Hinterbliebenenabsicherung ganzer Belegschaften: Vorteile der Unterstützungskasse
Photo credit: depositphotos.com
Betriebliche Benefits stehen hoch im Kurs, etwa die Altersvorsorge, die Krankenversicherung und die Arbeitskraftabsicherung. Ein neuer Trend ist die Hinterbliebenenabsicherung, die nach angelsächsischem Vorbild immer stärker nachgefragt wird.
Auf diese Entwicklung antworten die Deutsche Unterstützungskasse e. V. (DUK) und die InterRisk Lebensversicherungs-AG mit ihrem neuen Konzept der einkommensabhängigen Risikoabsicherung.
Welche Idee steht hinter Ihrem Konzept?
Marcus Stephan: Unser Angebot der einkommensabhängigen Risikoabsicherung beruht auf Bilanzneutralität und einem minimalen Verwaltungsaufwand. In diesen zwei wesentlichen Punkten unterscheidet sich unser Konzept von den gängigen Lösungen, die im Kollektiv über eine Pensionszusage gelöst werden. Wir helfen Arbeitgebern, ihr Vorsorgeversprechen auf Einzelvertragsbasis über eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse bilanzneutral und schlank zu erfüllen. Beide Aspekte sind Unternehmern und Personalverantwortlichen im Rahmen der betrieblichen Vorsorge sehr wichtig.
Christian Willms: Im angelsächsischen Raum ist die Hinterbliebenenabsicherung schon immer eine Säule der betrieblichen Vorsorge gewesen. Dort sind Hinterbliebene nicht so wie bei uns über gesetzliche Sozialsysteme abgesichert. Der Wettbewerb um die besten Köpfe hierzulande hat sicherlich dazu beigetragen, dass Unternehmen immer häufiger Angebote zur Hinterbliebenenabsicherung für ihre gesamte Belegschaft nachfragen. Multinational agierende Unternehmen möchten darüber hinaus ihrer Belegschaft überall auf der Welt die gleichen Benefits anbieten.
Welches Modell wird zurzeit am häufigsten genutzt?
CW: Das zurzeit gängigste Modell im deutschen Markt ist die Zusage einer Hinterbliebenenleistung über den Durchführungsweg der Pensionszusage. Doch dieser Weg hat einen großen Nachteil: Weder in der Anwartschaftsphase noch in der Leistungsphase kann eine Bilanzneutralität hundertprozentig garantiert werden. Um die Bilanzberührungsrisiken in der Anwartschaftsphase zu minimieren, werden die Zusagen zunächst auf ein Jahr befristet. In der Praxis müssen diese revolvierenden Pensionszusagen Jahr für Jahr mit jedem einzelnen Mitarbeitenden vertraglich erneuert werden.
MS: Ein weiteres Risiko besteht dann, wenn Freiwilligkeit und Befristung der Zusage arbeitsrechtlich nicht korrekt formuliert werden. Wer eine hundertprozentige Bilanzneutralität für seine betriebliche Vorsorge und die Hinterbliebenenabsicherung wünscht, kann dies im Grunde nur mit der Rückdeckung über die Unterstützungskasse erreichen.
Welche weiteren Risiken sehen Sie bei der Hinterbliebenenabsicherung über eine Pensionszusage?
CW: Neben dem Risiko der Bilanzberührung sehe ich im Verwaltungsaufwand einen großen Nachteil. Stellen Sie sich vor, die Betriebe müssen Jahr für Jahr mit jedem einzelnen Mitarbeitenden die Freiwilligkeit und Befristung der Pensionszusage erneuern. Nicht nur bei Belegschaften von mehreren Tausend Menschen leuchtet ein, dass dieser Verwaltungsaufwand kaum zu leisten ist. Ganz abgesehen davon, dass unbedingt von jedem Beschäftigten eine Unterschrift vorliegen muss. Für jede fehlende schriftliche Zustimmung muss das Unternehmen zwingend eine Rückstellung bilden. In welcher Höhe genau diese Rückstellung zu kalkulieren ist, stellt die Unternehmen vor eine weitere Herausforderung, da es sich um eine Zusage im Kollektiv handelt. Dieser enorme Verwaltungsaufwand entfällt bei der Unterstützungskasse.
MS: Ein weiteres Problem kann den Unternehmen aus der Wiederholung, also der jährlichen Erneuerung der Zusage erwachsen – Stichwort betriebliche Übung. Die Gefahr besteht, dass bei regelmäßiger Wiederholung von einer betrieblichen Übung gesprochen werden kann. Dann bestünde eine Rückstellungspflicht und die Bilanzneutralität ginge verloren. Auch in puncto betriebliche Übung liegt daher der Vorteil bei der Unterstützungskasse. Die unbefristete Zusage gilt, solange der Beschäftigte dem Betrieb angehört.
Ein weiterer Punkt: Bei Störfallen, sollte etwa ein Mitarbeitender sterben, ist die Bilanzneutralität bei der Pensionszusage unter Umständen gefährdet. Denn im Todesfall sind zwingend Rückstellungen zu bilden. Im Grunde muss bei einer Pensionszusage Jahr für Jahr die Eintrittswahrscheinlichkeit des Sterblichkeitsrisikos für jeden Mitarbeitenden kalkuliert und der entsprechende Betrag rückgestellt werden.
CW: Aus all diesen Risiken ergeben sich aus unserer Sicht klare Vorteile für unser Modell über die Unterstützungskasse. Zusage und Leistung sind für jedes Einzelrisiko hundertprozentig durch eine Rückdeckungsversicherung kongruent gedeckt. Demzufolge werden weder die Steuerbilanz noch die Handelsbilanz tangiert. Im Jahresabschluss beschränken sich die Angaben auf die Information über die Existenz der Versorgungszusagen und somit den „automatischen Nullausweis“.
Vorteile der Hinterbliebenenabsicherung mit InterRisk und DUK
- Bilanzneutralität in Anwartschaft und Leistungsfall (nur „Nullausweis“).
- Kein Risiko einer betrieblichen Übung (dauerhafte Zusage).
- Kein Verwaltungsaufwand mit Freiwilligkeitsvorbehalt.
- Kein Bilanzierungsrisiko mit Freiwilligkeitsvorbehalt.
Bilanzneutralität geht also nur mit der rückgedeckten Unterstützungskasse?
CW: Unternehmen, die ihre betriebliche Vorsorge über eine Unterstützungskasse gestalten, sind auf der sicheren Seite. Der unmittelbare Bilanzausweis ist sowohl in der Anwartschaftsphase als auch im Leistungsfall ausgeschlossen – auch bei sogenannten Störfällen. Der große Vorteil liegt bei unserem Konzept auf der Kalkulation des Einzelrisikos. Lösungen, die kollektiv auf Schadensversicherungsbasis kalkuliert werden, können diese Sicherheit nicht geben.
MS: Arbeitgeber gewinnen mit der einzelvertraglich rückgedeckten Unterstützungskassenzusage eine dauerhafte Planungs- und Rechtssicherheit. Ein Sachverständiger hat uns attestiert, dass die einkommensabhängige Risikoabsicherung über die Deutsche Unterstützungskasse gegenüber einer Direktzusage vorteilhafter ist. Das Gutachten stellen wir Interessierten auf Wunsch zur Verfügung.
Herr Stephan, Herr Willms, vielen Dank für das Gespräch.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Augen auf beim Versichererwechsel!
Vielerorts verfolgen Kunden – und leider auch einige Makler – die Umdeckung eines Versicherungsvertrag mit zu wenig Aufmerksamkeit. Da dies zu den fehleranfälligsten Bereichen der Maklertätigkeit gehört, lohnt es im Sinne der Haftungsprävention ihre rechtlichen Implikationen anhand eines aktuellen Urteils nachzuvollziehen.
Wie Versicherungen ohne Vermittlerzulassung vertrieben werden können
Wie Gruppenversicherungen gestaltet und gegebenenfalls Alternativen geschaffen werden können, auch wenn die Vermittlerzulassung fehlt, erläutern RA Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm.
InterRisk mit Vorstandswechsel
Liechtenstein Life und DUK: Kooperation im Bereich der bAV
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Keine Haftung des Versicherungsmaklers für fehlende Risikolebensversicherung
Das Oberlandesgericht Dresden stärkt die Rechte von Versicherungsmakler(innen) und hat entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten. Der Fall betraf eine Klägerin, die ihren Versicherungsmakler verklagte, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte einen Schadensersatz von 500.000 Euro.
Großinsolvenzen steigen um mehr als ein Drittel, Schäden sind nahezu verdoppelt
Die Insolvenzen in Deutschland steigen an und der Trend dürfte sich durch die Rezession im Jahresverlauf fortsetzen. Bis Ende 2024 rechnet Allianz Trade für die Bundesrepublik mit einer Zunahme der Pleiten um 21 Prozent. Damit dürften die Fallzahlen Ende des Jahres etwa 15 Prozent über dem Niveau von 2019 und damit vor der Pandemie liegen. Erst in 2025 wird ein Abflachen der Zahlen erwartet.
BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Einbruchdiebstählen
Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem Urteil die Rechte der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen.
Die Zukunft ist digital: moderne Arztpraxen absichern
Die Fakten für einen modernen Praxisbetrieb und das unternehmerische Risiko unterscheiden sich nicht sehr von anderen hochtechnisierten (Dienstleistungs)unternehmen, die auch sensible Kundendaten verarbeiten und verwalten. Versicherungsmaklerbüros sollten diesen Status quo in ihrer Kundenberatung berücksichtigen.