PrivatRente Balance: die flexible Altersvorsorge für alle

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Nachdem Finanzminister Christian Lindner seine Blockadehaltung gegenüber dem Rentenpaket II aufgegeben hat, wurde der Gesetzesentwurf der Ampelregierung Ende Mai im Kabinett beschlossen. Auch nach dem Beschluss bestehe für die Altersversorgung in Deutschland Reformbedarf, um die Rente weiter zu stabilisieren. „Wenn wir weitermachen wie bisher, wird es Verlierer geben“, ließ der FDP-Vorsitzende am 22. Mai in Berlin verlauten. Es scheint so, als würden die häufigen Berichte über das Rentenpaket II mit Festschreibung des Rentenniveaus und der Einführung des Generationenkapitals ihre Wirkung nicht verfehlen.

Der Deutsche Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) meldete fast zeitgleich, dass sich das Stimmungsbild der Deutschen gegenüber der gesetzlichen Rente verbessert hat, aber insgesamt Skepsis gegenüber der künftigen Alterssicherung besteht. Bedenken oder Misstrauen sind auch angebracht. Das angekündigte Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent des Durchschnittslohns darf keineswegs als Beruhigungspille wirken oder verstanden werden. Die Daten der gesetzlichen Rentenversicherung zur Durchschnitts-Bruttoaltersrente bei mindestens 35 Versicherungsjahren zeigen: Mit rund 1.550 Euro sind keine großen Sprünge zu machen.

Rentenniveau bis 2039: Das Rentenniveau beschreibt den Wert der gesetzlichen Durchschnittsrente verglichen mit den Durchschnittslöhnen der Bevölkerung. Mit diesem Richtwert wird dann die sogenannte Durchschnittsrente ermittelt, wenn eine Person 45 Jahre lang das Durchschnittsgehalt verdient und die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und davon dann 48 Prozent des Gehalts als Rente bezieht. Doch diese Modellrechnung sagt nichts darüber aus, wie hoch die Rente für die einzelne Person ausfällt. Der „Durchschnittsrentner“ ist fiktiv, da niemand exakt den Durchschnitt abbilden kann.

Private Altersvorsorge: Pflichtprogramm und keine Kür

Private Vorsorge ist und bleibt eine wichtige Säule für ein ausreichendes Einkommen im Alter, da die gesetzliche Rentenversicherung mit Blick auf das Rentenpaket II nur eine Teilleistung für die Altersvorsorge bleibt. Viele Menschen beschäftigen sich deshalb mit der Frage, wie die Vorsorgeleistungen oder der Sparplan aussehen sollen. Entscheidend ist die gelungene Kombination aus Rendite und Garantien, damit angelegtes Kapital wächst – idealerweise mit sehr viel Flexibilität, um die Wünsche der unterschiedlichen Anlegertypen zu erfüllen. Mit dem Anlagekonzept der fondsgebundenen Rentenversicherung PrivatRente Balance vom Münchener Verein können Kunden für ihre Rente die Renditechancen der Kapitalmärkte realisieren und erhalten bei Rentenbeginn auch ein garantiertes Rentenkapital.

Profitabler Vorteil – die CashOption

Mit der neuen CashOption ermöglicht die PrivatRente Balance bereits in der Ansparphase Zugriff auf das Fondsguthaben und damit regelmäßige Entnahmen. Dabei bleibt das Vertragsguthaben gleichzeitig in renditestarke Fonds investiert, um weiterhin vom Kapitalmarkt zu profitieren. Damit kann eine Rentenphase dargestellt werden, in der das angesparte Kapital nicht ins Sicherungsvermögen umgeschichtet werden muss.

Die CashOption kann mehrmals im Vertragsleben gezogen und jederzeit beendet werden. Den jeweiligen Betrag und auch den Zeitraum legt der Kunde selbst fest. Es gilt auch hier die Teilfreistellung von 15 Prozent. Erforderlich ist nur ein Antrag, formlos per Papier oder E-Mail. Ganz wichtig: Je Auszahlung erfolgt kein Stornoabzug.

Voraussetzungen für Teilentnahmen

  • Auszahlungsbetrag ab 200 Euro
  • Betrag < 85 Prozent Deckungskapital
  • Verbleibendes Deckungskapital > 1.000 Euro oder verbleibender Beitrag > 120 Euro jährlich
  • Anlage eines Einmalbeitrags und Vereinbarung von regelmäßigen Teilauszahlungen vor Rentenbeginn
  • Teilauszahlungen laut vereinbarter Dauer und Höhe, bis Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind
  • Neuer Pluspunkt – die Rentengarantiezeit bis zu 40 Jahren

    Eine möglichst lange Absicherung durch die vereinbarte Rente oder Kapitalabfindung ist das A und O eines flexiblen und zukunftsfähigen Altersvorsorgekonzepts. Die PrivatRente Balance errechnet die Rentengarantiezeit deshalb auf Basis des Tarifs, des Geburtsjahrs sowie des Renteneintrittsalters. Wobei die Rentengarantiezeit sogar noch bis zu sechs Wochen vor Rentenbeginn geändert werden kann. Nicht zu vergessen: Wird die Pflege-Option ausgeübt, verkürzt sich eine gegebenenfalls länger als fünf Jahre vereinbarte Rentengarantiezeit auf fünf Jahre (wie bisher).

    Garantie trifft auf Index – ein starkes Duo

    Die Konzeption des neuen Drei-Topf-Hybrid-Modells mit einem Garantie-Index im zweiten Topf verbindet die langfristige Sicherheit von Garantieleistungen mit den Vorteilen und Chancen des dynamischen Anlagemarkts:

    • Reduziertes Umschichtungsrisiko für Sicherheit und Stabilität
    • Renditechancen: höhere Ablaufleistung durch zusätzliche Zinsüberschüsse aus dem zweiten Topf
    • Geringere Effektivkosten durch günstigen Garantie-Index
    • Die Rententarife erhalten dadurch die nötige Garantie und hohe Finanzstabilität. Darüber hinaus sorgt der Qualitäts- und Kosten-Check im Neugeschäft für eine kosten- und überschussoptimierte Fonds- und ETF-Palette mit höheren Ablaufleistungen.

      Die neue MV-Fondswelt

      Die Strategie der neuen PrivatRente Balance verfolgt durch die Anpassung der Fondsauswahl eine konsequente Kostenoptimierung:

      • Bis zu über 57 Prozent niedrigere Fondskosten durch institutionelle Fonds
      • Günstige und Performance-starke ETFs und Fonds ersetzen teure, aktiv gemanagte Fonds
      • Fondskosten von höchstens 1,8 Prozent
      • Optimierung der aktiv gemanagten Strategien für die langfristige Kapitalanlage
      • Abbildung von Megatrend-ETFs von iShare für kundenindividuelle Anlagewünsche
      • Aufnahme sehr günstiger und breit gestreuter Regionen-ETFs von Vanguard – in Kombination ist die Abbildung von circa 12.000 Unternehmen möglich
      • Hohe Überschüsse trotz Überschussklasse 0 bei institutionellen Fonds (T87, 85 → 0,65 Prozent und T88, 86, 75, 76, 74 → 0,45 Prozent)
      • Automatische Absicherung für mehr Garantie

        Mit PrivatRente Balance kann das Verhältnis zwischen Garantie und Renditechancen und somit die Höhe der Beitragsgarantie nach dem persönlichen Sicherheitsbewusstsein bestimmt und in der Ansparphase verändert werden. Die kostenlose, jährlich veränderbare Option GarantiePLUS sichert das angestrebte, garantierte Rentenkapital sowie die Erträge zusätzlich ab: entweder zu 100 oder zu 150 Prozent.

        Flexibilität – von Anfang an

        Die PrivatRente Balance kann ab zehn Euro monatlich gestartet und durch Zuzahlungen erhöht werden. Beitragspausen sind bis zu 24 Monate und in Elternzeit bis zu 36 Monate möglich, ohne die Höhe der Hinterbliebenenvorsorge zu verändern.

        Letztere berücksichtigt alle nahestehenden Personen. Bis zu zehn Prozent bietet die Beitragsdynamik auch einen Inflationsschutz. Wer in Deutschland erbt, muss das Erbe – derzeit mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 18 Prozent – versteuern, wenn der Erbe oder Erblasser in Deutschland gemeldet ist oder den sogenannten gewöhnlichen Aufenthaltsort hier hat. Das gilt auch bei einer Immobilie im Nachlass, die in Deutschland steht.

        Im Jahr 2022 flossen rund 11 Milliarden Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer an den Fiskus. Für das zurückliegende Jahr werden offizielle Zahlen voraussichtlich im August bekannt gegeben – erwartet wird eine Summe von circa acht Milliarden Euro.

        Das Konzept Erben & Schenken

        Damit Kunden und Kundinnen ihr Vermögen im Erbfall vor hohen Steuerzahlungen an die Staatskasse schützen und auch spätere Erbstreitigkeiten vermeiden können, sollte das Thema „Erben & Schenken“ frühzeitig in der Kundenberatung angesprochen werden. Wird die Erbvorsorge mit der fondsgebundenen Rentenversicherung PrivatRente Balance und dem Konzept „Erben & Schenken“ rechtzeitig und selbstbestimmt geplant, entstehen für die Nachkommen finanzielle Vorteile. In der Beratungspraxis ist zu beachten:

        • Der Schenkende sowie der Beschenkte werden die Versicherungsnehmer
        • Die Teilung der Versicherungsnehmereigenschaft erfolgt zu ein Prozent für den Schenkenden und zu 99 Prozent für den Beschenkten
        • Schenkenden wird ein Mitbestimmungsrecht, zum Beispiel bei der Kapitalentnahme oder einem Fondswechsel, garantiert
        • Verstirbt die versicherte Person vor dem bezugs­berechtigten Versicherungsnehmer, bleibt die Versicherungsleistung regelmäßig steuerfrei
        • Ist die schenkende Person gleichzeitig die versicherte Person, entsteht ein maximaler Steuerspareffekt
        • Diese Steuervorteile können sich für beschenkte Personen (zum Beispiel die Enkelin) auszahlen:

          • Bei dem Tod des Großvaters geht die Ablaufleistung an die Enkelin als zweite Versicherungsnehmerin über
          • Es gibt keine Kapitalertragsteuer
          • Lediglich ein Prozent der Ablaufleistung fällt eventuell als Erbschaftsteuer an
          • 99 Prozent der Ablaufleistung bleiben steuerfrei
          • Die steuerfreie Schenkung bis maximal 400.000 Euro findet zu Vertragsbeginn statt und kann im Zehnjahresrhythmus wiederholt werden
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