Rechtsschutzversicherer verweigern oft Deckung bei Klagen wegen Covid-19-Impfschäden: Betroffene wehren sich rechtlich mit Erfolg

Die aus der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Dieselabgasskandal bekannte Düsseldorfer Rechtsanwaltkanzlei Rogert & Ulbrich setzt sich für Menschen mit erheblichen Impfschäden nach der Impfung gegen Covid 19 beziehungsweise das SARS CoV 2-Virus ein. Mittlerweile erfolgten laut Kanzlei über 5.000 Erstberatungen für Impfgeschädigte, rund 3.000 Mandate wurden übernommen und weit über 500 Klagen erhoben. Neben den medial berichteten Klageabweisungen wegen vermeintlich positiven Nutzen-/Risikoverhältnisses oder der Nichterfüllung einer rechtlich aus Sicht der Anwälte nicht vertretbaren "erweiterten Darlegungslast", die laut den Anwälten eklatant der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspreche, gebe es jedoch auch Lichtblicke, über die bislang kaum berichtet wurde. "Einige Rechtsschutzversicherer erteilen - anders als beispielsweise die HUK, die Ergo und die Örag - entweder konsequent keine Deckungszusagen für ein rechtliches Vorgehen gegen den Impfstoffhersteller BioNTech Manufacturing GmbH beziehungsweise die Moderna Biotech Spain, S.L. oder lassen die Versicherten bis auf wenige Ausnahmen im Stich", so der Gründungspartner Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert. "Nicht wenige Betroffene erkennen, dass diese Deckungsablehnungen versicherungsvertraglich nicht haltbar sind und wehren sich mit Stichentscheiden, Schiedsgutachten oder Deckungsklagen gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrigen Entscheidungen dieser Rechtsschutzversicherer", so Rogert weiter. "Nachdem bereits etliche Schiedsgutachten rechtsverbindlich bestätigen, dass etwa die ARAG diese Fallkonstellation versicherungsvertraglich decken muss, entschieden bereits die Landgerichte Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach, dass die Rechtsschutzversicherer DEVK, Allianz und ARAG Deckungszusagen für die dort geschilderten Impfschäden erteilen müssen." Weitere Entscheidungen dieser Art erwartet die Kanzlei nach dem Inhalt der mündlichen Verhandlung von den Landgerichten Stuttgart, Köln und Mönchengladbach in parallelen Verfahren kurzfristig gegen die LVM und die Zurich. "Insbesondere die Allianz und die ARAG als Branchenriesen tragen eine Verantwortung, den ohnehin gesundheitlich wie finanziell arg gebeutelten Kunden beizustehen. Echtes Mitgefühl darf man wohl heutzutage von Versicherungskonzernen nicht mehr erwarten. Ich begrüße, dass ein Landgericht nach dem anderen die Rechtsschutzversicherungen in die Schranken weist und sie daran erinnert, dass vertragliche Verpflichtungen einzuhalten sind", so Rogert. Die Voraussetzungen für eine Deckungszusage seien im Übrigen dieselben wie für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, so dass auch eine erste Entscheidung des Landgerichts Berlin in diesem Kontext von Bedeutung sei, die die Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen "hinreichender Erfolgsaussichten" der beabsichtigten Klage bestätigte. Genau diese "hinreichenden Erfolgsaussichten" möchten die genannten Rechtsschutzversicherer aber - vermutlich primär aufgrund der hohen finanziellen Belastungen - lieber nicht annehmen", führt der Anwalt aus. Der Rechtsanwalt schließt mit den Worten: "Ab dem 31.12.2024 droht die Verjährung der aktuell rechtlich erfolgversprechendsten Schadenersatzansprüche aus § 84 AMG. Sollte sich aufgrund der unvermeidbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben, dass die Deckungsablehnungen der Versicherer rechtswidrig waren und die Versicherten deshalb gehindert waren, in unverjährter Zeit erfolgsversprechende Schadenersatzklagen einzureichen, dürften Schadenersatzansprüche erheblichen Umfangs gegen diese Rechtsschutzversicherungen bestehen, sobald die Gerichte einsehen, dass der Hauptanspruch gegen den Hersteller besteht beziehungsweise bestand. Die vielen Schadenersatzklagen, die bereits in der Beweisaufnahme vor den Landgerichten sind, sprechen für eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass dies geschehen wird. Das kann neben dem Imageschaden auch sehr, sehr teuer werden. Wir kämpfen daher weiter für die rechtlichen Interessen derer, deren Solidarität zunächst von staatlicher Seite verlangt wurde und die jetzt von allen Seiten im Stich gelassen werden - auch von ihren eigenen Versicherungen".  Ein Beitrag im Original von: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte über news aktuell.

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