die Bayerische überarbeitet ihren Tarif BU PROTECT: Frischer Wind aus dem Freistaat

Lächelnde Anzugträgerin in Büro
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Mit ihrem Tarif BU PROTECT hatte sich die Bayerische bereits seit Jahren eine Dauerkarte im Feld der professionellen Anbieter von BU-Versicherungen gesichert. Vor einigen Jahren hatte das Münchener Unternehmen seinen BU-Schutz auch an Beamte und Soldaten adressiert. Eine Entscheidung, die sich auch im aktuellen Tarifupdate 2024 widerspiegelt.

Der Versicherer hat diese Zielgruppen im Fokus behalten und beim Versicherungsschutz für die Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos nochmals nachgearbeitet.

Schnellauslöser Dienstunfähigkeit von Beamten

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR © AssekuranZoom GbR

Nach den AVB der Bayerischen begründet die Entlassung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis oder die Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand infolge einer vom zuständigen Amtsarzt festgestellten Dienstunfähigkeit einen leistungspflichtigen Versicherungsfall. Allerdings hat der Gesetzgeber sowohl für Beamte des Bundes als auch für Beamte der Länder die Messlatte der Voraussetzungen für eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand hoch aufgelegt. So müssen vor einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand eine mögliche anderweitige Verwendung des Beamten, gegebenenfalls auch mit der Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit (§ 44 BBG; § 26 BeamtStG), als auch die Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent aufgrund einer begrenzten Dienstfähigkeit (§ 45 BBG; § 27 BeamtStG) geprüft werden.

Sofern der Dienstherr die regelmäßige Arbeitszeit des Beamten reduziert, teilt die Besoldung das Schicksal der Arbeitszeit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte allerdings bereits im Jahr 2014 entschieden, dass begrenzt dienstfähige Beamte besser besoldet werden müssen als im gleichen Umfang in Teilzeit beschäftigte Beamte (BVerwG v. 27.3.2014, 2 C 50.11), und eine Zuschlagsregelung in Anlehnung an das Thüringer Besoldungsrecht befürwortet. Im Nachgang zu dieser Entscheidung hatte der Gesetzgeber für begrenzt dienstfähige Beamten den Anspruch auf einen Besoldungszuschlag in Höhe von 50 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den vollen und den gekürzten Dienstbezügen normiert (§ 6a Abs. 2 Satz 2 BBesG).

Im Rahmen der Überarbeitung des Tarifs BU PROTECT hat die Bayerische die Möglichkeit einer (optionalen) Absicherung des Risikos einer teilweisen Dienstunfähigkeit in ihr Bedingungswerk aufgenommen. Diese Regelung sieht die Zahlung einer anteiligen Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der prozentualen Arbeitszeitverkürzung vor. Ein Leistungsanspruch begründet sich mit einer Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent bis maximal 50 Prozent. Ergänzend ist anzumerken, dass der Versicherer auch in diesen Fällen mit der Auszahlung einer anteiligen Rentenleistung eine vollständige Befreiung von der laufenden Beitragszahlung einräumt.

Vermittler sollten bei ihrer Vorsorgeberatung zwingend beachten, dass der begrenzt dienstfähigen Beamten zu gewährende Besoldungszuschlag nicht ruhegehaltfähig ist und bei der Bemessung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt wird (§ 6a Abs. 2 Satz 1 BBesG).

Optionaler Dienstanfängerbonus

Vor allem für junge Kunden, die eine berufliche Laufbahn in einem Beamtenverhältnis anstreben, bergen die ersten Berufsjahre ein hohes Risiko. So setzt der Eintritt in den Ruhestand nicht nur eine versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren voraus (§ 50 BBG; § 32 BeamtStG i. V. mit Beamtengesetzen der Länder), sondern der Gesetzgeber räumt sowohl im Bundesbeamten- als auch im Beamtenstatusgesetz die Möglichkeit der Entlassung von Beamten auf Probe aufgrund von Dienstunfähigkeit ein (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBG; § 23 Abs. 1 Satz Nr. 3): Beamte auf Widerruf können jederzeit, das heißt auch im Fall der Dienstunfähigkeit, entlassen werden (§ 37 Abs. 1 Satz 1 BBG; § 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG). Sofern beispielsweise ein Beamter auf Probe mit einer schweren Krebserkrankung oder nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-II-Virus mit einem Post-COVID-Syndrom konfrontiert und von seinem Dienstherrn entlassen wird, kommt dies einem wirtschaftlichen Supergau gleich. Für die Vorsorgeberatung bedeutet dies, dass diese Zielgruppen einen besonderen Versorgungsbedarf für den Fall einer Dienstunfähigkeit beziehungsweise ihrer Entlassung aus dem Dienstverhältnis haben.

Mit dem überarbeiteten Tarif BU PROTECT adressiert die Bayerische an diese Zielgruppen einen erweiterten Versicherungsschutz zur Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos. So kann der Antragsteller bei Abschluss seines Vorsorgevertrages (optional) einen Dienstanfängerbonus wählen, der im Versicherungsfall die Auszahlung einer Rente von 150 Prozent der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, maximal 2.500 Euro Monatsrente, sichert. Für die Gewährung dieser erhöhten Versicherungsleistung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Leistungsfall tritt innerhalb von sieben Jahren nach der Ernennung zum Beamten auf Widerruf ein.
  • Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit dürfen bei Eintritt des Leistungsfalls ihr 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Können die Voraussetzungen für einen leistungspflichtigen Versicherungsfall nachgewiesen werden, zahlt die Bayerische die erhöhte Rentenleistung im Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer.

Schnellauslöser schwere Krankheiten

In den letzten Jahren haben immer mehr Lebensversicherer ausgewählte schwere Krankheiten als Schnellauslöser in ihre Bedingungswerke aufgenommen. Sofern nach den AVB ein Leistungsanspruch mit einer schweren Erkrankung der versicherten Person begründet wird, verkürzt sich die Leistungsprüfung auf die medizinischen Voraussetzungen. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail, denn in den AVB der verschiedenen Anbieter finden sich teilweise sehr unterschiedliche und für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht oder nur schwer verständliche Leistungsvoraussetzungen.

Bei der Bewertung schwerer Krankheiten als Schnellauslöser sollte immer die Prävalenz, das heißt die Häufigkeit des Auftretens der Krankheiten, hinterfragt werden. Zu den Krankheiten mit einer hohen Prävalenz zählt Krebs mit
~ 500.000 Neuerkrankungen/Jahr. Aber auch Herzinfarkt und Schlaganfall sind mit einem hohen Erkrankungsrisiko behaftet. Stellt man die AVB führender Anbieter von BU-Versicherungen gegenüber, so werden die Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen schnell sichtbar. So wird ein durchschnittlicher Verbraucher mit der TNM-Klassifikation von Tumoren und – damit verbunden – zahlreichen Ausschlusstatbeständen regelmäßig überfordert sein. Allerdings wird jeder Patient wissen, ob er sich einer Chemo-, Strahlen- oder Immunzellentherapie unterziehen musste oder eine solche Therapie erforderlich wird. Auch eine operative Rekonstruktionsplastik nach einer Amputation oder die Entfernung einer Lymphknotenmetastase sind Ereignisse, zu denen ein Patient Auskunft geben kann. Und genau mit diesen Behandlungsmaßnahmen kann ein Leistungsanspruch gegenüber der Bayerischen begründet werden.

Während Wettbewerber einen Herzinfarkt der versicherten Person als Schnellauslöser benennen, umschreibt die Bayerische das versicherte Risiko mit einer Einschränkung der Herzfunktion. So kann beispielsweise jeder Patient, der infolge einer Corona-Infektion mit einer Herzmuskelentzündung und einer eingeschränkten Herzleistung, das heißt einer Reduzierung der Auswurfleistung der linken Herzkammer auf ≤ 30 Prozent, konfrontiert wurde, somit eine Leistung beantragen. Als weitere Schnellauslöser benennt der Münchener Versicherer eine Einschränkung der Lungenfunktion und der Sinne, wobei die Leistungsvoraussetzungen für einen leistungspflichtigen Verlust des Seh- und des Hörvermögens sehr hoch aufgelegt wurden.

Kapitalleistung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit

Die meisten Lebensversicherer bieten ihren Kunden die optionale Absicherung einer Sofortleistung bei erstmaligem Eintritt einer leistungspflichtigen Berufsunfähigkeit an. Auch die Bayerische bietet diesen erweiterten Versicherungsschutz optional an und eine Sofortleistung in Höhe von drei versicherten BU-Renten (maximal 6.000 Euro) kann bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart werden. Der Anspruch entsteht beim erstmaligen Anerkenntnis einer zeitlich unbefristeten Berufsunfähigkeit durch den Versicherer. Bei einer für jeden Kunden einschneidenden Lebenszäsur wie dem Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Finanzspritze, die von betroffenen Versicherten im Leistungsfall sicherlich sehr gerne auf- und angenommen wird.

Wiedereingliederung in das Berufsleben

Leistungen wegen Berufsunfähigkeit werden in den meisten Fällen temporär bezahlt. Die durchschnittliche Leistungsdauer beträgt dabei sechs bis sieben Jahre; natürlich kommt es auch immer aufgrund der Schwere der Erkrankung beziehungsweise von Verletzungen und irreversiblen Folgeschäden zu dauerhaften Rentenzahlungen bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. In den meisten Fällen wollen oder müssen die Versicherten – oftmals aus monetären Gründen – in ein aktives Erwerbsleben zurückkehren. So werden Berufsunfähigkeitsrenten immer wieder unzureichend und nicht bedarfsgerecht abgesichert, da die Kunden das Risiko der Berufsunfähigkeit unter- und ihren finanziellen Bedarf falsch einschätzen.

Von den führenden Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen wird in den AVB regelmäßig eine kapitalförmige Wiedereingliederungshilfe als tarifliche Leistung für den beruflichen Relaunch der versicherten Person benannt. Bei der vergleichenden Tarifprüfung sollte der Vermittler auch die Voraussetzungen für die Auszahlung einer Wiedereingliederungshilfe sehr genau prüfen. So sehen die AVB einen begründeten Anspruch auf eine Wiedereingliederungshilfe regelmäßig nur bei Nachweis einer (staatlich anerkannten) Umschulung der versicherten Person und der Aufnahme der neuen Berufstätigkeit vor. Im Fall einer Rückkehr in den vor Eintritt ausgeübten Beruf gehen daher viele Versicherte leer aus. Ein Blick in die AVB/SBU der Bayerischen zeigt eine abweichende Regelung auf. So begründet sich der Anspruch auf die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe mit der Leistungsfreiheit des Versicherers infolge der Aufnahme der vor der Berufsunfähigkeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit durch die versicherte Person. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Tarifleistung ist ein mindestens dreijähriger Leistungsbezug aufgrund von Berufsunfähigkeit. Die Höhe der Wiedereingliederungshilfe beziffert sich auf sechs Monatsrenten (maximal 12.000 Euro).

Verzicht auf konkrete Verweisung!

Mit ihrem Tarifupdate erklärt die Bayerische für im Prestige-Schutz versicherte Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige auch den Verzicht auf die Prüfung einer möglichen konkreten Verweisung im Versicherungsfall. Ein wichtiges tarifliches Add-on, das die Position des Kunden im Versicherungsfall stärkt. Für Beamte und Richter sichert die echte Dienstunfähigkeitsklausel auch weiterhin einen zeitlich unbefristeten Leistungsanspruch ohne medizinische Nachprüfung im Fall einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand infolge von Dienstunfähigkeit.

Lebensbegleitende Vorsorgeberatung sichert den Erfolg!

Vor einigen Jahren stellte die Bayerische ihre Grundfähigkeitenversicherung mit einer BU-Wechseloption vor. Das Münchner Unternehmen hat diesen Tarif sehr geschickt in ein ganzheitliches und lebensbegleitendes Vorsorgekonzept implementiert. So kann die versicherte Person beispielsweise anlässlich der erstmaligen Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums den Tarifwechseljoker ziehen und einsetzen. Im Fall einer stringent konzipierten Vorsorgelösung müssen aber nun qualifizierte Leistungsvoraussetzungen für Auszubildende und Studenten in die AVB der BU-Versicherung eingepflegt werden. So stellt die Leistungsprüfung sowohl bei Auszubildenden als auch bei Studenten, die 50 Prozent der Regelstudienzeit absolviert haben, auf den angestrebten Beruf und die damit verbundene Lebensstellung ab.

Bei der Betrachtung von Leistungsvoraussetzungen kommt man an der zentralen Frage betreffend die Qualität der Leistungsbearbeitung im Versicherungsfall nicht vorbei. Und auch bei diesem Bewertungskriterium kann die Bayerische richtig punkten. Das Team der Leistungsabteilung agiert bei der Bearbeitung von Versicherungsfällen im höchsten Maße professionell und kundenorientiert. Ein wichtiger Punkt, denn die Qualität eines Versicherers darf sich nicht auf Versprechen, sondern nur auf deren Einlösung stützen.