Versicherer begrüßen Reform der Betriebsrente

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Der Gesetzentwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes geht in die Ressortabstimmung. Dazu äußert sich Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit einem kurzen Kommentar.

„Es ist gut, dass die Gesetzgebung nun startet. Die Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der Betriebsrenten weiter zu erhöhen. Eine gute Maßnahme ist, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Dadurch werden Menschen mit geringen Einkommen künftig nicht mehr aus der Förderung herausfallen, wenn sie aufgrund allgemein steigender Löhne und Preise etwas mehr verdienen. Allerdings wurde die Chance vertan, die betriebliche Altersversorgung auch außerhalb der Sozialpartnermodelle weiter zu stärken. Beispielsweise durch die Lockerung von Garantien. Hier wäre mehr Flexibilität sinnvoll, damit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen können.”

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Die Versicherer begrüßen den Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Laut GDV ist es wichtig, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Gut ist auch, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten automatisch per Opt-out in eine bAV einbinden können.

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Arbeitgeberzuschuss bald Pflicht für bAV-Altverträge

Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber laut Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente (bAV) umwandeln. Das galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge.
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Versicherer erwarten nur noch leichtes Beitragswachstum

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