfall aufkommen. Zu einem guten Versicherungsschutz gehört zudem eine weltweite Leistung, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Nicht nur der Pferdehalter selbst, sondern auch Mithalter, Reitbeteiligungen, Hüter und Gelegenheitsreiter sollten mitversichert sein, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
In welchen Fällen zahlt eine Pferdehaftpflichtversicherung und wann nicht?
Eine gute Pferdehalterhaftpflicht deckt eine Vielzahl von Situationen ab, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Dazu gehört die Deckung von Schäden, die beim Weidegang einschließlich des Weiderisikos, beim Hin- und Rücktransport des Pferdes sowie bei der Offen- und Laufstallhaltung entstehen können. Sie sollte auch Schäden abdecken, die bei privaten Kutschfahrten sowie bei der Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen wie Turnieren entstehen.
Ein guter Versicherungsschutz berücksichtigt auch Schäden, die durch unsachgemäße Zäumung oder Sattelhaltung oder gar durch Reiten ohne Sattel entstehen. Auch Schäden an gemieteten Immobilien, Stallungen oder Pferdeboxen sowie an Koppelzäunen, die durch das Pferd verursacht werden, sollten mitversichert sein. Wichtig ist auch, dass die Versicherung für Flurschäden aufkommt, z.B. wenn ein Pferd ausbricht und ein angrenzendes Gemüsefeld beschädigt, sowie für Schäden, die durch gewollten oder ungewollten Deckakt entstehen.
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz, wenn:
- Der Versicherungsnehmer oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen Schaden durch das eigene Pferd erleiden. Dies betrifft häufig Situationen, in denen die direkte Familie oder Haushaltsmitglieder von den Leistungen ausgeschlossen sind.
- Die Pferdehaltung geht über den rein privaten Bereich hinaus, z. B. im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes oder einer gewerblichen Zucht. Eine klare Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung ist hier entscheidend.
- Ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird, um Versicherungsleistungen zu erhalten. Vorsätzliche Handlungen zur Erlangung von Versicherungsleistungen sind in der Regel nicht gedeckt.
Fazit: Die Wahl der richtigen Pferdeversicherung, insbesondere der Pferdehalterhaftpflicht, ist entscheidend für jeden Besitzer. Sie bietet einen unverzichtbaren Schutz vor den finanziellen Risiken, die mit der Haltung und dem Umgang mit Pferden verbunden sind. Eine gute Versicherung sollte eine Vielzahl von Situationen abdecken, einschließlich Schäden, die durch das Pferd verursacht wurden. Durch eine gründliche Prüfung der Gesamtsituation und regelmäßige Überprüfungen können Pferdebesitzer sicherstellen, dass sie und ihre Tiere optimal abgesichert sind.
Themen:
LESEN SIE AUCH
uniVersa gibt Umstellungsgarantie und Umtauschrecht
Durch den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 1,0 Prozent erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab 01. Januar 2025 höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt.
Allianz Perspektive: Verbraucherzentrale unterliegt vor dem BGH
Die Verbraucherzentrale Hamburg stritt sich über zwei Instanzen mit der Allianz Leben über die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems bei der Rentenversicherung „Perspektive“. Der BGH bestätigte jetzt, wie schon das OLG Stuttgart, die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang.
Wartezeitaktion der DELA Lebensversicherung
Kunden, die vom 16. September bis zum 30. November 2024 eine Sterbegeldversicherung DELA sorgenfrei Leben mit Wartezeit-Tarif abschließen, erhalten bereits 9 Monaten früher den vollumfänglichen Versicherungsschutz. Im Aktionszeitraum wird die Wartezeit von 24 auf 15 Monate verkürzt.
AXA führt neue Krankenhauszusatzversicherungen ein
Mit dem Unterbringungstarif ohne privatärztliche Behandlung führt AXA den Ansatz besonders simpler und einfach abschließbarer Produkte im Bereich der Zusatzversicherungen fort. Gesetzlich Krankenversicherten stehen dafür ab sofort die Krankenhauszusatzversicherungen Krankenhaus Premium, Krankenhaus Premium Plus und Krankenhaus easy zur Verfügung.
Finanztip zieht bittere Bilanz der Riester-Rente
Für die vor 20 Jahren eingeführte Riester-Rente wurden bis Ende 2023 in Deutschland mehr als 20 Millionen Verträge abgeschlossen. Aber nur 4,6 Millionen davon, also knapp ein Viertel, existieren nicht mehr. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums der Finanzen und der Deutschen Rentenversicherung hervor, die Finanztip exklusiv vorliegen. Warum kündigen nicht immer die beste Option ist und wie Sparer aus der Riester-Falle kommen können.
E-Sport: die Bayerische und Neodigital starten exklusives Online-Produkt
Zur Gamescom in Köln präsentiert die Bayerische in Kooperation mit dem digitalen Schaden- und Unfallversicherer Neodigital eine neue Gaming-Police, die ausschließlich online vertrieben wird. Sie bietet Schutz für das Gaming-Equipment von E-Sportlern und Hobby-Gamern bis zu einem Gesamtwert von 5.000 Euro.
WWK Investment startet KI-gesteuerten Aktienfonds
Die WWK Investment S.A. erweitert ihr Fondsangebot um den WWK KI Alpha - Aktien Welt, einen global investierenden Aktienfonds, der Künstliche Intelligenz für die Portfoliozusammenstellung nutzt. Ziel des Fonds ist es, eine aktive Überrendite gegenüber dem MSCI World zu erzielen.
Allianz überarbeitet bKV-Angebot
Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat ihre betriebliche Krankenversicherung (bKV) umfassend überarbeitet und bietet ab April 2025 neue Budgettarife und Zahnbausteine an.
Care Concept überarbeitet Care Travel und wechselt Risikoträger
Der Assekuradeur Care Concept hat seine Auslandskrankenversicherung Care Travel neu aufgelegt und dabei sowohl die Produktstruktur als auch den Risikoträger überarbeitet. Neuer Risikoträger ist nun die Barmenia Krankenversicherung AG. Mit der neuen Produktarchitektur erweitert Care Concept die Versicherungsdauer und verbessert den Leistungsumfang.
Hiscox erweitert Schutz für Mitarbeiter mit Personal Security Plus
Der Spezialversicherer Hiscox hat seine Entführungs- und Lösegeldversicherung „Kidnapping & Ransom by Hiscox“ (K&R) an die veränderte Sicherheitslage angepasst. Mit dem neuen Zusatzmodul „Personal Security Plus“ erhalten Unternehmen einen erweiterten Schutz für ihre Mitarbeiter – weltweit und rund um die Uhr.
Neue Fondspolice: HDI und myLife bringen „Private Invest“ auf den Markt
Mit der neuen Fondspolice „Private Invest“ kombinieren HDI Bancassurance und myLife Lebensversicherung AG die Vorteile eines Depots mit denen einer Lebensversicherung. Die Anlagelösung richtet sich speziell an Banken, Fintechs und Sparkassen im gehobenen Private Banking sowie Wealth Management.
Neue LV 1871 Basisrente: Einmalbeiträge für steueroptimierte Altersvorsorge
Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende können ab sofort größere Beträge steuerlich gefördert in die Basisrente der LV 1871 einzahlen. Auch in der Rentenphase profitieren sie von Kapitalmarktchancen.