Betriebliche Altersversorgung: Unentdeckte Risiken für den Mittelstand

Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs
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In Kooperation mit forsa hat die ALH Gruppe (Alte Leipziger-Hallesche Gruppe) eine repräsentative Studie zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im deutschen Mittelstand[1] durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass die Hälfte der befragten Mittelständler, die Direktzusagen anbieten, Deckungslücken in ihren Pensionszusagen haben – zum Beispiel für die Altersversorgung ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer. Dass sie dadurch die Zukunft ihres Unternehmens gefährden könnten, scheint vielen nicht bewusst zu sein.

Direktzusage ist noch immer beliebt für die Altersversorgung

Die Direktversicherung ist mit Abstand der beliebteste Durchführungsweg für die bAV im deutschen Mittelstand. Doch auch die Direktzusage ist noch immer verbreitet: Ein Viertel der Firmen bietet sie an, etwas häufiger handelt es sich dabei um größere Mittelständler mit 50 bis 500 Mitarbeitenden. Direktzusagen werden tendenziell öfter für die Führungsebene angeboten – also für die Versorgung der Geschäftsführung bzw. der Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung.

Bei einer Direktzusage trägt der Arbeitgeber selbst die Versorgungspflicht. Deshalb muss er in der Bilanz Rückstellungen bilden. Mit Hilfe von zum Beispiel einer Rückdeckungsversicherung oder Fonds (mit Verpfändung oder im Rahmen einer Treuhandlösung) kann der Arbeitgeber seine Pensionsverpflichtungen ausfinanzieren und so seine Bilanz entlasten.

Nicht gedeckte Pensionszusagen können Zukunft des Unternehmens gefährden

Die Hälfte der befragten Unternehmen, die eine Direktzusage anbieten, haben ihre Pensionsverpflichtungen nicht voll ausfinanziert. Sie haben teilweise Deckungslücken von mehr als 50 Prozent.

Das kann zum Problem werden: Wenn die Unternehmensführung wechselt oder die Firma verkauft werden soll, müssen die nicht bzw. nicht voll gedeckten Pensionsverpflichtungen mit übernommen werden. Das erschwert den Verkauf bzw. belastet den Nachfolger. Soll das Unternehmen aufgelöst werden, ist das nicht möglich, solange es noch Pensionsverpflichtungen zu erfüllen hat.

Hohe Relevanz im familiengeführten Mittelstand

Angesichts der demografischen Entwicklung verwundert es nicht, dass über die Hälfte (57 Prozent) aller familiengeführten Mittelständler[2] angeben, ihr Unternehmen in den nächsten zehn Jahren übergeben oder schließen zu wollen. Eine Übergabe soll in den meisten Fällen (76 Prozent) innerhalb der Familie erfolgen. Belasten jedoch nicht ausfinanzierte Pensionszusagen die Bilanz sowie die zukünftige Liquidität, gefährdet das die Übergabepläne.

Risiken bleiben oft unerkannt

Das Risiko scheinen die meisten nicht zu erkennen: Nur weniger als 20 Prozent der familiengeführten Mittelständler sind der Meinung, die betriebliche Altersversorgung könnte ein Risikofaktor für die Nachfolgeregelung ihres Unternehmens sein.

Eine externe Beratung zu ihren Pensionsverpflichtungen nehmen zwar mehr als die Hälfte der familiengeführten Mittelständler in Anspruch, bei denen in den nächsten zehn Jahren eine Nachfolgeregelung ansteht. Doch in den meisten Fällen übernimmt dies der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Hier besteht für spezialisierte Vermittler und bAV-Berater großer Nachholbedarf, um Unternehmen über ihre Möglichkeiten aufzuklären und zu beraten.

Kostenlose Beratung zur Ausfinanzierung und Auslagerung von Pensionsrisiken

Um Pensionsverpflichtungen auszufinanzieren beziehungsweise auszulagern, gibt es neben der Rückdeckungsversicherung weitere Möglichkeiten, zum Beispiel die Fondsanlage im (Treuhand-)Depot oder die Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger wie Unterstützungskasse und Pensionsfonds. Mit Hilfe einer Liquidationsdirektversicherung können Arbeitgeber ihre Pensionsverpflichtungen übertragen, ebenso wie ihre rechtliche Haftung. Somit schaffen sie die Voraussetzung für eine Unternehmensschließung. Die Alte Leipziger bietet Firmen ein kostenloses Erstgespräch an, um sich zum Thema Pensionsverpflichtungen zu informieren und beraten zu lassen.

[1] Nach systematischem Zufallsverfahren ausgewählte Kapitalgesellschaften mit 20 bis 500 Mitarbeitern über alle Branchen hinweg. Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung von insgesamt 202 Unternehmen zwischen 1. und 23. Februar 2024.
[2] Gut die Hälfte (53 Prozent) aller befragten Unternehmen sind familiengeführt.