Assistenzsystem-Pflicht für alle Neuwagen ab Juli

Neuwagen müssen ab dem 7. Juli europaweit mit verschiedenen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Zur Vermeidung von Unfällen wird nach Prognosen der Kfz-Versicherer hauptsächlich der Notbremsassistent beitragen.

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Happy family on a road trip in their car. Dad, mom and daughter are traveling by the sea or the ocean or the river. Summer ride by automobileHappy family on a road trip in their car. Dad, mom and daughter are traveling by the sea or the ocean or the river. Summer ride by automobileestradaanton – stock.adobe.com

Da sich Neuwagen und mit ihnen die verpflichtenden Assistenzsysteme aber nur langsam im Fahrzeugbestand verbreiten, wird es bis dahin noch mehr als ein Jahrzehnt dauern. Mit einer vollständigen Verbreitung der Notbremsassistenten rechnen die Versicherer nicht vor dem Jahr 2035.

„Wir gehen davon aus, dass der Notbremsassistent die Häufigkeit von Pkw-Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, um insgesamt 8 bis 9 Prozent beziehungsweise mehr als 200.000 Unfälle pro Jahr senken kann – wenn alle Autos damit ausgestattet sind“, so sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Zusätzliche Technik macht Reparaturen teurer

Andere Helfer hätten hingegen deutlich kleinere Effekte: So dürfte der ebenfalls verpflichtende Spurhalteassistent die Unfallhäufigkeit um weniger als ein Prozent senken. „Assistenzsysteme haben auf viele Schäden gar keinen Einfluss und verhindern in der Praxis weniger Unfälle als in der Theorie“, so Asmussen. Er weist zudem auf einen weiteren Effekt der Assistenzsysteme hin: Die zusätzliche Technik macht Reparaturen teurer.

Neue Technik wie Sensoren und Kamerasysteme müssen im Schadenfall ausgetauscht oder neu kalibriert werden. Ein Assistenzsystem macht etwa den Austausch einer Windschutzscheibe um rund 25 Prozent teurer.

Die EU-Kommission geht davon aus, mit der Assistenzsystem-Pflicht bis 2038 mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermeiden zu können. Neben dem Notbremsassistent und dem Spurhaltesystem müssen ab dem 7. Juli 2024 alle Pkw-Neufahrzeuge mit Müdigkeitserkennung sowie einem Geschwindigkeits- und einem Rückfahrassistent ausgestattet sein.

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