Haftpflichtansprüche in Deutschland: Tendenz steigend

Ursachen für Haftpflichtansprüche und in welchen Versicherungssparten es zu Verstößen kommt, die Vermögensschäden zur Folge haben.

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In wirtschaftlich schwierigen Zeiten liegt der Verdacht nahe, dass etwaige Beratungsfehler im Bereich der Lebensversicherungs- und der Finanzanlagenvermittlung gesucht werden.

Insofern nimmt in Deutschland auch die Anzahl der Fälle zu, in denen Versicherungsmakler und -maklerinnen aufgrund eines verursachten Vermögensschadens in Anspruch genommen werden. Diese Erkenntnis teilen sowohl Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH, als auch die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Michaelis. Doch diese Tatsache spielt, zumindest im Bestand der CGPA Deutschland, eine untergeordnete Rolle.

Spartenübergreifende Ursachen

Die Ursachen für Vermögensschäden sind in nahezu allen Versicherungssparten zu finden. Die wenigen Fälle aus dem Bereich der Lebensversicherung wiederum resultierten aus Fehlern bei bestehenden Riester-Rentenversicherungsverträgen, wie die Datenerhebungen der CGPA aus den Jahren 2022 und 2023 zeigen. Besonders auffällig ist der Anteil aus dem Segment der gewerblichen Sachversicherung. Doch das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass Risiken grundsätzlich in allen Versicherungssparten lauern.

Häufige Ursache

Die Auswertung der Daten rund um die Ursachen der Vermögensschäden zeigt wiederum eine Auffälligkeit bei Fehlern in der Administration von Angeboten oder Verträgen. Insbesondere die nicht oder verspätet weitergeleitete Angebotsannahme an den Versicherer im Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherung.

Eine ebenfalls regelmäßig wiederkehrende Ursache ist die Verletzung der Beratungspflicht vor oder in Verbindung mit der Antragstellung. In der privaten Krankenversicherung ist immer wieder die Beantwortung der Gesundheitsfragen gemeint oder in den weiteren Versicherungssparten sind es Falschaussagen zum Deckungsumfang der angebotenen Versicherung. Hier spielt vor allem der Wechsel des Versicherers eine große Rolle, sofern die Leistungen des neuen Risikoträgers vom bisherigen Versicherungsumfang abweichen und der Vermittler es versäumte, darauf hinzuweisen.

Wahrnehmung der Maklerhaftung

Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema der Maklerhaftung heutzutage auch im Bewusstsein der Versicherungsnehmer und -nehmerinnen angekommen ist, was für lange Zeit in dieser Ausprägung nicht der Fall war. Diese Erkenntnis führt unweigerlich dazu, dass im Falle eines Vermögensschadens der Versicherungsmakler beziehungsweise die Versicherungsmaklerin sowohl schneller als auch öfter als in der Vergangenheit in Anspruch genommen werden kann.

Fakt ist auch, dass der Hinweis auf die potenzielle Haftung des Versicherungsmaklers oder der Versicherungsmaklerin in einigen Schadenfällen durch den Versicherer des streitgegenständlichen Vertrages erfolgte. Nach einer Ablehnung oder Teilregulierung eines Schadens wurden unzufriedene Versicherungsnehmer und -nehmerinnen unmittelbar aufgefordert, sich für mögliche Haftpflichtansprüche an das beratende Versicherungsmaklerunternehmen zu wenden. Um für die Aspekte der Haftungsminimierung zu sensibilisieren, berichtet CGPA in Deutschland regelmäßig aus der Regulierungspraxis über abgeschlossene Schadenfälle, die auch auf www.vermittlerdeckung.de nachgelesen werden können.

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