D&O-Versicherung ist Chefsache

Eine persönliche D&O-Police ist für Manager beziehungsweise Organe von GmbHs, Aktiengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften existenzsichernd. Denn sie alle haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten verletzen. Grund genug, sich für den Fall der Fälle persönlich abzusichern.

Senior entrepreneur looking pensive in officeSenior entrepreneur looking pensive in officeJacob Lund – stock.adobe.com

ConceptIF BIZ bietet mit der überarbeiteten „ChefSache by Berkley“ eine markt­führende persönliche D&O mit zahlreichen Neuerungen an.

Manager sind einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt – nicht nur Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte großer Dax-Konzerne, sondern auch Organe im Mittelstand, in Vereinen und Stiftungen. Sollten ihnen unternehmerische Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, haften Manager unter Umständen mit ihrem gesamten Privatvermögen. Weder eine private Haftpflicht- noch eine Privatrechtsschutz-Versicherung hilft ihnen dann weiter.

Existenzschutz für jeden Manager

Eine persönliche D&O-Police ist daher für jeden Entscheidungsträger ein Muss. Wichtig dabei: Es sollte sich um einen persönlichen D&O-Schutz handeln. Denn eine klassische Unternehmens-D&O-Versicherung bietet lediglich eine Scheinsicherheit. Sie schützt den Manager in vielen Fällen nicht ausreichend, weil die Police in erster Linie dem Schutz der Unternehmensbilanz dient. Darüber hinaus besteht bei einer Unternehmens-D&O mit mehreren versicherten Personen schon im Hinblick auf die Versicherungssumme ein Risiko für den Manager. So kann etwa die Versicherungssumme durch die Inanspruchnahme für Abwehrkosten aufgebraucht sein – die weiteren Versicherten gingen somit leer aus. Auch die Tatsache, dass das Unternehmen der Versicherungsnehmer ist, kann ungünstig für den Manager sein: Spätestens nach dem Ausscheiden aus der Firma hat der Manager keinen Zugriff mehr auf die Unternehmens-D&O.

„ChefSache“ schützt auch dann, wenn …

  • die Schadenersatzforderung erst nach einem beruflichen Wechsel oder im Ruhestand erhoben wird,
  • die Versicherungssumme der Unternehmens-D&O bereits von anderen Managern „verbraucht“ ist,
  • die Unternehmens-D&O nachteilig verändert oder aufgehoben wurde.

  • „Jeder Manager sollte sich daher im eigenen Interesse persönlich ausreichend absichern“, rät Wolfgang Pranghe, Geschäftsführer ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, und verweist auf die D&O-Police „ChefSache by Berkley“, eine Kooperation mit dem Risikoträger Berkley Deutschland. „ChefSache“ verbindet durch die integrierte „ChefLine“ den Haftungsschutz für Manager mit einem spezialisierten Rechtsberatungsservice, unabhängig vom Versicherer. Durch weitreichende Versicherungsbedingungen sind Manager beziehungsweise Organe von GmbHs, Aktiengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften und ihr Privatvermögen umfassend bei beruflichen Pflichtverletzungen geschützt.


    Ein Sicherheitsplus dank „ChefLine“

    Die Versicherten können sich dank „ChefLine“ bei Bedarf von einer der drei aktuell zur Verfügung stehenden Anwaltskanzleien beraten lassen – und dies nicht erst im Versicherungsfall:

    • Anwaltliche telefonische Erstberatung – schon dann, wenn der Manager eine Inanspruchnahme nur „befürchtet“
    • Sofortige juristische Bewertung, Erstbeurteilung und Handlungsempfehlung
    • Beratung zur Vermeidung einer Pflichtverletzung bei „schweren Entscheidungen“
    • Die Kanzleien stehen nach Vertragsende noch weitere zwölf Monate zur Verfügung.


      Erst kürzlich wurde „ChefSache“ einem Upgrade unterzogen. Neu geregelt wurden unter anderem Sublimits, Kardinalpflichten, die Deckung für immaterielle Schäden und die Besitzstandsgarantie. „Beim Produkt-Upgrade haben wir sehr weitgehend die Belange von Managern und Organen berücksichtigt und aktuelle Marktentwicklungen einbezogen, sodass Manager angesichts zunehmender Schadensfälle optimal geschützt sind“, sagt Wolfgang Pranghe.

      Upgrade für „ChefSache“

      Sublimits für ergänzende Leistungen, etwa die Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung oder Zurückbehalt, wurden auf 50 Prozent der Versicherungssumme erhöht (vormals: 30 Prozent).

      Immer wieder wenden Versicherer bei Pflichtverletzungen von Managern beziehungsweise Organen ein, dass diese wesentliche beziehungsweise elementare Hauptpflichten – sogenannte Kardinalpflichten – verletzt hätten. Bei dem Vorwurf der Verletzung von Kardinalpflichten tragen die Versicherer nicht die Beweislast für das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung. Vielmehr wird eine solche vermutet und die Versicherer könnten die Schadenregulierung mit diesem Argument ablehnen.

      „ChefSache by Berkley“ hat nun diesen strittigen Punkt über die Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen geklärt. Im Versicherungsfall liegt die Beweislast beim Versicherer.

      D&O-Versicherungen regulieren in der Regel Vermögensschäden. Die ConceptIF-Police geht über diesen Standard hinaus und deckt neuerdings auch immaterielle Schäden – etwa Schadenersatzansprüche, die sich aus der Verletzung der Datenschutzverordnung ergeben können.

      „ChefSache by Berkley“ greift bereits einen in Schadenfällen erkennbaren Trend auf und deckt die Kosten für ein versichertes Organ, wenn das Mandatsunternehmen auf Ebene einer gegebenenfalls vorhandenen Unternehmens-D&O-Deckung Verhandlungen über eine Abtretung des Anspruchs aus der Unternehmensdeckung anbietet. Gleiches gilt für Verhandlungen über die Abtretung von Ansprüchen aus der „ChefSache“-Deckung an den Anspruchsteller. Das Organ kann sich in diesen Fällen rechtlich beraten lassen.

      Wer seine bisherige D&O-Police von einem anderen Versicherer zu ConceptIF transferiert, hat ab sofort mit der Besitzstandsgarantie für die Dauer von drei Jahren die Gewähr, dass im Schadenfall etwaige Vorteile des Vorvertrages auch unter dem neuen ConceptIF-Versicherungsvertrag gelten, sodass der Versicherte sich nicht schlechterstellt.


      Weitere Pluspunkte von „ChefSache“

      • Kostenregelung bei Abtretungsvereinbarungen
      • Beweislastregel bei dem Vorwurf der Kardinalpflicht­verletzung
      • Zweifach maximierte Versicherungssumme
      • Mitversicherung der operativen Tätigkeit und von Mandaten in Tochterunternehmen
      • Strafrechts- und Ordnungswidrigkeitenschutz vor und im Verfahren selbst
      • Freie Anwaltswahl und Expertenpool
      • Wahlrecht bei Bestehen einer Unternehmens-D&O-Versicherung
      • Kein Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall
      • Restrukturierungsversicherung

      • Zudem werden die Managergehälter vorbehaltlich der Versicherungsbedingungen auch dann weitergezahlt, wenn der Anspruchsgegner das Gehalt zurückbehält oder aufrechnet. Darüber hinaus sind bei „ChefSache by Berkley“ Mandate in Tochtergesellschaften, etwa solche als leitende Angestellte, sowie Ehrenamtsmandate prämienfrei mitversichert.

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